BU in Verzug setzen

Diskutiere BU in Verzug setzen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @ neubau 2008 Sie können nach § 5 Nr. 2 Satz VOB/B vorgehen und am 8.3. die Baufirma schriftlich auffordern, jetzt mit der Ausführung zu...

  1. lawyer

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    @ neubau 2008

    Sie können nach § 5 Nr. 2 Satz VOB/B vorgehen und am 8.3. die Baufirma schriftlich auffordern, jetzt mit der Ausführung zu beginnen. Der Zugang der Aufforderung muß nachweisbar sein. Wird dann die Frist von 12 Werktagen überschritten, können Sie nach § 5 Nr. 4 VOB/B vorgehen. :biggthumpup:
    Viel Erfolg!
     
  2. #22 rudi1106, 29.02.2008
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    Mal ne gute Nachricht: Es kann auch vorteilhaft sein, wenn man so lustige Fristen nicht ändert: Die Frist mit den sechs Wochen ist unzulässig, § 308 Nr. 1 BGB. Daher ist für den Beginn keine Frist wirksam vereinbart. (Gleiches dürfte auch für die 6-Monats-Frist gelten)
     
Thema: BU in Verzug setzen
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