Brüstungshöhe in Küche zu niedrig!

Diskutiere Brüstungshöhe in Küche zu niedrig! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; ja, Flexibilität ist eine der "Stärken" unseres Bauträgers:mauer Änderungen bedeuten Umstände, und Umstände mag unser Bauleiter nicht. Seine...

  1. #21 Bernie1407, 22.08.2013
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    ja, Flexibilität ist eine der "Stärken" unseres Bauträgers:mauer Änderungen bedeuten Umstände, und Umstände mag unser Bauleiter nicht. Seine Lieblingsworte sind:"Nein, das geht leider nicht/nicht mehr."
    Wir könnten ein Buch schreiben. Ich gehe wirklich nicht davon aus, dass wir was hätten ändern können, aber wir können ja nicht mal sagen, das wir es probiert hätten...
    Du hast vollkommen recht: nicht ärgern, hinnehmen... So schwer wie uns das gerade fällt.
    Wir warten jetzt mal das Aufmaß mit dem Küchenplaner ab. Wenn er so gut ist wie wir denken, hat er eine zündende Idee.
     
  2. R.B.

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    Ich möchte fast schon sagen, typisches BT Problem. Alles was nicht vorher verbindlich fixiert wurde, kann man danach schlichtweg vergessen. Notfalls wird´s dem Kunden mit der Preiskeule ausgetrieben.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #23 NixPlan, 23.08.2013
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    nimm dir mal einen zollstock und geh auf die Baustelle Messen.
    zu den 82cm ab FFB bzw. 100cm Roh kommen oft noch Fensterbankanschlüsse und Einbauluft, je nach Fenster können das schon 3-7cm sein.
    Dann Fensterrahmen mit 1-2cm hinzunehmen, und es könnte Passen für eine zumindest 90cm hohe Arbeitsplatte. Aalso erst einmal nachmessen und dann weitergrübeln
     
  4. #24 NixPlan, 23.08.2013
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    Und immer alles über einen Kamm zu scheren find ich absolut daneben. Wenn bei uns der Bauherr mit Küchen Plänen bzw Arbeitsplattenhöhe kommt werden die Fenster angepaßt. Aber auch der BT, GU, GÜ muß die Maße haben um reagieren zu können.
     
  5. #25 Bernie1407, 23.08.2013
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    @NixPlan: Wir werden morgen nochmal genauer nachmessen und uns dann mit den Küchenplaner treffen.
    Zum BT Problem kann ich leider nicht sehr viel sagen, außer, dass unser Bauleiter wirklich fast alles kategorisch abgelehnt hat, was wir geändert haben wollten. Und das was wir geändert haben, kostet richtig viel Geld. Aber der Hammer ist: Bei Nachbarn ging es dann plötzlich! Und das war bei bestimmt 8 Punkten der Fall. Das ist schon ärgerlich.
    Außerdem denke ich, ist es auf alle Fälle speziell, wenn eine komplette Siedlung hochgezogen wird, als wenn man mit einem Bauträger freistehend baut. Da wäre ich doch mal davon ausgegangen, dass wir die Brüstungshöhe an unsere Bedürfnisse hätten anpassen können.
    Wir werden hoffentlich eine Lösung finden:think
    Jedenfalls vielen Dank für euer Feedback!!
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ihr seid völlig falsch an die Sache herangegangen!
    Der BL ist NICHT für spätere Änderungen zuständig (sondern dafür, daß das. was Ihr mit dem BT vertraglich vereinbart hattet, möglichst billig und zügig umgesetzt wird).

    Derartige Änderungen hätten VOR Unterschrift im Rahmen der Vertragsverhandlungen angebracht werden sollen.
    Damals wärt Ihr auch in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition gewesen.
     
  7. #27 Rheinbauer, 23.08.2013
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    Das haben wir anders gemacht.

    Der Küchenbauer kommt selbst und misst aus, und zwar nach Fertigstellung von Boden und Innenputz.

    (unsere Arbeitsplatte ist 975 mm hoch)
     
  8. #28 Bernie1407, 23.08.2013
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    Ja, das macht der Küchenbauer selbstverständlich auch nochmal. Wir wollen morgen erstmal klären, welche maximale Arbeitshöhe wir rausholen können, und ob wir evt. die Küche umplanen müssen. Wir hoffen, dass der Küchenbauer in 2-3 Wochen zum Aufmaß in Haus kann.
     
  9. #29 JaquesTati, 23.08.2013
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    Und die Dunstabzugshaube/Esse macht sich bestimmt auch gut vor dem Fenster und ist für das Öffnen überhaupt nicht hinderlich. :mega_lol:

    mfG

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  10. Boergi

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    Dunstabzug in die Arbeitsfläche integriert und das Problem ist gelöst ;)
     
  11. #31 Bernie1407, 23.08.2013
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    Das, oder es gibt auch tolle Deckenlüfter! Doof nur, dass die Elektrik und das Wasser bereits gelegt ist...
     
