Dacharbeiten Murks

Diskutiere Dacharbeiten Murks im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Unser Dach am 60er Jahre Bau wurde neu gemacht. Aufsparrendämmung, Deckung u.a. 1. Stellen die auf den Fotos erkennbaren Spalten bzw....

  1. #1 Karl Napf, 20.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2024
    Karl Napf

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    Hallo
    Unser Dach am 60er Jahre Bau wurde neu gemacht. Aufsparrendämmung, Deckung u.a.

    1. Stellen die auf den Fotos erkennbaren Spalten bzw. fehlende Überdeckung der Firstziegel zu den Flächenziegeln ein Problem dar?


    2. Die Lüftungsgitter an den Traufen sind nicht bündig am Tropfblech, wellig, große Spalten. Die Hinterlüftung funktioniert nicht, da massig Abfall von den Dachziegel, Lattenreste, Kantenschutz"Schaumgummi"teile der Ortgangziegel und sonstiges vor dem Eindecken nicht entfernt wurden. Die Löcher im Gitter sind an manchen Stellen zu 3/4 dicht, somit keine Hinterlüftung.

    3. Die Alubleche/Bänder an Windbrett/Ortgang sind deutlich sichtbar wellig, haben Druckstellen bei den Schrauben, zwei Schrauben fehlen ganz, sichtbare Knickstellen, da mit Gewalt "reingekloppt".

    Die Arbeiten wurden Ende Juni "abgeschlossen", ohne das eine Abnahme bzw. Besprechung mit dem Dachdecker vor Ort stattfand. Die oben genannten Punkte wurden nach Zusendung der Endrechnung zwei Tage später reklamiert. Dann nochmals ca 4 Wochen später. Inzwischen wurde das Baugerüst abgebaut, man kommt somit nicht mehr an das Dach. Passiert ist nichts, keine Reaktion seitens Dachdecker. Die Endrechnung vom 1.7. wurde bis jetzt nicht bezahlt.
    Wie sieht es mit 10 Tage Skono auf die Rechnung aus, so lange Mängel bestehen?
     

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  2. #2 Fabian Weber, 20.09.2024
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    Vergiss den Skonto, der soll das alles nochmal neu machen.

    Gut, dass Du noch nichts bezahlt hast.
     
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  3. #3 Karl Napf, 20.09.2024
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    Es gab Teilzahlungen. Die Dachdeckung wurde über eine Teilzahlung/Zwischenrechnung bezahlt.
    Die Alubleche am Dachüberstand, Dachfenster und andere kleiner Posten sind nioh offen (ca. 3.500)

    Das Baugerüst hatte der Dachdecker abbestellt, da er seine Arbeiten als beendet ansah.
    Trotz Reklamation kam der Gerüstbau, hat es dann abgebaut.
     
  4. #4 Karl Napf, 20.09.2024
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    "Alles nochmal neu machen?"
    Was denn bei den Firstziegeln. Wie weit muss bei diesen die Überdeckung zu den Ziegeln darunter sein? Bin nicht ganz sicher, weshalb die Firstziegel an den Giebelseiten ansteigen..
     
  5. #5 petra345, 20.09.2024
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    Von BRAAS gibt es sehr schöne technische Unterlagen, mit denen man sich die richtige Ausführung ansehen und dem Dachdecker unter die Nase halten kann.

    Ohne Abnahme beginnen keine Gewährleistungsfristen zu laufen und auch eine Bezahlung wird nicht fällig. Aber man sollte gegen Empfangsbestätigung darauf hinweisen, daß die Nutzung keine Abnahme darstellt.
    Statt Empfangsbestätigung kann man einen Brief unter Zeugen (am besten mit Protokoll) in den Briefkasten werfen.
     
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  6. #6 Ettlingen, 21.09.2024
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    Sachverständigen hinzu ziehen. Rückbehalt 3.500 Euro war etwas blauäugig.
     
  7. #7 Karl Napf, 21.09.2024
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    Wir hatten Teilzahlungen je nach erbachter Leistung vereinbar. Ohne Anzahlung, wie bei vielen Handwerkern gefordert.

    Werde mal einen benachbarten Baugutachter die Fotos zeigen.
     
  8. #8 Karl Napf, 21.09.2024
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    Techn. Doku habe ich auch bei Koramic gefunden. Mit kommen die Firstziegel viel zu hoch vor, da müsste mehr Überdeckung zu den Flächenziegeln sein. Weshalb sie zum Ortgang hin stark ansteigen ist nicht nachvollziehbar.
    Das Mauerwerk steht an den Giebelwänden etwas höher als die Sparren. Durch die Aufsparrendämmung und Lattung ist das Dach aber eben bis über die Giebelwände hinaus (Dachüberstand). Es wäre duchaus möglich gewesen, die Latten unter den Firstziegel so anzupassen, dass sie nicht zu den Enden hin ansteigen.

    Wie genau muss ein Abnahme erfolgen? Der Dachdecker hat uns nur eine Endrechnung geschickt, ohne einen zuvor angekündigten Termin vor Ort zu vereinbaren. Auf schriftliche Reklamationen (Mails) reagiert er nur teilweise, geht dabei NICHT auf die beschriebenen Mängel ein. Das muss bei anderen Kunden auch der Fall sein.
     
  9. #9 Karl Napf, 21.09.2024
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    Bei der Sichtung von Fotos beim Verlegen der Aufsparrendämmung fiel einem befreundeten Handwerker auf, dass die Verschraubung der Konterlattung nicht den Vorgaben des Herstellers der Dämmplatten entsprechen.
    Nach diesen müssen bei 50Grad Dachneigung mind. Abstände der Schrauben eingahalten werden, wobei hier abwechselnd Schrauben mit 90Grad und Tellerkopf verwendet werden müssen und mit 60Gard schräg "auf Zug gegen die Dachschräge". Auf einer Dachseite hatten ein der Jungs Tellkopf bei 90Grad verwednet, die schrägen mit 60GRad mit Senkkopf. Auf der anderen Dachseite wurden nur Senkkopf- und keine Tellerkopfschrauben verwendet. Der Chef meinte zu einem Azubi "Tellerkopf nur bei Zimmermannsmäßigen Holzverbindungen"....
     
  10. Markl

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    Aber die Gewährleistung hat immernoch die Firma nicht der Bauherr,trotz Teilzahlung. Das heißt er hat eine gewisse Nachweispflicht dem Kunden gegenüber.. inwieweit die noch bei einer Teilzahlung besteht müsste man abklären lassen..
     
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