Bungalow aufstocken: Dach anheben möglich?

Diskutiere Bungalow aufstocken: Dach anheben möglich? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, Ich bin neu und würde euch Experten gerne etwas fragen, was mich schon länger interessiert: Ich habe einen Bungalow mit ca. 100m2, BJ...

  1. Jurix

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    Hallo,
    Ich bin neu und würde euch Experten gerne etwas fragen, was mich schon länger interessiert:

    Ich habe einen Bungalow mit ca. 100m2, BJ 2000. Die Decke ist massiv aus Stahlbetonplatten (hohl?), Laut Vorbesitzer auf jeden Fall tragfähig für den Fall einer Aufstockung.
    Das Satteldach hat einen Winkel von 22°, also relativ flach. Die Dachkonstruktion liegt dem Mauerwerk auf.

    Die max. Höhe des Dachbodens ist unter dem First etwa 1,70.

    Ich spiele nun mit dem Gedanken wirklich aufzustocken.
    Nach meinem Laienverständnis ist die Dachkonstruktion ja selbsttragend. Ich meine irgendwo mal gesehen zu haben, dass man solche Dächer hydraulisch anheben kann, um darunter evtl. noch 1,50m hochzumauern.
    Dann hätte ich ein 2. Geschoss :)

    Ist sowas realistisch oder zu aufwendig und zu teuer?

    Vielen Dank
     
  2. artibi

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    Ob das so geht - keine Ahnung. Aber es ist ja nicht damit getan, dass dein Dach nacher 150cm höher ist. Es müssen sämtliche Anschlüsse gelegt werden (Wasser, Abwasser, Heizung, Strom). Und die Statik muss das hergeben - die hängt ja nicht alleine an der Stahlbetondecke. Auf die Aussagen des Vorbesitzers würd ich mich da nicht verlassen, eher auf die statischen Unterlagen/Berechnung.
     
  3. Alex88

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    Ich kenne zwei Bungalows wo das gemacht wurde,
    Statiker und Architekten einschalten
     
  4. #4 nordanney, 17.04.2023
    nordanney

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    Und bitte an eine Baugenehmigung denken. Vielleicht erledigt sich aber auch der Wunsch, wenn Du in den aktuellen B-Plan schaust.
     
  5. #5 petra345, 17.04.2023
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    Das Bauamt einzuschalten ist wohl wichtiger. Es wird ein Bauantrag erforderlich sein. Also Architekt oder Bauingenieur damit beauftragen.

    Eine Betondecke wird das ohne Probleme aushalten. Es wäre jedenfalls sehr merkwürdig, wenn man so knapp gerechnet hätte.

    Wenn die kommenden Wände auf den unteren stehen, wird es keine Probleme geben. Wenn nicht wird Trockenbau notwendig sein.

    Früher hat man die Wände in 24 cm gemacht. 17,5 cm sind völlig ausreichend. Porenbeton ist auch dafür ausreichend. Wenn die Ziegel während des Anhebens auf dem Dach bleiben, wird das eine heiße Kiste.
    Ohne Ziegel und das ganze Gebälk mit den Latten am Kran ab- und wieder aufgesetzt ist sicherer.

    Wenn der Bebauungsplan ein volles Geschoß zulässt, sollte m an auch 2,5 statt 1,5 m nutzen.
    Das muß man mit dem Bauamt verhandeln.
     
    Jurix gefällt das.
  6. #6 VollNormal, 17.04.2023
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    Eine Treppe müsste vermutlich auch noch irgendwo hin ...
     
  7. Jurix

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    Danke euch!
    Also geht es offensichtlich mit anheben :)

    Mit Baugenehmigung ist natürlich klar. Dürfte kein Problem sein, da viele 2-geschossige Häuser drumherum.

    2,5m wäre wahrscheinlich sinnvoller, stimmt.

    Was meint ihr bzgl. Kosten mit Porenbeton? 10x10m Grundfläche halt. Natürlich muss noch Innenausbau und Treppe...
    Wahrscheinlich komme ich nicht weit unter 200k mit allen drum und dran, oder?
    Müsste halt überlegen, lohnt sich wahrscheinlich nicht, besser wahrscheinlich verkaufen und größer kaufen.
     
  8. artibi

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    Die Kosten dürften sich so +/- auf Neubau-Niveau einpendeln - also irgendwo 2500-4000€ pro qm Wohnfläche - realistisch im Moment wohl +/- 3500€
     
  9. Jurix

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    BG
    Wirklich?
    Ich meine, man braucht kein Fundament und das Dach wird ja auch nur "angehoben", trotzdem so viel?
     
  10. #10 petra345, 19.04.2023
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    Wenn man sowieso einen Kran hat, der das Dach abhebt und wieder aufsetzt, kann man auch gleich eine fertige Betontreppe in den Rohbau heben lasssen.

    Ob man die Treppe vom Rest des Gebäudes schalltechnisch entkoppelt, kann man sich beim EFH überlegen. Schöck freut sich natürlich darüber. Aber es ist der eigene Krach. Der stört weniger.
    .
     
  11. #11 VollNormal, 19.04.2023
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    Das steht ausser Frage. Nur sollte man der Kranführerin schon benennen können, wo sie die Treppe denn dann absetzen soll. Bei einem eingeschossig geplanten Gebäude ist der Platz dafür regelmäßig nicht vorgesehen.
     
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