Brüstungsbewehrung bei Fenster nach DIN?

Diskutiere Brüstungsbewehrung bei Fenster nach DIN? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Mit Interesse habe ich diese Diskusion verfolgt. Dazu kann ich folgendes sagen, in der Therorie hat Josef unrecht, in der Praxis hat er aber mehr...

  1. TAMKAT

    TAMKAT

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    Mit Interesse habe ich diese Diskusion verfolgt.
    Dazu kann ich folgendes sagen, in der Therorie hat Josef unrecht, in der Praxis hat er aber mehr als Recht.

    Tatsache ist und bleibt, bewehrung ist nicht vorgeschrieben, sondern nur eine von mehreren möglichkeiten diese Risse zu vermeiden. Welche möglichkeit nun zur anwendung kommt entscheidet der Statiker und/oder der Architekt. Bei uns ist es doch so, wenn ich den zuschlag bekommen habe, bekomme ich Arbeitszeichnungen, Detailzeichnungen, die Statik, und die Ausschreibung. Ist nirgendwo eine Brüstungsbewehrung gefordert, wird auch keine gemacht, weil es nach DIN 1053 Teil 1 nicht gefordert ist. Es gibt zwar auch die DIN 1053 Teil 3 Bewehrtes Mauerwerk, aber die kommt nur dann zum einsatz, wenn der Statiker bewehrtes Mauerwerk vorschreibt, oder der Architekt es verlangt.
    Wenn der BU keine bewehrung gemacht hat, weil sie nicht geschuldet war, und nach DIN nicht vorgeschrieben ist, liegt zwar ein Mangel vor, aber dieser mangel hat der Architekt/Statiker zu verantworten.
    Ich habe mich mit mehreren Gutachtern über dieses Thema unterhalten, und die Meinungen waren alle gleich. Wenn nicht von Statiker/Architekt verlangt, braucht man keine bewehrung einzubauen, und keiner kann den BU einen Mangel vorwerfen.

    In meiner Firma werden die Brüstungen grundsätzlich mit 8ter Torstahl bewehrt, und zwar alle Brüstungen, auch die der Verblendung.
    Warum?
    Weil ich es so will, weil ich es 1979 so gelernt habe, weil es so gut wie nichts kostet. Weil ich sage sicher ist sicher.

    TAMKAT
     
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