Büroräume in Fotostudio

Diskutiere Büroräume in Fotostudio im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Oohhh entschuldigt... brandschutz nicht bauschutz. :-D

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  1. #41 Jennymauzi, 27.11.2013
    Jennymauzi

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    Oohhh entschuldigt... brandschutz nicht bauschutz. :-D
     
  2. R.B.

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    Was hast Du denn immer mit Deinem Brandschutz?

    Meine Güte, Du stellst ein paar Lämpchen auf, mehr nicht. Die sind geprüft wie jede andere Leuchte auch. Fragst Du auch nach einem Brandschutzbeauftragten wenn Du Dir für´s Wohnzimmer eine neue Leuchte holst?

    Genau so, und ich bin mir sicher, je mehr man auf dem Thema rum reitet, um so mehr Warteschleifen darf sie drehen.
     
  3. Julius

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    @ Jennimauzi

    Der Baum hat es uns doch so schön erklärt:
    Du brauchst nur herauszufinden, welche Öffnungszeiten der vorherige Nutzer hatte.
    Dann übernimmst Du die genau so (für die erste Zeit) und voilà - alles ist in Butter... :wow
     
  4. #44 Jennymauzi, 27.11.2013
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2013
    Jennymauzi

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    Ich kann keine festen Öffnungszeiten machen.

    Der bauamtsleiter besteht fest auf einen bauantrag auf Nutzungsänderung wegen brandschutzbestimmungen (sagt der - nicht ich) ... mein markler kennt einen brandschutzbeauftragten der diesen mann jetzt umstimmen will dass das alles nicht nötig ist.

    Ich wünschte es wäre alles so einfach, aber die stellen auf total stur und sind der Meinung - eine Nutzungsänderung ist von Nöten. .. deswegen bauantrag

    Das ist der aktuelle Stand.
     
  5. Julius

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    Es hätte ja ein Aushang pro forma genügt.
    Im Übrigen war das nicht ernstgemeint, sondern sollte nur verdeutlichen, welch Unsinn manchmal von gewissen Bäumen fällt...

    Du solltest die Behörde schon etwas fordern. Nämlich einen schriftlichen (und rechtsmittelfähigen) Bescheid!
    Die Einschaltung eines Brandschutzfachmanns geht sicher auch, kostet Dich aber.

    Fazit: Wer viel fragt...
     
  6. #46 KlausWernerB, 27.11.2013
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    ja der Mann vom Amt ist halt nicht so schlau, wie der Skeptiker, Julius, rolf und der R.B.
    Die wissen nämlich komplett Bescheid, kennen das Baurecht in allen Facetten , all dessen Interpretationen und Handlungsanweisungen und können darüberhinaus alle möglichen Urteile aller Verwaltungsgerichtsinstanzen vorab hochrechenen, ähnlich wie ein Schachgroßmeister 50 Züge des Gegners im vorraus errechnen kann, um zu dem Ergebniss zu kommen, dass alle blöd sind außer sie selbst!

    Schulungen und Seminare dürfen zb Sonntags stattfinden. Ich bin mir nicht sicher , ob ein Fotograf Sonntags das Ladenlokal öffnen darf um Bilderrahmen zu verkaufen. Schon wäre die Nutzung unterschiedlich und ein Nachbarn könnte sich gestört fühlen.
     
  7. #47 KlausWernerB, 27.11.2013
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    es gibt zb ein urteil da darf eine Gaststätte nicht in eine Spielhalle umgenutzt werden, aufgrund unterschiedlicher Besuchergruppe
    (spielsüchtige statt alkoholiker)


    das wäre in Juliushausen , wo google scheinbar verboten ist, alles erlaubt
     
  8. #48 Skeptiker, 27.11.2013
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    Und welches meinst Du jetzt konkret, Gericht, AZ?
     
  9. #49 KlausWernerB, 27.11.2013
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    wohnst du auch in Juliuishausen?
    www.google.de geht nicht?


    hier ein toller Treffer für euch:

    http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/Nutzungsaenderungen2013.pdf

    Zitat:
    1. Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung
    ohne bauliche Änderung
    z. B.:
    • Reisebüro in Friseursalon

    ok.. ist in Bielefeld .. ihr werdet jetzt sagen.. Bielefeld? Die Stadt gibt es nicht!
    Oder Klaus Werner hat den Server der Stadt Bielefeld gehackt um dort dieses PDF zu platzieren.

    Tut mir leid, Freunde
    Entschuldigungen nehme ich noch bis 20.00 Uhr heute entgegen

    Danke im voraus
    KWB
     
  10. #50 KlausWernerB, 27.11.2013
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    Kann ma einer den Loserthread jetzt hier closen, da ich nun dem TE alle relevanten Infos in höchster Qualität geliefert habe. Die Entschuldigungen bitte pn dann
     
  11. #51 Skeptiker, 27.11.2013
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    Daraus ein weiteres Zitat, gleich der zweite Satz: "Sofern Sie die Nutzungsänderung vorhandener Räume planen, klären Sie bitte im Vorfeld, ob diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist ... "

    So, und jetzt bitte die Nachweise zu den Urteilen aller Verwaltungsgerichtsinstanzen. Danke!

