Dachausbau in Baden-Württemberg - Seit wann ohne Genehmigung möglich?

Diskutiere Dachausbau in Baden-Württemberg - Seit wann ohne Genehmigung möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei mir geht es um die Dachumdeckung, was ich in einem anderen Unterforum schon geklärt habe. Bekannt ist mir bereits, dass ich das Dach...

  1. Reto

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    Hallo,
    bei mir geht es um die Dachumdeckung, was ich in einem anderen Unterforum schon geklärt habe. Bekannt ist mir bereits, dass ich das Dach ausbauen kann ohne eine Genehmigung einholen zu müssen (jetzt mal abgesehen von Ausblick durch Dachfenster in Nachbarschlafzimmer o.ä.).

    Jetzt ergibt sich bei der Dachumdeckung bzw. Dämmung für mich noch ein weiterer Punkt:
    Haus vor ca. 30 Jahren neu gebaut.
    Vor ca. 25 Jahre das Dach selbst ohne Bauantrag ausgebaut (damaliger Dämmstandard - keine Gaube eingebaut).
    Frage:
    Ist jemand bekannt, ob damals für den Dachausbau noch eine Genehmigung notwendig gewesen wäre?

    Hintergrund: Beim jetzt notwendigen Umdecken des Dachs mit einziehen einer Folie und Konterlattung, muss ich innerhalb von 5 Jahren das Dach nach neuem Standard von innen dämmen. Wenn damals aber eine Genehmigung notwendig gewesen wäre, die ich nicht eingeholt habe, könnte das Bauamt (sofern sie Stichproben machen würden) evtl. auf sofortige Dämmung bestehen.

    Danke.
     
  2. #2 Andybaut, 22.08.2017
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    kann man so nicht beantworten.
    Dachausbau ist im Prinzip vermutlich bei einem Einfamilienhaus verfahrensfrei, aber dennoch sind baurechtliche Belange,
    wie Fluchtwege oder die Anzahl der Wohnungen zu beachten.

    Der Ausbau wird auch vor 25Jahren vielleicht verfahrenswei gewesen sein, aber dennoch ist vielleicht ein nicht genehmigungsfähiger Zustand geschaffen worden.
     
  3. #3 Der Bauberater, 23.08.2017
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    Sind verfahrensfrei, wenn:

    Dies gilt für Nutzungsänderungen nur, wenn für die neue Nutzung keine
    weitergehenden Vorschriften gelten als für die bisherige
    Nutzung.

    Somit ist zu prüfen, ob damals weitergehende Vorschriften hätten beachtet werden müssen. Brandschutz (z.B. Rettungsweg), Zugang (Breite), Stellplätze, Schallschutz, ...
    Wenn keine Vorschriften "missachtet" wurden ist die Wohnung rechtmäßig eingebaut und demnach nach EnEV zu dämmen.
     
  4. Reto

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    Danke für die Aussagen und für die Hinweise auf weitere Vorschriften. Der Ausbau erfolgte vor 25 Jahren und ich geh jetzt einfach davon aus, dass ich damals nach den damaligen Vorschriften (die ich nicht mehr kenne) gedämmt habe. Ich habe von der Dämmwirkung her das damals gängigen Dämmmaterial (leider Glaswolle - Entsorgung) mit alukaschiertem Rücken genommen. Damit will ich aber keine neue Diskussion lostreten, da hier noch mehr Unwägbarkeiten ins Spiel kommen.
     
Thema: Dachausbau in Baden-Württemberg - Seit wann ohne Genehmigung möglich?
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