  12. R.B.

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    Wenn man Beiträge komplett lesen würde...Aber schön wenn Ihr solche Sonderwünsche die bei 17 Häusern nachträglich von einem einzigen Bauherren vorgetragen werden kostenlos erfüllt.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #33 Bernie1407, 29.08.2013
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    Kurzes Update:
    Ein Nachbar hat mit dem Bauleiter gesprochen. (Hintergrund: Bei Kaufvertragsunterzeichnung lagen uns keinerlei vermaßte Pläne vor!!).
    Der Nachbar fragte, ob wir bei unserem Erstgespräch, wo uns zum ersten Mal die vermaßten Pläne gezeigt wurden, noch Einfluss auf die Brüstungshöhe hätten nehmen können, wenn uns denn aufgefallen wäre, dass es sich um BrH auf Rohfußboden handelt. Aussage des Bauleiters: Selbstverständlich nicht!
    Wir fragen uns gerade alle, ob wir im falschen Film gelandet sind.
    Werden es von einem Anwalt prüfen lassen und an die Geschäftsführung schreiben.
     
  14. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,

    nach der Unterschrift ist es ein bisschen spät. Wenn der Bauträger nicht ändern will (vor der Unterschrift), dann kauft man eben nicht.
     
  15. #35 Bernie1407, 29.08.2013
    Bernie1407

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    wie hätten wir vor der Unterschrift was ändern können, ohne bemaßten Grundriss?
    Es hieß bei Kaufvertragsunterzeichnung, dass dieser noch nachgeliefert wird. Du hast in dem Sinne recht, dass wir ohne vermaßten Grundriss nicht hätten kaufen dürfen. Mag sein, dass wir etwas naiv waren, als wir nicht davon ausgingen, dass unser Haus nach einem Standard von vor 20 Jahren gebaut wird. Fakt ist, dass die Brüstungshöhe bei Vertragsunterzeichnung nirgends angegeben war.
     
  16. Taipan

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    Indem Ihr in die Vertragsgrundrisse einfach mal die für Euch wichtigen Maße reingeschrieben hättet. Damit wären die von Euch bemaßten Pläne Vertragsbestandteil und nun auszuführen.

    Warum überlassen die Bauherren immer denjenigen die Vertragsgestaltung, die damit Geld verdienen? Dass damit keine ausgewogenen Verträge zustande kommen, wundert nicht.
     
  17. Bruno

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    Hallo Bernie,

    manchmal ist es gar nicht so schlecht, nichts vereinbart zu haben, also hier keine Brüstungshöhe festgelegt zu haben. Der Unternehmer ist dann nicht frei, irgendeine Höhe abzuliefern. Er schuldet nach § 633 BGB ein Werk, das sich "für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann." Das ist nicht nur das Minimale, das gerade noch so funktioniert.

    Erwarten kann man, dass eine Küche mit heute üblicher Arbeitshöhe eingebaut werden kann. Was heute bei Küchen üblich ist, sagt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK). Die AMK gibt zwar keine Normen oder anerkannte technische Regelwerke heraus, aber dort ist immerhin seit 1956 geballte Fachkompetenz in Form zahlreicher Firmen angesiedelt. Die AMK bietet z.B. einen Ergonomierechner für Einbauküchen an. Alles in allem wird man ernsthaft behaupten können, dass eine Arbeitsplattenhöhe von 85 oder 87 cm heute nicht mehr üblich ist, sondern eher eine Höhe um die 95 cm. Und man wird dazu zahlreiche Quellen finden. Als Besteller sollte man also erwarten dürfen, dass eine Küche mit einer solchen Höhe eingebaut werden kann und das Fenster aufgeht. Zu einem solchen Ergebnis würde ich jedenfalls kommen, wenn ich dazu ein Gutachten machen müsste.

    Der Unternehmer kann aber wahrscheinlich nach § 635 "die Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist", so wie ich die Lage nach Baufortschritt einschätze. D.h. es läuft im besten Fall auf einen finanziellen Ausgleich hinaus.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html
    http://www.amk.de/index.php
    http://www.hea.de/service/fachwissen/planung-von-kuechen/2-2-ergonomie-in-der-einbaukueche.php
     
  18. #38 Gast036816, 30.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der bauträger als brüstungshöhe 100 cm im plan stehen hat, dann muss er diese 100 cm ab oberkante bodenbelag bringen. diese änderung wird kein sonderwunsch für euch und kann nichts extra kosten. fordert euren bauträger auf, den vertragskonformen zustand herzustellen. mit der brüstungshöhe 100 cm ab oberkante rohbau abzüglich bodenaufbau von 17,5 cm ist nicht einmal die niedrigste arbeitsplattenhöhe herkömmlicher küchen mit 85 cm realisierbar. ihr braucht auch nicht von planungsfehler sprechen, es ist ein mangel.
     
  19. #39 Managerin01, 30.08.2013
    Managerin01

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    Eine vielleicht etwas kreative Idee von meiner Seite.
    Ich hab schon ganz tolle Küchen gesehen, die die normale Arbeitshöhe von 92-93 hatten, so wie ihr euch das vorgestellt habt, nur der Teil wo der Ofen war, also das Ceranfeld war ein Stück tiefer. Wenn dieses Element genau vor dem Fenster stünde, dann könnte man das Fenster lassen und öffnen und hätte im übrigen Bereich der Küche die gewünschte Arbeitsplattenhöhe.
    Nur eine sehr kreative Idee. Wenngleich es wirklich ärgerlich für euch ist. Tut mir sehr leid für Euch, vielleicht gibt es noch eine gute Lösung. Drück die Daumen!
     
  20. Taipan

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    Bitte lies den Faden vollständig durch, bevor du postest. Der Vorschlag kam schon, inkl. aller möglichen Probleme zund Problemchen die damit zusammenhängen.
     
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