Dachausbau Gaube (Dachreiter) oder Gebäudeerweiterung?

Diskutiere Dachausbau Gaube (Dachreiter) oder Gebäudeerweiterung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich lese hier schon seit ein paar Jahre immer mal immer wieder mit und finde es echt super wie hier geholfen wird. Leider habe ich jetzt...

  1. #1 Schirm, 17.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 17.12.2021
    Schirm

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    Hallo,
    ich lese hier schon seit ein paar Jahre immer mal immer wieder mit und finde es echt super wie hier geholfen wird.
    Leider habe ich jetzt auch mal eine Frage, wo ich nach langem suchen keine passende Antwort gefunden habe und unser Bauamt hilft hier auch nicht konstruktiv einem weiter.
    Ich will auf unserem Haus gerne eine Gaube (Dachreiter) bauen um da ein Arbeitszimmer raus zu machen.
    Ich hab dem BA eine Bauvoranfrage gestellt und bekomme jetzt immer wieder andere Antworten warum dieses nicht geht. Als erstes kam nur der Ausschnitt vom BPlan. Den B-Plan kenne ich sehr gut aber da ich trotzdem nicht alles weiß, ob das dann geht wollte ich nachfragen...Den kurz zusammengefasten Mailverkehr habe ich unten eingetragen.
    Den Plan mit der eingezeichneten Gaube habe ich dem BA in der ersten Mail mitgeschickt.

    Was würdet Ihr darunter versethen ist jetzt ein Dachreiter eine Gebäudeerweiterung, eine Gaube oder evtl Beides?
    So wie er es erklärt hat wäre bei einer Gaube die Traufhöhe egal aber bei der Gebäudeerweiterung wiederrum nicht?

    Bundesland RLP
    B-Plan:
    Maximale Traufhöhe 6,8m vom der Straße. Aktuell 6,21m
    Dachformen
    1.1.2 Gauben sind zulässig. Einzelgauben dürfen höchstens 2,00m breit sein, die summierte Gaubenbreite darf max. die Hälfte der Gebäudebreite betragen.
    1.1.3 Der Abstand in der Höhe zwischen Gebäudefirst und Gaubenfirst muss mindestens 1,50 m betragen.

    Antwort vom BA 07.12.2021
    der Gaubenfirst muss unterhalb des Gebäudefirstes liegen.

    Ich am 10.12.2021
    vielen Dank für die Rückmeldung, was bei der Planung angeblich nicht passt.
    Aber laut den von Ihnen uns zugesendeten Unterlagen, steht nicht drin, dass der Gebäudefirst oberhalb dem Gaubenfirst liegen muss.
    Es ist nur vermerkt, dass der Abstand 1,50m betragen muss.
    In welche Richtung der Abstand gehen soll ist nicht im Bebauungsplane festgehalten worden.
    Es ist auch nicht vermerkt, dass ein Dachreiter nicht zugelassen ist, wenn ich das alles richtig verstanden habe.
    Da ein Dachreiter eine Gaube ist, muss also auch ein Abstand nach oben möglich sein?

    Antwort vom BA 16.12.2021
    bezugnehmend zu Ihrer E-Mail vom 10.12.021 möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Gaubenabstand zum Gebäudefirst sowie von uns eingetragen zu sehen ist.
    Bei einer Gaube handelt es sich um ein auf die Dachfläche aufgesetztes Element, so dass eine Gaube nie den Gebäudefirst überragt.
    Auch deshalb kann man bei Ihrem geplanten „Dachreiter“ aus dem o.g. Grund nicht mehr von einer Gaube sprechen.
    Ihr geplanter „Dachreiter“ stellt somit eine Gebäudeerweiterung dar, es müssen somit die im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhen und Firsthöhen eingehalten werden.
    Die von Ihnen geplante Gebäudeerweiterung würde vermutlich die festgesetzte Firsthöhe einhalten, jedoch die festgesetzte Traufhöhe deutlich überschreiten.
    Auch kann eine mögliche Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe nicht in Aussicht gestellt werden, da diesbezüglich noch keiner Befreiung stattgegeben worden ist.


    Vielen Dank und schöne Feiertage und bleibt alle Gesund

    Gruß Michael
     

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  2. #2 derjacky, 26.12.2021
    derjacky

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    Aber auf dem Plan ist die Traufhöhe deines Dachreiters doch knapp 8 m und damit deutlich über der zugelassenen Traufhöhe. Da es nicht mehr als Gaube durchgeht wird doch hier am Dachreiter (als Gebäudeaufstockung) gemessen.
     
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