Dachfenster defekt

Diskutiere Dachfenster defekt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Moin Moin Bauexperten, es handelt sich bei meiner ETW zwar nicht um einen Neubau, jedoch um Fenster. Ich hoffe deshalb, hier kann mir...

  1. #1 Firen91, 30.01.2017
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    Moin Moin Bauexperten,

    es handelt sich bei meiner ETW zwar nicht um einen Neubau, jedoch um Fenster.

    Ich hoffe deshalb, hier kann mir jemand helfen da ich aktuell keine Lösung finde. Ich bin noch nicht lange Eigentümer.

    Meine ETW befindet sich im Dachgeschoss und hat Velux Dachfenster mit der Kennung GGL 306 0059. Davon ist eines defekt, es ließ sich nicht mehr richtig öffnen und deshalb ließ ich den Dachdecker kommen da ich von Gemeinschaftseigentum ausging und deshalb nicht selber Hand anlegen wollte. Dieser baute das Fenster mit zwei Handgriffen aus und es fiel ihm ein Plastikteil in Einzelteilen entgegen.

    Ich selber war nicht zu hause, aber meine Freundin. Der haben sie gesagt: Fenster geht jetzt wieder, aber nicht öffnen sondern zulassen (toll, das einzige Fenster im Bad). Am nächsten Tag rief ich dort an und da hieß es, es wäre eine Art Umlenkrolle direkt bei einem der beiden Scharniere defekt, man würde nicht garantieren können das das Fenster danach wieder wie am ersten Tag geht und würde es gerne tauschen. Kostenvoranschlag von 2.000 Euro war direkt dabei!!

    Ich habe das Fenster geöffnet. Es funktioniert, ist sehr leichtgängig und ich bin ganz vorsichtig, das ist aber kein Zustand da ich nicht weiß ob es jederzeit "rausfallen" könnte. Ein neues Fenster kommt zur Zeit nicht in Frage. Ich heirate in 4 Monaten und mir ist wichtig, das es funktioniert, unabhängig ob wie am ersten Tag oder nicht. Alle Fenster sind ansonsten in einem guten Zustand und 1995 eingebaut worden, nur nicht vernünftig vom Voreigentümer gewartet worden.

    Auch hieß es, das die Fenster zum Sondereigentum gehören da es eine Dachgeschosswohnung sei.

    Viel Text, ich weiß, aber vielleicht kann mir jemand sagen, ob ein Austausch des Teils funktioniert, was das genau für ein Teil ist und ob das Fenster jetzt rausfallen könnte oder ähnliches.

    Beste Grüße,

    Philipp
     
  2. #2 Gast943916, 30.01.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich bin kein DFF Spezialist, aber ich weiß, dass dieser Herstelller einen sehr guten Kundendienst hat.
    Ruf doch dort mal an und erkläre das Problem, Termin vereinbaren, Monteur kommt vorbei und repariert das
    kostet sicher keine 2.000,-€

    das Fenster oder das mit dem heiraten????? :bierchen:
    sorry, der musste sein
     
  3. #3 Fred Astair, 30.01.2017
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    Ob die Fenster zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehören, hängt nicht davon ab, in welcher Etage sich die Wohnung befindet.
    Das steht entweder in der Teilungserklärung oder auch nicht. Steht es da nicht drin, gilt der allgemeine Grundsatz nach dem WEG, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen.
    Leider hast Du, falls Letzteres gilt, bereits unerlaubt in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Du selbst oder ein von Dir beauftragter Handwerker geschraubt hat.
     
  4. #4 Firen91, 30.01.2017
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    Na, das beruhigt mich ja schonmal! Ich warte nochmal bis morgen ab ob sich beim Dachdecker was tut (vielleicht bekommt er das Teil durch ein Wunder ja doch;)) und wenn nicht, rufe ich bei Velux an!

    Ich hoffe doch, das beides gut geht:D
     
  5. #5 Firen91, 30.01.2017
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    Danke auch für deine Antwort! Auf die Teilungserklärung warte ich noch als Kopie, es hat erst ein Wechsel in der Hausverwaltung stattgefunden. Der Ansprechpartner meinte zuerst es sei Gemeinschaftseigentum, genehmigte den Eingriff (da Gefahr im Verzug, Fenster ging nicht mehr zu was bei dem Wetter ja mehr wie schlecht ist) und ruderte dann aber zurück.
     
  6. #6 Fred Astair, 30.01.2017
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    Wie jetzt? Du kaufst eine ETW ohne Teilungserklärung?
    Dann kannst Du auch ein Auto ohne Zulassung kaufen und damit rumgurken.
    Die Teilungserklärung ist regelmäßig Bestandteil des Kaufvertrages. Du weißt doch gar nicht, was Dir gehört.
     
