Carport zum Wohnraum umbauen,

Diskutiere Carport zum Wohnraum umbauen, im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich möchte meinen Carport zu einem kleinem Wohnraum umbauen. Der Carpot steht an 2 Häusern und an einer Mauer die nicht zum Dach reicht....

  1. #1 Elibird, 08.10.2017
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    Hallo,

    ich möchte meinen Carport zu einem kleinem Wohnraum umbauen. Der Carpot steht an 2 Häusern und an einer Mauer die nicht zum Dach reicht. Meine Idee war es, die Wände zu den Nachbarn mit Mineralwolle zu füllen und darüber eine OSB Platte zu platzieren und darüber eine RiGibs Wand zu befestigen. Die Mauer soll mit Ytong aufgestockt werden und mit 2 Fenstern versehen werden (Diese Wand soll auch Mineralwolle bekommen). Am Eingang des Carports soll ein Streifenfundament angelegt werden und darauf soll mit Ytong gemauert werden. Der Boden soll eine neue Bodenplatte bekommen und danach Estrich drauf oder kann auf den vorhandenen Steinplatten Estrich drüber gegossen werden? Foto ist im Anhang (Leider nicht aufgeräumt) Eure Meinung wäre mir ganz wichtig, ich habe bereits die Nachbarn gefragt und Grenzbebauung ist möglich.

    Mfg Elibird
     

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  2. #2 thejack, 08.10.2017
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    Jooo, nicht aufgeräumt!
    Wer hat Dir das als Carport verkauft?
    Wo wäre der Eingang? -der Nachbar?
    Wo überhaupt das Objekt der Begierde?
     
  3. #3 Elibird, 08.10.2017
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    Man kann es auch als eine Überdachung bezeichnen ^^
    Der Eingang wäre dort, wo das Foto gemacht wurde. Der Umbau wäre für ein kleines Gästehaus bzw. Ferienwohnung.

    Mfg Elibird
     
  4. #4 simon84, 08.10.2017
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    nur um das klarzustellen, dir gehört NUR der carport, aber weder das haus links oder rechts daneben?
     
  5. #5 thejack, 08.10.2017
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    Und bist nicht mit der Nachbarin liiert
     
  6. #6 Elibird, 08.10.2017
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    Der Carport gehört mir und die Häuser gehören anderen Personen mit denen ich nicht liiert bin aber die Mauer rechts gehört mir.
     
  7. #7 thejack, 08.10.2017
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    Ich seh da zwar immer noch kein Carport, geschweige denn eine legale Wohnmöglichkeit.
    Aber die Idee ist ausbaufähig!!
     
  8. #8 simon84, 08.10.2017
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    Was meinst du mit "Grenzbebauung ist möglich" ? Hast du schon einen positiven Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung ? Sehe ich als eher schwierig bis unmöglich an !
     
  9. #9 thejack, 08.10.2017
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    Daher wird da auch sicher nichts beantragt
     
  10. #10 simon84, 08.10.2017
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    Dann ist eine Grenzbebauung aber auch nicht möglich ! :)
     
  11. #11 alexabel, 09.10.2017
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    Erhm, wollt ihr das selber als Raum nutzen oder vermieten? Zweiteres stelle ich mir rechtlich schwierig vor.
     
  12. #12 thejack, 09.10.2017
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    Also wenn überhaupt, geh ich von Kurzzeitmiet"verhältnissen" aus. :winken
     
  13. #13 simon84, 09.10.2017
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    Es ist überhaupt schon mal fraglich ob es ein separates Flurstück für das carport gibt. Da fangen die Probleme schon an.

    Ob dann geschlossene Bauweise zulässig ist das nächste (das ist was anderes als eine Grenzbebauung)

    Erschließung (Strom Gas Wasser Abwasser Telefon ???)

    Brandschutz (evtl nix mit Fenster)

    Stellplatzpflicht für das carport Haus
    Und was ist mit dem Haus daneben zu dem der carport eigentlich gehört, hat es dann noch genug Plätze ?

    Fragen über fragen .... denke das Projekt wird (in Deutschland zumindest) ein rohrkrepierer
     
  14. #14 alexabel, 09.10.2017
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    Wenn Du mit "Kurzzeitmiet"verhältnis" meinst, dass hin und wieder Freunde, Reisende etc ein trockenes Plätzchen bekommen, müsste das gehen. Vermieten im eigentlichen Sinne (gegen Geld, mit Vermieterpflichten) kannst Du das in DE nicht. Zum privaten "Abhängen" mit Freunden und Bier reicht es aber.
     
  15. #15 Andybaut, 09.10.2017
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    Das hört sich schlichtweg illegal an.
    Ist auch nicht als Kavaliersdelikt einzustufen.

    An der Grenze und 2,50m weg von ihr dürfen Autos schlafen, sich aber keine Menschen dauerhaft aufhalten.
    Einzige Ausnahme sind Grenzbebauungen in Innenstädten mit Brandwänden.
    Das wird hier wohl nicht zutreffen.

    Sollte jemanden etwas in dem Gebäude zustoßen, zahlt vermutlich nicht mal eine Versicherung
    und sollte es jemand vom Baurechtsamt merken oder ein Nachbar jemanden darauf aufmerksam machen
    wird das ganze zurückgebaut werden müssen.
    Falls jetzt der Einwand kommt "dann baue ich das einfach nicht zurück".
    In solch einem gravierenden Fall wird das Amt die Arbeiten vergeben und dir die Rechnung schicken.

    Eine Grenzgarage oder ein Grenzcarport (ich unterstelle, dass es das ist) hat ein besonderes Privileg.
    Es darf an der Grenze gebaut werden ohne Abstandsflächen zu beanspruchen.
    Das unterscheidet sie vollständig von allen anderen Arten der Bebauung.
    Dieses Privileg hat aber auch einen Preis und der heißt "Garage" und nicht "Wohnen oder Arbeiten".
    So banal eine solche Grenzbebauung vielleicht auch erscheint, so speziell ist sie jedoch.
     
  16. #16 alexabel, 09.10.2017
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    @Andybaut - ich vermute, der Threadersteller will weder wohnen noch arbeiten, sondern eher mit Freunden dort abhängen und sie auf eigene Gefahr dort schlafen lassen. In Einvernehmen mit den Nachbarn müsste das doch okay sein, solange niemand aus einer Verletzung während eines "selbstverschuldeten" Aufenthaltes einen Versicherungsfall macht?
     
  17. #17 Andybaut, 09.10.2017
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    Der Carport muss ja statisch "definiert" werden. Doch ein Statikter kann das eigentlich nicht machen,
    da ja auch keine Baugenehmigung vorliegt.
    Also wird das ein statische "Bastelwastel".
    Und eine Garage ist halt kein Aufenthaltsraum.
     
  18. #18 Siedler, 25.03.2018
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    Wenn das Ding als Carport genehmigt wurde (alles andere wäre aufgrund der Grenzbebauung gar nicht möglich), dann dürfen da nur Autos drunter. Das ganze Zeugs was da drunter steht hat da auch nichts zu suchen.
    Meiner Meinung nach darf das nicht mal als Terrasse genutzt werden (Grenzabstand).
    Als Wohnraum schon mal gar nicht.

    Gruß
     
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