BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht

Diskutiere BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann hoffen wir mal mit allen, die mir beim Ausflug zum Thema Risiko widersprochen haben, dass der Frager nicht einzieht. Viel zu gefährlich!...

  1. Bruno

    Bruno

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    Dann hoffen wir mal mit allen, die mir beim Ausflug zum Thema Risiko widersprochen haben, dass der Frager nicht einzieht. Viel zu gefährlich!

    Wetten dass er zu einem anderen Ergebnis kommt?
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Bruno

    Neee das rechtliche mal weggelassen, als Kind sind wir absichtlich auf solche Baustellen gerannt um da rumzuhüpfen... auch mit Zaun! Meines Wissens nach haben das auch alle überlebt :D Aber! Wenn den nu was passiert und nicht abgesichert ist auf seinem Grundstück, und er drin wohnt, möchte ich im schlechtesten Falle mal sehen ob er hätte absichern müßen! So nen Bauzaun sollte der BT schon auftreiben können
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Du redest schon wie ein Politiker :) Weißt du wie der Bürgermeister von Mutzschen argumentiert hat, als er letzten April nach dem Vogelgrippeausbruch in einem Putenstall in Sachsen die brutale Keulung von 15.000 Stück völlig gesunden Vögeln im 3-km-Umkreis angeordnet hat? "Wenn denn nu was passiert ...". Und in deiner Antwort wird klar, dass es in Wirklichkeit nicht um Leben und Gesundheit geht, sondern um Gesetze, Haftung und Geld.
     
  4. #24 Der Bauberater, 16.03.2007
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    und das Bauamt??

    Hallole erst mal,
    Ihr haut da auf dem Thomas B. rum, der hat doch recht. In jeder Bauordnung, man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, steht, daß ab einer Absturzhöhe von > 1,0m eine Absturzsicherung anzubringen ist. Wenn ein Mitarbeiter einer Baubehörde rein zufällig, bei einer Abnahme oder auch auf zuruf an einem solchen Gebäude vorbeikommt, bei dem vor der Terrassentür ein 2,5m tiefer Burggraben ist, dann MUSS er die Gefahr beseitigen lassen. Wie macht er das? Er lässt die Olive abschrauben oder zugelassene Brüstungen anbringen. Klar kann man den "Griff" wieder anschrauben, aber wer haftet dann.
    Fakt ist, das Haus ist so nicht bestellt worden und so auch nicht Nutzbar, weder sicherheitstechnisch, noch wärmetechnisch.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  5. #25 Der Bauberater, 16.03.2007
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    Möchte ich,

    nicht dagegenhalten :28:
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Der Nächste, dem es nicht um Leben und Gesundheit geht, sondern um Vorschriften, danke für die Bestätigung. Nicht das abgestürzte Kind ist der GAU, sondern der Auftritt der Staatsmacht in Form eines Behördenmitarbeiters :( Dem man allerdings als mündiger Bürger durch Wiederanschrauben eines Griffs sozialen Widerstand leisten kann, "aber wer haftet dann" ...

    Gruß nach Baden :)
     
  7. #27 Christian St, 16.03.2007
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    die Risiken

    mal aussen vorgelassen.
    Um kompletten Kaufpreis zu empfangen, muss der BT das Haus seinem kompletten vertraglich zugesicherten Nutzen zuführen.
    Bei den gravierenden Problemen in der weiterführenden Abwicklung, ist die vordergründige Frage die nach der Konventionalstrafe????
    Die wirklichen Problempunkte wurden doch nun ausführlich dargelegt.
    Darüber wird aber mit dem BT nicht gesprochen, oder wie?!
    Aber man hat ja schonmal auf die Konventionalstrafe hingewiesen, damit is ja dann alles geritzt.
    Und vor Vertragsabschluss wurde auch nix geregelt?!
    Falsch, Konventionalstrafe is ja als Heilsbringer vereinbart worden.
    Und wenn die Hütten nebenan niemehr verkauft werden ?
    Wattn dann?
    Ich würd jetz mal langsam konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten herbeiführen und mit juristischer Hilfe dann schriftlich fixieren.
    Oder rechnet man im stillen Kämmerlein schon:
    6 Monate x 2500,-/p.M. + Mängel +....+....+....????
    Gruss Christian
     
  8. #28 Der Bauberater, 16.03.2007
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    der zweite Versuch,