  7. #7 Siedler, 30.01.2017
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    Ve..x hat einen Vertragskundendienst. Diese schicken Dir dann Subunternehmer vorbei. Von daher ist eine pauschale Aussage "dieser Hersteller hat einen sehr guten Kundendienst" nicht so ohne weiters möglich. Die Konkurrenz (R..o) nutzt ebenfalls diesen Partner, ist aber dabei einen eigenen Kundendienst aufzubauen.
    Der Vertragskundendienst arbeitet mit extrem hohen Pauschalen. Ich hatte die letztes Jahr da. Die beiden Monteuere waren die Subunternehmer vom Subunternehmer des Kundendienstes. Die beiden hatten recht gut gearbeitet, der Arbeitslohn war aber enorm.

    Gruß
     
  8. #8 Andreas Gr, 31.01.2017
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    Theoretisch , bekommt man auch das Ersatzteil als Handwerker , man muss eben nur wissen welches .
    Ein Foto wäre hilfreich !
     
  9. #9 Firen91, 31.01.2017
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    So, Moin erstmal!

    @Andreas Gr: Ein Foto von dem Teil kann ich leider nicht liefern! Das kam in Einzelteilen entgegen und die Handwerker haben es mitgenommen, vermutlich um selbst zu gucken ob eine Bestellung klappt. Ich bin sowieso erst heute Abend wieder zu Hause und könnte dann ein Foto von einem intakten Fenster schicken, vielleicht hat sich dann auch schon der Dachdecker gemeldet.

    Zum Thema Teilungserlärung:

    Ich erinnere mich, das diese beim Notartermin ausgehändigt und auch verlesen wurde. Anscheinend dachte ich damals, wohl in Unwissenheit, das nichts gravierendes drin stand und auch der Notar gab da keine Hinweise. Auf jeden Fall habe ich sie gestern noch bekommen und es gibt zwei Vereinbarungen. Die erste und logische ist: "Für die Reparatur der Fenster und ggf. deren Erneuerung sind die jeweiligen Eigentümer selbst zuständig". Soweit so gut, Klarheit ist da. Allerdings hat sich die Verwaltung auf folgenden Passus berufen, den ich nicht so recht einordnen kann, er lautet: "Für die durchgeführte Nutzungsänderung im Dachgeschoss (Ausbua zu Wohnzwecken) sind ggf. noch baurechtliche Auflagen auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Brandschutzmaßnahmen) zu erfüllen und die Kosten dafür sollen nur die Bewohner des Dachgeschossen tragen". Das Dokument ist aktuell und von 1995, seitdem steht auch die Wohnung und jetzt frage ich mich, was hat das mit den Fenstern zu tun? Brandschutzmaßnahmen sind alle da (1.+2. Fluchtweg auch mit den richtigen Maßen was das Fluchtfenster angeht, Materialien die eine gewisse Kennung haben und zu den Gebäuden links und rechts Feuerschutzwände), aber was könnte das heißen? Das ich das Dach und meinen Fußboden zahlen muss, wenn was passiert?
     
  10. #10 Fred Astair, 31.01.2017
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    Ab zum Baurechtsanwalt. Du weißt gar nicht, was Du da gekauft hast und ob da überhaupt gewohnt werden darf.
    Die zitierten Formulierungen, wenn sie denn wörtlich so drinstehen, klingen mir dermaßen dilettantisch, dass ich ihre Rechtmäßigkeit bezweifle.
    Kannst Du mal die gesamte Teilungserklärung scannen und anonymisiert hier einstellen?
     
  11. #11 Fred Astair, 31.01.2017
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    PS: Wenn Du die Teilungserklärung gestern erst bekommen hast (von wem?), was hast Du dann mit der beim Kauf vom Notar übergebenen gemacht?
     
  12. #12 Firen91, 31.01.2017
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    Danke für deine Antwort. Das wird ja immer besser. Rechtsschutzversichert bin ich glücklichweise in vollem Umfang... Die befindet sich im Ordner mit den restlichen Vertragsunterlagen, der Ordner liegt aber nicht bei mir zu Hause. Die Erklärung habe ich von der Verwaltung bekommen und jetzt auch komplett anonymisiert verarbeitet und mal hochgeladen. Habe die beiden von mir erwähnten Punkte mal mit einem Haken versehen und markiert.

    Edit: Datei zu groß, ich lass mir was einfallen.
     
