Bürgschaft

Diskutiere Bürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich wollte mal wissen ob eine Bürgschaft für Mängel, nur für die Mängel gilt die im Abnahmeprotokol sind. Das heisst ob ich die...

  1. Chingi

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    Hallo,

    Ich wollte mal wissen ob eine Bürgschaft für Mängel, nur für die Mängel gilt die im Abnahmeprotokol sind.

    Das heisst ob ich die Bürgschaft nach dem beseitigen aller Mängel sie zurückgeben muss.

    Den wir haben jetzt folgende Sache das wir weitere Mängel entdeckt haben und der Bauträger aber der Meinung ist das er erstmal die Bürgschaft möchte und sich dann um die neuen Mängel kümmert.

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Viele Grüße
     
  2. Yilmaz

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    Die Bürgschaft ist für alle Mängel die innerhalb der Gewährleistung entstehen…
     
  3. #3 VollNormal, 03.11.2022
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    Die Bürgschaft hältst du bis zum Ende der Gewährleistungsfrist fest. Kurz vor Ablauf prüfst du, ob sich Mängel gezeigt haben. Falls nicht, gibst du die Bürgschaft zurück. Falls ja, brauchst du die noch, damit der Unternehmer auch motiviert ist, die Mängel zu beseitigen (sofern er diese zu vertreten hat).
     
  4. #4 Fabian Weber, 03.11.2022
    Fabian Weber

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    Das kommt darauf an, was für eine Bürgschaft das ist.

    Wenn es eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist, dann hat der Bauträger recht, denn dann waren ja erstmal alle Mängel aus der Abnahme behoben und der Vertrag erfüllt.

    Für Mängel im Gewährleistungszeitraum gibt es dann die Gewährleistungsbürgschaft oder Ihr habt einen Gewährleistungseinbehalt.

    Ist es wirklich ein Bauträger oder ist es ein Generalunternehmer?
     
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  5. Chingi

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    Ok vielen Dank,

    Das heisst ich habe 5 Jahre Zeit in dennen ich Mängel anzeigen kann.

    Und kann die Bürgschaft auch solange behalten ?!

    Wenn das so ist ist das natürlich Super, da die Zusammenarbeit mit dem Bauträger sich aktuelle sehr schwer gestaltet.
     
  6. Chingi

    Chingi

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    Es ist eine Garantie bürgschaft

    Es ist ein Bauträger
     
  7. Yilmaz

    Yilmaz

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    Ein Mangel müssen Sie sofort anzeigen.
     
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  8. Chingi

    Chingi

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    Ja klar das würden wir auch tun.

    Doch der Bauträger meint. Erst wenn er seine bürgschaft bekommt. Würde er neue Mängel beseitigen

    Für mich heisst das das er danach garnichts mehr machen will.
     
  9. SIL

    SIL

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    So etwas gibt es nicht nach MaBV und BGB.
    Das steht in deinen not. KV bist du schon Eigentümer?
    Nicht im BT Geschäft Fibi - Zug um Zug bis zur vollständigen Zahlung , sonst gibt es keinen Eigentumswechsel.

    Aber in diesem Fall wenn sich schon Anzeichen für einen Streit ergeben ist die Bürgschaft uninteressant, selbst direkt ( im Falle sie wäre wie hier einige darstellen ) voll unter Verzicht Einrede etc kannst du Sie nicht verwerten.
     
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