    bei meiner ersten Antwort wurde ich rausgeworfen, jetzt isse wech :mauer
    @ Bruno,
    Der BT kommt und sagt lt. Vertrag sind bei Fertigstellung die Abnahme und Betrag x fällig. Den interessiert kein emotionales Gesülze. Der braucht Fakten und diese sollten wir dem Fragesteller liefern oder zumindest Tips wie er seine Baustelle in den Griff kriegt.
    Wir haben hier halt mal bald amerikanische Verhältnisse :confused:
    Der Bürgermeister von Mutzschen hat 15.000 Stk keulen lassen. Schade um jedes Tier. Aber rechne mal er hätte nicht oder nur drei Tage später! Es wäre zu einer Grippewelle gekommen und es wären 500.000 Tiere umgekommen. Dann könnte jemand auf die Idee kommen und die 500.000 dem Bürgermeister in die Schuhe zu schieben und den gibt es, denn mind. einer von den ganzen Züchtern will sein Geld wieder. Teurer Spaß, wer zahlt?
    Normal sollte man mit Menschenverstand arbeiten. Ob das aber Dein Gegenüber auch macht?
    Gruß nach Bayern :)
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Wäre, wäre, wäre ... Das ist genau die plumpe Argumentation die ich kritisiere: "Rechne mal, das AKW würde 2018 hochgehen, und es würde ... und es wäre ... dann würde man die 5.000 Toten bestimmt Kanzlerin Merkel anhängen, weil die nicht im Jahr 2015 abgeschaltet hat". Gut, ich rechne mal: die Wahrscheinlichkeit, dass ein Virus aus der befallenen Haltung sich so ausbreitet, dass im Umkreis von 20 km 500.000 Tiere sterben, liegt bei 1 zu 10^12. Multipliziert mit den 500.000 ergibt sich ein Risiko von 5*10^-7 toten Tieren. Die Chance dass überhaupt ein einziges Tier sich infiziert ist also so hoch wie die für 6 Richtige im Lotto. Was natürlich das Töten von 15.000 anderen Tieren rechtfertigt, die man mit Keulungskommando in Begleitung eines Seelsorgers (echt wahr) der Omi mit Kleinsthaltung stückweise aus dem Versteck im Hinterhof geholt hat. Nur weil sich ein Bürgermeister in die Hose gemacht hat.
     
  10. #30 Olaf (†), 16.03.2007
    Olaf (†)

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    Gaaaanz toll...

    Kollege Bauunternehmer wie Du hier die Vorurteile von Bauherren bestätigst, dass alle am Bau Mitwirkenden sowieso Betrüger sind, die den Bauherren nur über den Tisch ziehen wollen. Schon das Ansinnen eine Abnahme herbeiführen zu wollen müsste bestraft werden. Wir haben hier einen zweiseitigen Vertrag, den jede Seite erfüllen muss. Der Kunde hats offensichtlich gemacht und Abschläge gezahlt - säumig ist der BT. Und hier muss nicht der BH, pardon Käufer das Gespräch suchen, sondern der der im Verzug ist!!! und zwar mit angemessenen Vorschlägen, die das Interesse des Käufers wahren.
    Das was hier läuft geht nach der Masche "Mal sehen ob er es merkt" - und das ist absolut link. Offensichtlich findest Du das völlig in Ordnung.
    Das wirtschaftliche Risiko (und ggf. der zu erwartende Gewinn) liegt alleine beim BT - warum soll der Kunde es zulassen, dass es auf ihn abgewälzt wird.
    Um ehrlich zu sein - da kommt mir der Kaffee hoch.
    Wenn ich so'ne Geschäftsauffassung eines potentiellen Kunden kennen würde könnte mich nicht mal ne 235 von C R E D I T reform davon abhalten, die Geschäftsverbindung abzulehnen.

    Olaf
     
  11. Quelle

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    das mit dem kind im keller ist eine typische urban legend.
     
  12. #32 Thomas B, 17.03.2007
    Thomas B

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    Nochmal zum Mitschreiben (oder Mitdenken?)

    Verzetteln wir uns doch nicht in hypothetischen Konstrukten!

    Egal ob nun wirklich was passiert, ob die Kinder reihenweise in den Burggraben stürzen oder was weiß ich.

    Tatsache ist: Das Haus ist

    1. nicht verkehrssicher

    und

    2. verstößt eklatant gegen die EnEV (ich traue mich wetten, daß die Hütte nicht mal ansatzweise die WSVO von anno dazumal einhält.) Bauschäden sind vorprogrammiert, der BH heizt sich dumm und dusselig.

    Und dafür gibt es weder eine Abnahme noch Knete!

    Der BT soll nun erstmal hinne machen und das Haus bewohnbar machen. Über Mängel hier und da kann man später trefflich streiten. Aber dort einziehen??? Niemals!

    Thomas
     
  13. JTR1

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    Puuuh...

    ...hier geht's ja richtig ab! :wow Vielen Dank auf jeden Fall für die vielen hilfreichen Antworten.

    Ich möchte betonen, dass wir eigentlich ein ganz gutes Verhältnis mit unserem BT haben (bisher).

    Leider muss ich eines noch hinzufügen. Von Eric gibt es die Aussage "Keine Teilabnahme machen": Leider ist dieses Kind schon in den Brunnen gefallen, denn wir haben schon eine Teilabnahme vollzogen :cry Und zwar wegen der MwSt-Erhöhung. Da erhebliche Mehrkosten drohten (nach Zahlungsplan waren 80% fertig), fragten wir im Dezember den BT, was wir machen können. Wir wollten Teilung des Vertrags, der BT bot uns (schon damals) die Komplettabnahme(!) an. Letztendlich haben wir uns dann doch auf eine Teilschlußabnahme geeinigt. D.h. der Vertrag wurde in zwei wirtschaftlich voneinander unabhängige Teile geteilt und der entsprechende Teil letztes Jahr noch abgenommen. Laut BT sollte das aber keine Auswirkung auf die Konventionalstrafe haben...

