Dachbodenausbau Saarland

Diskutiere Dachbodenausbau Saarland im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Von meinen Eltern habe ich ein Einfamilienhaus (Keller, Ergeschoss,...

  1. Hungi

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    Hallo, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

    Von meinen Eltern habe ich ein Einfamilienhaus (Keller, Ergeschoss, Dachboden) geerbt und möchte es gerne verkaufen. Allerdings habe ich jetzt Fragen zum nachträglichen Dachbodenausbau und ob dieser Ausbau genehmigungspflichtig war/ist.

    Es handelt sich um einen großen Dachboden mit Dachfenstern, großen Fenstern an Stirn und Hinterseite, großen Dachgaubenfenstern. Der Zugang erfolgt durch eine normalbreite Treppe vom Erdgeschoss aus. Die lichte Höhe ist deutlich über 2,20 m über mehr als dreiviertel der Fläche. Fluchtmöglichkeiten gibt es über die Treppe und die Fenster, die Feuerwehr kann problemlos mit Leitern die Fenster erreichen.

    Mein Vater hat in Eigenregie den Dachboden zu zusätzlichem Wohnraum ausgebaut, der nur über die Treppe von der Diele im Erdgeschoss erreichbar ist.

    Ich habe mich durch die saarl. Bauordnung gekämpft, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.

    Meine Fragen:

    - war dieser Dachausbau genehmigungspflichtig?
    - falls ja, wo bekommt man eine Genehmigung her, muss man dafür einen Architekten engagieren oder wie läuft das?

    Bitte nicht hauen, ich habe als Frau kaum Ahnung und stehe jetzt vor dieser Dachbodengeschichte.Tante Google hat mir nicht so richtig weiterhelfen können.
     
  2. #2 Gast 85175, 07.12.2021
    Gast 85175

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    Was heißt „Eigenregie“? Das ist kein Begriff mit dem Mannheimer was anfangen könnte…

    Ich würde erstmal in den alten Bauantrag kucken. Wenn da schon Wohnraum in dem fraglichen Brereich genehmigt ist, dann ist es gleich sehr viel weniger kritisch. Man sieht das gut in den Plänen ob da „Zimmer“ eingezeichnet sind die sich nach Wohnraum „anhören“.
     
  3. #3 VollNormal, 07.12.2021
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    Aber wo ist das Problem? Wenn du das Haus verkaufst, wohnt doch niemand unterm Dach. Auch die saarländische Bauordnung dürfte nichts dagegen haben, wenn man den Dachboden großzügig belichtet. Falls vorher nicht in die Statik eingegriffen wurde, würde das hier in NRW erst genehmigungspflichtig, wenn der Dachboden tatsächlich zu (vorher nicht genehmigten) Wohnzwecken genutzt wird und damit eine Nutzungsänderung eintritt. Den dann ggf. erforderlichen Bauantrag würde ich doch gepflegt dem zukünftigen Besitzer überlassen.
     
  4. Hungi

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    Das heisst, das mein Vater zusammen mit meinem Bruder in ihrer Freizeit den Dachboden ausgebaut haben.

    Verstehe ich das richtig, solange das Dach ausgebaut ist im Sinne erweiterten Wohnraums, dort aber niemand wohnt, die Zimmer also leer stehen, solange ist das kein Problem und erst wenn jemand diese Zimmer richtig nutzt und bewohnt ist es ein Problem?
     
  5. #5 VollNormal, 10.12.2021
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    Ich wüsste nicht, dass es irgendwelche Gestaltungsvorschriften für Dachböden gibt. Wenn dein Vater das einfach schön gefunden hat, dass sein Dachboden aussieht wie eine Wohnung, heißt das doch noch lange nicht, dass er den auch als solche benutzt hat. Und dass jemals eine solche Nutzung stattgefunden hätte, davon weißt du doch schon mal erst recht nichts.

    Pass nur auf bei der Formulierung der Verkaufsanzeige, dass der Käufer nachher nicht die Nutzbarkeit des Dachbodens zu Wohnzwecken als zugesicherte Eigenschaft verstanden haben könnte.
     
  6. #6 JohnBirlo, 10.12.2021
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    In der Verkaufsanzeige musste ja die "Wohnfläche" angeben... Und da kannste den Dachboden nur angeben, wenn das auch als Wohnfläche genehmigt ist.

    Also einfach mal beim Bauamt anrufen und fragen, wie das mit Einsichtnahme in die Bauakte läuft. Dort sollte stehen, ob das bereits genehmigt ist.

    Du kannst das Thema beim Kauf auch komplett ignorieren und falls der Käufer fragt drauf hinweisen, dass du es schlichtweg nicht weißt, wie die rechtliche Situation ist.
     
    klappradl gefällt das.
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