BW Anbau Grenzbebauung - Abstandsfläche Bitte um Unterstützung

Diskutiere BW Anbau Grenzbebauung - Abstandsfläche Bitte um Unterstützung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, ich bräuchte in einem Thema eure Unterstützung. Habe ein EFH mit Scheunen nebendran. Im EG ist es eine Grenzbebauung und...

  1. Next38

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    Hallo liebe Experten,

    ich bräuchte in einem Thema eure Unterstützung. Habe ein EFH mit Scheunen nebendran. Im EG ist es eine Grenzbebauung und das OG jedoch mit größerem Abstand zur Grenze. Dies möchte ich wegen der Dachschräge umbauen/anbauen. Meine Frage ist wie weit müsste ich von der Grenze wegbleiben? Das Bauamt meinte erst 2 Meter dann 2.5 nun sind es 3 geworden! Bin ehrlich gesagt etwas irritiert und auch genervt deshalb und noch besser die Nachbarin arbeitet im Rathaus in der neben Stadt und ist gegen jegliche Baumaßnahmen.... Anbei Bilder
     

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  2. Dimeto

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    Wie soll ein Außenstehender zu einem so komplexen Vorhaben anhand von drei zerknitterten Puzzleteilen eine Meinung abgeben?
    Unter Zuhilfenahme meiner Glaskugel mache ich's trotzdem mal:
    Da ist es noch davon ausgegangen, dass es um den Mindestabstand einer maximal 5m langen Wand geht.
    Dann stellte sich heraus, dass die anrechenbare Wand wegen des nicht rechten Winkels länger als 5m ist.
    Dann stellte sich heraus, dass die Wand höher als 7m werden soll. Übrigens lese ich 2.98m oder woher stammen die Roteinträge?
    Du musst 0,4 mal die Wandhöhe Abstand halten. Wie hoch die Wand ist, ist mit den zur Verfügung gestellten Bildern nicht ermittelbar, meine Glaskugel behauptet:
    7.45m * 0,4 = 2.98m
     
  3. Next38

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    Danke erstmal.

    Die rot Einträge sind vom Bauamt gemacht worden ohne mir bescheid zu geben und dann genehmigt worden. Ich hatte wie mit denen besprochen 2 Metern Abstand machen lassen.

    Auf dem ersten Bild Schnitt AA sind die hohen zu sehen, muss ich bis EG Höhe nehmen oder bis zum Dach die Höhe, da der Anbau ja weiter hintergeht
     
  4. Dimeto

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    Na dann sei froh, bei uns hättest Du eine kostenpflichtige Ablehnung kassiert und nochmal ganz von vorne anfangen können.
    Dann musst Du auf User warten, die besser sehen können als ich.
     
  5. Next38

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    Das Problem ist, dass genau so gezeichnet wurde wie das Bauamt es wollte mit 2 Metern Abstand. Es hieß bis 5 Metern Wandlänge Abstand von 2 Metern. Deshalb bin ich ja genervt das ohne bescheid zu geben einfach geändert und genehmigt wurde ohne Absprache. 115 sind von der Straße ist bis EG dann EG bis Decke EG insgesamt 405. Dann kommen die 2 Metern Abstand zur Grenze und die OG Wand.
     
  6. #6 Gast85808, 22.08.2021
    Gast85808

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    Lass mich raten: Du bist als Laie zum Bauamt gestiefelt und hast gefragt. Vermutlich genau mit solchen Halbinformationen, mit denen Du hier ankommst.

    Ein Bauvorlageberechtigter hätte womöglich gleich das Problem erkannt.
     
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    Nein ein Architekt.
     
  8. #8 simon84, 22.08.2021
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    Der ist nicht da sonst wäre ich auch zu dem.
     
  10. #10 Fred Astair, 22.08.2021
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  11. Next38

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    Wir sind aktuell in Urlaubsphase, ich denke das wird alles klären.
     
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