    (Ende der Trollfütterung) :closed:
     
  12. #52 KlausWernerB, 27.11.2013
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    Ja genau, in Juliushausen, wo der Skeptiker das Bauamt leiten würde, wären in den PDF alle Nutzungsänderungen aufgelistet:

    1.) Friseursalon in Hundewaschsaloon
    2.) Friseursalon in Betreutes Wohnen für Architekten
    .
    .
    .
    44574545456.) Zoohandel in Aquariumsbedarf.

    Also bitte.. das Beispiel steht dort konkret bei den genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen.
    Zudem habe ich nie gesagt, dass zwingend in dem hier im Thread dargestellten Fall eine Nutzungsänderung vorliegt, sondern das es MÖGLICH WÄRE

    Gaststätte -> Spielhalle, siehe zB http://openjur.de/u/493592.html und 1000 andere

    Also beim verfälschen von Aussagen und Quellen sollte man sich schon etwas mehr Mühe geben... und das nur weil das eigene Ego nicht über den eigenen Schatten springen kann. Wer ist da wohl der Troll?
     
  13. #53 feelfree, 27.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    @mods: Kann man diesen %&$&$&%$ von Lehrer nicht irgendwie mal ein bisschen bremsen? 35 Beiträge, die vor Arroganz nur strotzen. Danke.
     
  14. #54 KlausWernerB, 27.11.2013
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    Jawoll @Mods
    Wenn der %&$&$&%$ schon so verdammt recht hat, dann hängt Ihn auch endlich höher!
     
  15. #55 Achim Kaiser, 27.11.2013
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    Vorsicht ...
    manchmal wird solchen Wünschen schneller entsprochen als einem nachher lieb ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. #56 Kastanienbaum, 27.11.2013
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    Sauber Klaus Werner aka %&$&$&%$. Jetzt bist du der Sheriff in Juliushausen.
     
  17. #57 OLger MD, 27.11.2013
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    LBO BW:
    § 50 Verfahrensfreie Vorhaben
    (2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
    1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder
    2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird.

    LBO NRW:
    § 63
    Genehmigungsbedürftige Vorhaben

    (1) Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 65 bis 67, 79 und 80 nichts anderes bestimmt ist...

    In unserer kleinkarierten Kleinstaaterei mit 34 Kammern für An-der-Bauplanung-Beteiligten gibt es eben hellgraue und dunkelgraue Karos.

    Ob für o.g. Eingangspost ausnahmsweise ein Bauantrag/eine Kenntnisgabe erforderlich ist, hängt von den genauen örtlichen Gegebenheiten ab.
    Grundsätzlich mMn erst mal: nö.
    Weil: BW, nicht NRW

    Gruß
    Holger
     
  18. #58 KlausWernerB, 28.11.2013
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    Ein sehr guter Beitrag lieber Holger, der nochmal die diffizile Thematik der Nutzungsänderung schon im Baurecht ansich verdeutlicht.
    Leider ist ja jetzt hier Schweigen angesagt, wie High Noon in Tombstone!
    Mir wäre das ja sehr peinlich hier so aufzutreten, wie einige der Bewohner von Juliushausen und dann das Schwänzchen einzuziehen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
     
  19. Baumal

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    meine güte, herr oberlehrer....
    dein auftreten wäre mir peinlich....

    eine nutzungsänderung kann verfahrensfrei sein.
    (wird sie im vorliegenden fall auch sein)

    von einer erheblichen nutzungsänderung, spricht man
    wenn die neue nutzung im verhältnis zur bisherigen nutzung
    aus dem ruder laufen würde. dann ist es nicht mehr verfahrensfrei.

    da wären: abstandsflächen, auswirkungen auf nachbargrundstücke,
    wohnfrieden, belüftung, besonnung, brandschutz, stellplätze, eingriffe
    in die bausubstanz, ..... usw.

    all das dürfte hier nicht gegeben sein.

    sie möchte ehem. schulungsräume als fotostudio nutzen
    und kein stundenhotel eröffnen.
     
  20. Taipan

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    richtig, deswegen schrub ich ja: alte Pläne nehmen neue Nutzung beschreiben und für den (wahrscheinlichen) Bescheid, dass es keinen Beschid braucht 50 EUR latzen. Sicher sein und freuen.

    Lieber Klaus Werner: Reiss dich zusammen! Oberlehrerhaftes Verhalten ist hier nicht angebracht. Zumal wenn man sich So wie Du hier auf fremdem Terrain bewegt und allein deswegen mit hoher Wahrscheinlichkeit völlig danebenliegt.
     
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