    Wahrscheinlich müssen wir tatsächlich noch den Anwalt konsultieren. Allerdings möchten wir das erst, wenn es bei der endgültigen Schlußrechnung zu Problemen kommt.

    Grüße,
    JTR1
     
  14. Eric

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    Aber gebracht hat´s nichts, weil es offensichtlich nicht verstanden wurde:sleeping
     
  15. #35 Carden. Mark, 18.03.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was hat die Teilabnahme mit einer MwSt. Erhöhung zu tun??
     
  16. Quelle

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    wieso mwst wenn bauträger? odr habe ich was überlesen?
     
  17. #37 wasweissich, 18.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn der bauträger einen grossteil der gewerkeschäfchen ins trockene bringen kann , wird sogar steuererhöhung populär...............

    denkt j.p.
     
  18. JTR1

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    Thema MwSt...

    ...eigentlich schon ausreichend im Forum diskutiert, trotzdem kurze Darstellung unseres Sachverhalts:

    Wir haben im Vertrag den berühmten Paragraphen, dass sich der Festpreis entsprechend einer evtl. MwSt-Erhöhung verändert (=erhöht). Dieser war/ist auch gültig, da 4-Monatsregel nicht greift sowie vertraglich festgelegte Fertigstellung im neuen Jahr. Eigentlich war der Termin noch im letzten Jahr, allerdings war er an eine zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht bekannte Baufreigabe gebunden - tja, und damit landete der Termin im neuen Jahr.

    Und da die Abschlagszahlungen leider nichts mit der MwSt zu tun haben, sondern nur die Schlußrechnung (da werden alle Leistungen abgenommen), kommt es dazu, dass bei einer MwSt-Erhöhung alle Abschlagszahlungen nachversteuert werden...
    @Mark: So kam es dann zu der oben genannten Teilschlußabnahme, um Steuern zu sparen.

    Denn dummerweise wussten wir das nicht zum Zeitpunkt des Notartermins, denn lt. BT kam während der Vertragsverhandlungen der beruhigende Hinweis, dass man ja nur auf Rechnungen im neuen Jahr die neue MwSt zahlt. Damit hat er nicht gelogen, aber leider die nachzuversteuernden Abschlagszahlungen verschwiegen. Naja, wahrscheinlich wusste er es selber nicht mehr... (wobei dann bei der Teilabnahme darauf hingewiesen wurde, dass man das gleiche auch bei der letzten MwSt so gemacht hatte und nun das selbe Formular verwende)

    @Chris: Mir hat es geholfen, dass eher die Meinung vorherrscht, dass das Haus nicht fertig ist. Im Moment haben wir auch noch nicht den absoluten Druck zwecks Umzug etc., trotzdem würden gerne ins neue Haus - aber so halt nicht. Bei der Finanzierung waren wir zum Glück sehr konservativ (EK übrig gelassen sowie geringe Tilgungsrate mit Möglichkeit zur Sondertilgung), so dass wir noch Luft zum Atmen haben aufgrund der derzeitigen Doppelbelastung aus Miete und Kreditrückzahlung.

    Grüße,
    JTR1
     
  19. drulli

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    Du schreibst oben, dass Grundstück und Bau zusammen notariell beurkundet wurden. Dann wird es ein BT sein.
    Wo ist denn da für Euch die MWSt. fällig? Ihr kauft doch eine Immobilie und da zahlt Ihr doch "nur" die Grunderwerbsteuer.
    Der BT zahlt MWSt. an seine Gewerke. Da hat der BT offensichtlich die MWSt.-Erhöhung bzw. sein Risiko, da reinzurutschen, einfach an Euch weitergegeben und auf den Preis aufgeschlagen. :(
    Mich wundert seine Begründung bzw. Eure Akzeptanz. Ihr solltet den ganzen Vertrag und die ganze Situtation wirklich mal einem Experten zeigen.
    Grüße!
    Uli
     
  20. JTR1

    JTR1

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    ...ääh

    @Drulli
    Jetzt verunsicherst Du mich ein wenig. Oder ich habe beim Durchlesen des Themas "Wer/Was ist ein Bauträger, Generalunternehmer etc." doch etwas verwechselt...

    Im Notarvertrag gibt es zwei Teile:
    Einen für den Grundstückskauf und einen für den Werksvertrag. Das Grundstück selber kommt von einer Erbengemeinschaft, der Werksvertrag wurde mit dem BT abgeschlossen. Wir hatten keine Möglichkeit, einen anderen BT/GU oder sonstwen zu wählen, der uns die Hütte baut. Natürlich haben wir für die gesamte Summe die Grunderwerbssteuer gezahlt, aber das ist ja auch nicht ungewöhnlich...

    Habe ich jetzt einen BT oder doch einen GU? Wahrscheinlich wohl doch eher GU, da Grundstück nicht direkt vom BT kommt. Sorry, dass ich das doch verwechselt habe, wo doch überall darauf hingewiesen wird.

    Gruß,
    JTR1
     
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