Büro im Dachgeschoss - Baugenehmigung NRW

Diskutiere Büro im Dachgeschoss - Baugenehmigung NRW im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo ich habe folgendes Problem. Als wir vor einem Jahr unser Haus gekauft haben, war das Dachgeschoss bereits ausgebaut, wurde wohl früher als...

  1. #1 birgit1204, 21.06.2010
    birgit1204

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    Hallo
    ich habe folgendes Problem.
    Als wir vor einem Jahr unser Haus gekauft haben, war das Dachgeschoss bereits ausgebaut, wurde wohl früher als Kinderzimmer und jetzt als Gästezimmer genutzt.
    Die Raumhöhe beträgt an höchster Stelle ca 2m.
    Baugenehmigung wurde hierzu scheinbar nie beantragt.


    Nun haben wir es als Büro (Handwerker) genutzt, befinden uns täglich jedoch nur zwei 2 Stunden dort, da unsere Haupttätigkeit natürlich nicht das Büro ist, sondern beim Kunden vor Ort stattfindet.

    Bei einer Begehung hat das Bauamt festgestellt, das die Raumhöhe nicht ausreicht, es wird von 2,20 m gesprochen. Dies gilt für Aufenthaltsräume aufgrund gesundheitlicher Bedenken, wurde uns gesagt.

    Hat jemand Erfahrung damit wie es mit wenig genutzten Büroräumen aussieht?

    Wie sollte ich beim Bauamt argumentieren, damit wir unser Büro nicht verlegen müssen (wüsste gar nicht wohin).
    Hierzu ginge allenfalls noch der Keller, jedoch hat der auch nur 2m Raumhöhe, das ginge ja wahrscheinlich genausowenig. Oder?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
     
  2. #2 Pirellitx31, 21.06.2010
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    Das ist richtig.
    ich würde den Raum nicht als Büro, sondern als Aktenlager o.ä. deklarieren und gleichzeitig erklären, dass die eigentlichen Bürotätigkeiten künftig woanders stattfinden, zB im Wohnzimmer, Schlafzimmer o.ä.
    Nachteil: Sie können das Büro dann nicht mehr steuerlich geltend machen.
     
  3. #3 birgit1204, 21.06.2010
    birgit1204

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    Vielen Dank für die Antwort.

    Da das Bauamt bereits Fotos gemacht hat, wird es uns das Aktenlager wohl leider nicht mehr glauben. Der Raum ist zu eindeutig als Büro genutzt.

    Wie sähe das aus, wenn wir das Büro in einen Kellerraum verlegen (Deckenhöhe ca 2,10m).
    Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften, die dagegen sprechen?

    Ich gehe davon aus, das das Bauamt bei zweiter Begehung (wenn wir das Büro verlegt haben und das Dachgeschoss wirklich nur noch als Lager benutzen), fragen wird, wo das Büro denn jetzt hingekommen ist.
    Gibt es dort irgendwelche Vorschriften die gegen den Keller sprechen?
    Er liegt komplett in der Erde und nur ein Fenster (wenig Licht über einen Lichtschacht).
     
  4. #4 Baufuchs, 21.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das mit dem Keller wird nichts.

    Auch da fehlt die notwendige Höhe von 2,20m. Dazu noch fehlende Belichtung/Belüftung/Beheizung.

    Eigentlich beträgt die notwendige Höhe für Aufenthaltsräume in NRW 2,40m. Die Ihnen zugestandene Minderung auf 2,20m stellt schon eine nach BauO NW mögliche Abweichung dar. (siehe Text unten)

    Unter 2,20m geht da aber auch mit Ausnahmen nichts.

     
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