Brettsperrholzwand auf Betondecke, Anschluss luftdicht?

Diskutiere Brettsperrholzwand auf Betondecke, Anschluss luftdicht? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Liebe Bauexperten, bei unserem Neubau sind EG und OG in Ziegelbauweise gebaut und das DG ist mit Brettsperrholzwänden auf die obere Betondecke...

  1. #1 meraenchen, 28.09.2022
    meraenchen

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    Liebe Bauexperten,

    bei unserem Neubau sind EG und OG in Ziegelbauweise gebaut und das DG ist mit Brettsperrholzwänden auf die obere Betondecke gesetzt. Der Blower-Door-Test wurde mit 1,8 nicht bestanden und hat Leckagen in den Fußbodenecken des gesamten DG gezeigt. Der Verdacht liegt nahe, dass unter dem fertigen Fußbodenaufbau der Bauteilanschluss zwischen Brettsperrholzwänden und Betondecke rundum nicht luftdicht ist. Beispielfoto:

    bild05.jpg


    Der Zimmerer hat uns folgenden Aufbau mitgeteilt: Betondecke, darauf Quellmörtel, darauf eine Sperrbahn gegen Feuchtigkeit, darauf die Brettsperrholzwand. Siehe auch Fotos unten. Er sagt, er hat keine Dichtbänder verwendet, weil das Gewicht der Holzwand die Fuge zusammen mit dem Quellmörtel luftdicht zudrückt.

    Frage: Ist das (dauerhaft) luftdicht?

    Danke für Kommentare!

    bild01.jpg

    bild02.jpg

    bild03.jpg

    bild04.jpg
     
  2. #2 Gast 85175, 28.09.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das ist Quatsch. Solche Fugen müssen auch zeit-, feuchte- und lastabhängige Verformungen aufnehmen können, eine "starre" Fuge zwischen zwei derart unterschiedlichen Bauteilen (Massivdecke/Brettschichtholzwand) kann das schlicht und einfach nicht... MAl abgeshen davon, dass auch die Anschlüsse an die Stahlrahmen und das was der Elektriker da veranstaltet hat hoch verdächtig aussehen, ist das mit der unteren Fuge einfach nicht richtig. Auf dem einen Bild mit den Stahlrahmen meine ich übrigens eine sehr schlampige Ausführung der Fuge zu sehen, der Quellmörtel scheint sehr ungleichmäßig eingebracht worden zu sein und es sieht auch so aus als gäbe es da "Unterlegklötze" an denen das Mörtelbett ganz unterbrochen ist... Selbst wenn man die Fuge als theoretisch richtig geplant ansieht (was sie ME nicht ist), praktisch ist es dann so trotzdem nicht dicht...

    Kommt man von aussen noch ran, oder ist da auch schon alles fertig?
     
  3. #3 meraenchen, 28.09.2022
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    Lieber Chillig80,

    1. danke für die schnelle Rückmeldung!
    2. Ihr Hinweis auf zeit-, feuchte- und lastabhängige Verformungen ist wichtig. Das war uns noch gar nicht so klar.
    3. Mit den Unterlegklötzen und den Unterbrechungen des Mörtelbetts haben Sie recht. Das ist noch an viel mehr Stellen der Fall, dass kein Mörtelbett da ist, weil darunter ein Durchbruch in der Betondecke ist. Z.B. an den Stahlrahmen, den Stahlträgern für die Balkone und an Sanitärdurchführungen.
    4. Die Elektroleitungen sind vermutlich i.O., weil die Löcher werksseitig in die Brettsperrholzwände gemacht wurden. Da geht jeweils in der Wand eine Bohrung nach oben zu einer Steckdose. Die Brettsperrholzwand wird also nicht von innen nach außen durchstoßen.
    5. Die planerische Vorgabe war: "Alle Stöße und Fugen sind von Innen luftdicht abzukleben oder mit einem Fugenband zu schließen." Das ist aber offenbar nicht geschehen.
    6. Ja, es ist außen auch alles schon fertig.

    Was können wir tun?
     
  4. #4 Gast 85175, 28.09.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Schwierig, da halt aufwändig und daher will es jetzt wohl erstmal keiner gewesen sein. Es ist kurzfristig nicht ganz so dramatisch, weil rein wegen des schlechten Ergebnisses beim blower-door muss man wohl nicht sofort akut handeln, das ist schonmal gut, weil das nimmt euch etwas den Handlungsdruck.

    Und damit enden die guten Nachrichten, wenn man da zu keiner gütlichen Einigung kommt, dann gehts los mit Beweissicherungsverfahren, Anwälten, Gerichten, etc...

    Wenn ich dafür zuständig wäre, dann würde ich im ersten Step versuchen den Zimmermann so zu erschrecken, dass er zur Vermeidung eines noch schlimmen Ungemachs in den Modus der Schadensregulierung geht. Bisher ist er ja wohl noch der Meinung es gäbe da keinen Schaden zu regulieren, das wäre also mal das erste Zwischenziel. Erst wenn das scheitert, oder die Schadensregulierung die der sich so vorstellt inakzeptabel ist, würde ich den Rechtsweg beschreiten.

    Ihr habt gerade mehrere Baustellen, erstmal müsst ihr sicher sein (beweisen können) dass es der Zimmermann auch tatsächlich war. Also dass es an der Fuge liegt. Dann muss man mal kucken wer da was geplant und angeordnet hat, etc... Gleichzeitig müsst ihr dem Zimmermann klarmachen, dass so nicht bleiben wird, etc...

    Btw., das klingt nicht nur unangenehm, langwierig und blöd, sondern das ist es auch. Das weiß auch der Zimmermann und darum ist das Ziel den ganz schnell in den Modus zu bringen in dem er die Sache einfach nur noch vom Tisch haben will.

