Bürgschaft und offene Rechnung

Diskutiere Bürgschaft und offene Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ist doch ganz einfach: Wer Mängel geltend macht muß sie beweisen. Ein vollgekleckertes Fahrrad auf einem Fotos sagt nichts über das wie und wann...

  1. SvenW

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    Ist doch ganz einfach: Wer Mängel geltend macht muß sie beweisen. Ein vollgekleckertes Fahrrad auf einem Fotos sagt nichts über das wie und wann aus. Also darf er doch bitte beweisen, das da was nicht stimmte und wann und wo er die Mängelanzeige gemacht hat.

    Für dich selbst: Du hast 2 Möglichkeiten, entweder lebst du den Rest deines Lebens mit der Angst vor dem Archi oder du versuchst ihm die Zähne zu ziehen. Um es so zu sagen: was könnt ihr verlieren außer dem Geld für den Putz und ein paar Gerichts-/Anwaltskosten. Da die sich nach dem Wert bemessen dürfte das auch nicht so wild sein.

    Alleine aus persönlicher Sicht würde ich versuchen ihn dranzukriegen. und außerdem: ein öffentlicher Prozeß in dem haarklein seine Methoden ausgebreitet werden dürfte auch nicht in seinem Interesse sein, denn als seine Ex-Angestellte kennst du sie ja.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist ja das Problem. Beweisen muss der Bauherr erst nach der Abnahme. Die hat aber nicht stattgefunden und die nicht erteilte SR kann man ggf. als weiteren Hinweis auf die fehlende Fertigstellung der Arbeiten und somit nicht gegebene Abnahmefähigkeit interpretieren.
     
  3. drulli

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    Passt doch nicht zusammen. Nach Deinen Aussagen zieht er Euch über den Tisch. Und obwohl Du es vorher wusstest, habt Ihr keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen?
     
  4. #24 Gast943916, 08.07.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    zum Lachen ist das nicht,es genügt eben doch nicht sich nur einen Gewerbeschein zu holen....
     
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