Dachaufbau auf Fertiggarage

Diskutiere Dachaufbau auf Fertiggarage im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo; Ich habe schon mal im Forum erwähnt, dass wir eine Fertiggarage kaufen möchten. Nun haben wir eine gefunden, die uns auch gefällt und...

  1. #1 Anna177, 19.04.2011
    Anna177

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    Hallo;

    Ich habe schon mal im Forum erwähnt, dass wir eine Fertiggarage kaufen möchten. Nun haben wir eine gefunden, die uns auch gefällt und vom Preis her in Ordnung ist. Leider hat der Fertiggaragenhersteller recht teure Preise für Dachaufbauten, deshalb wollten wir dies von einem ortsansässigen Zimmermann machen lassen.

    Meine Frage nun bevor ich den Vertrag unterschreibe...Die Garage wird die Masse von 6,00m x 6,02 x 2,68m (L/B/H) haben. Nun müssen wir ein Satteldach von mind. 21° Dachneigung haben. Einfahrt Giebelseitig. Lässt sich diese Garage mit einem Abstand von 50cm (wegen dem Dachüberstand) zur Grenze stellen? Wie "dick" wird der Dachaufbau an der Traufe?

    Danke!

    LG
    Anna
     
  2. #2 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Vermutlich ist die Bebauung an / auf der Grenze vorgeschrieben, das ergibt sich
    aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan o.Festsetzungen der
    Gemeinde.
    Die Traufwandhöhe, Schnittpunkt der senkrechten Traufwand durch Dachhaut
    kann dir dein Zimmermann sagen.
    Am besten kurz mit dem Sachbearbeiter des Bauamt / Gemeinde / Kreisbauamt
    sprechen bzw. Bauvoranfrage /Bauantrag, dann liegen Sie auf der sicheren Seite.
    Es gibt auch die Möglichkeit ein Bauvorhaben durch erforderliche Unterlagen
    beim Bauamt einzureichen u. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen
    zu lassen.
    Diese bewirkt, daß das Vorhaben in der Unbedenklich bescheinigten Weise auch
    genehmigt werden muß !

    Grüße
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde erstmal klären, was auf der Fertiggarage statisch und technisch geht. Die hohen Dachpreise könnten ja was mit der aufwändigen Konstruktion des Daches in Folge komplizierter Statik zu tun haben.
     
  4. #4 Anna177, 19.04.2011
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    Im Angebot stand...das man den Dachaufbau auch eventuell kostengünstiger beim örtlichen Zimmermann machen lassen kann.
    Laut Leistungsbeschreibung...müssen nachträglich aufzubringende Dächer nur nach deren Plänen erstellt werden, welche die statischen Erfordernisse der Garagen berücksichtigen.
    Das Witzige daran ist, dass wir die Pläne nicht vor der Unterschrift erhalten und wir somit nicht wissen, wie das Ganze aussehen soll und ob wir die Garage überhaupt als Grenzgarage aufstellen können.:mauer
     
  5. #5 Baufuchs, 19.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ob ihr die Garage als Grenzgarage aufstellen könnt erfahrt ihr nicht beim Hersteller, sondern beim zuständigen Bauamt.
     
  6. #6 Anna177, 19.04.2011
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    Das ist mir schon bewusst, aber das Bauamt möchte auch erstmal wissen wie hoch das Ganze wird und ich habe keine Ahnung wie hoch der Dachaufbau wird.

    Bekomme ja vor dem Kaufvertrag keine Unterlagen dazu.
     
  7. #7 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Dann erklären Sie dem Verkäufer,daß Sie die Unterlagen für ein verbindliches
    Angebot Ihres Zimmermann brauchen u.Ihre Kaufentscheidung davon abhängt !
    Es gibt in Deutschland nicht nur einen Garagenhersteller.

    Grüße
     
  8. Julius

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    Auch nicht gegen Geld?

    50cm Grenzabstand sind meist unzulässig.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
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    Naja - dann würde ich nochmal über eine nicht fertige Garage nachdenken.

    Ich meine - wer nicht verkaufen will, den soll man nicht dazu zwingen :D
     
  10. #10 fmw6502, 19.04.2011
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    muß die Garage noch genehmigt werden? Dann mit Planer klären.

    Sonst kannst Du nur eine grobe Abschätzung (worst case) aus der Bauform machen, dich selber durch Landesbauordnung und Bebauungsplan bzw. entsprechende threads hier fräsen und zum bauamt gehen. Dort im Gespräch klären, ob Du richtig liegst.

    Falls 2.Weg zu umständlich, dann BauIng/Architekten damit beauftragen.

    Gruß
    Frank Martin
     
  11. #11 Anna177, 19.04.2011
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    Hallo;

    Also ich hätte davor nie geglaubt, dass es so kompliziert wird.
    Ich überlege schon ernsthaft daran die Garage woanders zu kaufen. Jedenfalls da, wo ich auch auch ordentlich schon vor dem Kauf beraten werde. Ich kann ja schlecht eine Garage kaufen, die dann vielleicht nicht passt.
     
  12. #12 Wieland, 19.04.2011
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    Wieland Gast


    Genau so ist es !

    Safety first !
     
  13. #13 Anna177, 19.04.2011
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    Nein in Ba-Wü ist das nach § 6 Abs.2 zulässig. "Werden mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Abs.1 dennoch Abstandsflächen eingehalten, so müssen sie gegenüber den Nachbargrenzen eine Tiefe von mind. 0,5m haben"
     
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