    Und jetzt kommen wir zur technischen Seite. Damit man da nicht ständig im Ungefähren bleibt und sich nicht permanent im Kreis dreht müsste ein Sanierungskonzept her. Man müsste mal kucken wie man das am einfachsten in den Griff bekommt und was der Spaß denn kostet, wenn man das weiß verhandelt es sich einfach besser...

    Das bekommen wir hier im Forum nicht alles durchgekaut...

    Was sagt denn der Planer dazu? Der ist da nämlich wohl auch nicht ganz unschuldig?
     
  5. #5 meraenchen, 29.09.2022
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    Hallo chillig80,

    der Planer (Architekt, beauftragt mit Lph1 bis 8) vertritt keinen klaren Standpunkt. Erst sah er den Fehler klar beim Zimmerer. Dann hat der Zimmerer eingewendet, dass es Elektroleerrohre nach außen gibt, durch die man reinpusten kann. Der Elektriker hat bestätigt, dass er vier Rohre nach draußen gelegt hat (Balkonbeleuchtung), die aber innen nicht unter dem Fußbodenaufbau, sondern in den Verteilerkästen enden.

    Eine Planung der Luftdichtheitsebene scheint es überhaupt nicht zu geben, zumindest hat der Architekt auf Aufforderung nichts vorgelegt.

    Architekt und Zimmer stellen sich jetzt gemeinsam auf den Standpunkt, dass der Elektriker abdichten soll, dann der Blower-Door-Test wiederholt werden soll (wohl auf unsere Kosten?) und dann weitergesehen werden soll, falls der Wert dann immer noch nicht stimmt. Erst dann wollen sie die Fuge zwischen Betondecke und Holzwand erneut betrachten. Müssen wir dieses Vorgehen akzeptieren?

    Wir möchten vor allem erstmal wissen, ob die Abdichtung der Fuge zwischen Betondecke und Holzwand vorschriftsmäßig und gemäß den anerkannten Regeln der Technik gemacht wurde. Beide mauern. Der Architekt gibt Informationen nur bruchstückhaft heraus, manchmal widersprechend und lässt Fristen verstreichen. Der Zimmerer hat erklärt, wir sollen mehr Vertrauen haben. Er weigert sich weiter zu bauen, bis das geklärt ist. Letztendlich stellt er uns vor die Wahl, das entweder zu akzeptieren oder eben ohne Balkone auszukommen.
     
  6. #6 Gast 85175, 29.09.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, ihr dreht euch halt im Kreis so lange die Sache mit den Leerrohren noch im Raum steht…

    Es ist halt wieder dieses Gewurtschtele... Die Fetslegung des Planers, dass da die Fugen und Stöße abzudichten sind, ist halt keine echte Planung, der Elektriker tut da irgendwas, man weiß nicht wo die Installationen ganz genau sind, ob und wie das abgedichtet ist (oder hätte sein sollen), der Zimmerer wähnt sich im unantastbaren Vertrauensverhältnis, etc...

    Ich würde den einen Versuch mit dem bd noch wagen, der Elektiker soll abdichten und dann wird der Test nochmal gemacht. Wenn es der Elektriker war könnt ihr euch mit dem ganz in Ruhe über die Kosten unterhalten, wenn nicht, dann waren die Kosten des bd wohl nur der Anfang einer ganzen Serie von Rechnungen die ihr erstmal vorfinanzieren müsst, weil wenn danach keine Bewegung in die Sache kommt, dann müsst ihr wohl zum Anwalt...

    Wie auch immer, dass der Zimmerer da jetzt nicht noch einen Balkon davor bauen will verstehe ich ja schon, weil wenn er den am Ende auch noch abbauen muss um an die Fuge ranzukommen... Das beisst sich aber mit seiner Behauptung die Fuge sei in Ordnung. Ich würde ihm das jetzt so auch schreiben. Wenn er meint seine Fuge sei in Ordnung, dann soll er jetzt gefälligst bis zum xx.xx.xxxx seine vertragliche Leistung erbringen. Wenn er aber doch Bedenken bezüglich seiner Fuge hat, dann möge er die bitte jetzt äußern, dann kann man sehen was man da macht, oder er soll halt das Risiko eingehen einen noch größeren Schaden zu produzieren. Er hat es jetzt selbst in der Hand.

    Beim Planer fragt ihr schriftlich an, ob er sich an der Mängelsuche und Beseitigung noch im Rahmen seines Auftrags beteiligen mag, oder ob er sich aufgrund irgendwelcher Umstände schon nicht mehr dazu in der Lage sieht das noch zu tun. Die planerischen Mutmaßungen zur Ursache des Mangels sollten auch alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Eine Ausfertigung des Luftdichtigkeitskonzept und auch des Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 sind unverzüglich zu übergeben. Er soll halt mal ehrlich sagen was da seiner Meinung nach Sache ist...

    Beiden würde ich mündlich mitteilen, dass das nicht so bleiben wird und sie sich eigentlich nur noch aussuchen können, ob sie durch aktive und konstruktive Mitarbeit noch Einfluss auf das Geschehen haben wollen, oder ob sie sich stur weigern wollen und dann halt am Ende von Juristen gesagt bekommen was sie zu tun haben. Irgendwie muss da jetzt Bewegung rein kommen und wenn es nicht bald nach einer Auflösung der verfahrenen Situation aussieht, dann ist die gütliche Einigung halt wohl gescheitert.

    Und jetzt noch eine Warnung, das Gewurstel mit den Elektroinstallationen sieht halt doch auch verdächtig aus... das ist alles blöde so...
     
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