Bürgschaftslösung gem. §7 MaBV

Diskutiere Bürgschaftslösung gem. §7 MaBV im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Mitglieder, hat von Euch zufällig jemand Erfahrungen mit der Bürgschaftslösung gemäß §7 MaBV in seinem Bauträgervertrag gemacht? Bei...

  1. #1 BrennerB, 18.10.2019
    BrennerB

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    Hallo liebe Mitglieder,

    hat von Euch zufällig jemand Erfahrungen mit der Bürgschaftslösung gemäß §7 MaBV in seinem Bauträgervertrag gemacht?
    Bei uns wird dies vom Bauträger wohl so gehandhabt. Ich habe mich informiert, aber irgendwie fühle ich mich nicht so wohl damit Raten zu zahlen, wenn gewisse rechtliche Vorraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
    Gibt es da rechtliche Nachteile im Vergleich zur Vormerkungslösung §3 MaBV?
    Ich wäre über Erfahrungen wirklich sehr dankbar.

    Viele Grüße,

    Brenner
     
  2. #2 SIL, 18.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019
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    Ja,die gibt es in der Tat und zwar erheblichen
    Falls auf die Bürgschaft nach 7 gegangen wird besteht ein höheres Risiko der mangelhaften oder nicht Erfüllung der Werkleistung,ausgeschlossen sind Gewährleistung Verzug Mietausfall etc, diese Punkte werden nicht einheitlich auch vom BGH behandelt.De facto leisten Sie vor,ohne das bereits die Substanz bzw die Zahlungsraten fällig sind, max 7 ( zusätzliche oder Sonderwünsche dürfen gleichfalls nicht vorgezogen werden.)
    Wenn sie es vermeiden können,rate ich eher zu dieser Konstellation ab- es sei denn diese gestellte Bürgschaft entspricht ZPO und wäre von einem Kreditinstitut vollumfänglich selbstschuldnerisch unter Verzicht der Einrede blablabla...
    Bürgschaften die von Versicherungen gestellt werden entsprechen,eben nicht diesen Kriterien respektiv hat der Gesetzgeber dies trotz vielen Jahren eben nicht entsprechend verankert.
    Üblicherweise wird aber eben mit solchen Bürgschaften gearbeitet, aufgrund der geringen Kapitalbindung der BT.
    Für klassische 'Vollbürgschaften' sind andere Einlagen notwendig,in Ihrem Fall wird der BT zu ihren Lasten seine Liquidität erhöhen - was dafür der Grund ist, wer weiß...
     
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