  13. #13 Firen91, 31.01.2017
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    Ok, ich denke das wird erst heute Abend klappen. Wortwörtlich stehen aber diese beiden Passagen drin:

    "Die Reparatur und evtl. Erneuerung der Fenster ist Sache des jeweiligen Eigentümers"

    und

    "Für die durchgeführte Nutzungsänderung im Dachgeschoss (Ausbau zu Wohnzwecken) sind ggf. noch baurechtliche Auflagen auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Brandschutzmaßnahmen) zu erfüllen. Die Kosten hierfür werden vom jeweiligen Eigentümer bzw. dem Veräußerer getragen"

    Ansonsten steht nichts weiter drin. Diese Passagen sind auch jeweils als einzelner Absatz eingefügt und beziehen sich auf keinen anderen Passus.
     
  14. #14 simon84, 31.01.2017
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    Wenn die Fenster zum Sondereigentum gehören hast du - je nach dem was vertraglich vereinbart war - ggf. eine Möglichkeit einen Anspruch gegen den Verkäufer für den Mangel am Dachfenster geltend zu machen.

    Die von dir genannten Paragraphen stehen so sicher nicht in der Teilungserklärung selbst, sondern in einem anderen Dokument.

    Daher ist die genaue Benennung der Sondereigentumsanteile in der Teilungserklärung umso wichtiger.
    Vermutlich steht dort so etwas wie unausgebauter Speicher im Dachgeschoss.

    Es ist aufwändig eine Teilungserklärung nachträglich zu ändern, darum wird dies bei Dachgeschossausbauten, Wohnungszusammenlegungen usw. oft nicht gemacht.

    Wichtig sind daher die Protokolle der WEG Versammlungen und Beschlüsse und sonstiger Schriftverkehr
    aus denen hervorgeht, dass der Ausbau tatsächlich genehmigt war und was bzgl. Kostenumlage vereinbart war (war es
    wirklich seit Anfang so vereinbart, dass der Ausbauer für alle Kosten aufkommt?

    Fenster sind Sondereigentum, ok, was ist mit der Dachhaut, Dämmung usw. wurde hier was vereinbart?
    Was ist mit Installationen auf dem Dach und deren Verkabelung/Verrohrung, Entlüftungsschächte, SAT Antennen, Kabelführungen usw.

    In einem unausgebauten Speicher im Gemeinschaftseigentum alles kein Thema, aber wenn du jetzt dort eine Wohnung hast, muss dann evtl.
    eine Wand aufgestemmt oder aufgesägt werden. Dann geht das Geschrei los und die WEG will auf einmal nicht dafür aufkommen den vorigen Zustand wiederherzustellen (Platten ersetzen, verputzen usw.), weil du ja eine Wohnung reingebaut hast etc.....

    Das hier finde ich sehr kritisch:

    "Für die durchgeführte Nutzungsänderung im Dachgeschoss (Ausbau zu Wohnzwecken) sind ggf. noch baurechtliche Auflagen auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Brandschutzmaßnahmen) zu erfüllen. Die Kosten hierfür werden vom jeweiligen Eigentümer bzw. dem Veräußerer getragen"

    Das ist sozusagen ein Freibrief der Wohnungseigentümergemeinschaft dich UND den Verkäufer komplett für jegliche Arbeiten verantwortlich zu machen, die notwendig werden könnten um den bereits durchgeführten Wohnungsausbau zu legalisieren.

    Ganz wichtig für dich ist dabei zu klären, WER denn nun finanziell dafür verantwortlich ist, entweder du ODER der Verkäufer.

    Wichtig zu prüfen ist in erster Linie der Brandschutz, nicht nur im Dach selbst, sondern insbesondere die brandschutztechnische korrekte Ausführung von Verkleidungen von Kaminen, Kabel/Installationsleitungsdurchführungen, Die Geschossdecke zwischen DG und darunterliegendem OG. usw.

    Das ist eine Sache für einen Experten.

    Wichtig ist auch welche Eigenschaften der Verkäufer dir zu der Wohnung zugesichert hat, hat er dir eine Wohnung im Dachgeschoss mit Beschreibung/Grundriss verkauft oder hat er dir die Sondereigentumsanteile laut Teilungserklärung verkauft?

    Und sowas klärt man natürlich BEVOR man beim Notar unterschreibt.
     
  15. #15 Firen91, 31.01.2017
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    Moin Simon,

    vielen Dank für deine super ausführliche Antwort. Ich werde mal versuchen auf die einzelnen Punkte einzugehen.

    Die von mir aufgeführten Paragraphen stehen genau so in der "Teilungserklärung gemäß § 8 WEG", vollständig notariell beglaubigt. Habe sie als PDF vor mir. Insgesamt 15 Seiten. Für meine konkreten Wohnung steht die Aufteilung so auf dem Papier: Miteigentumsanteil... .... verbunden mit dem Sondereigentum an Nr. xx bezeichneten Wohnung bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Flur, 1 Studio im Spitzboden.

    Das der Ausbau genehmigt ist weiß ich, denn: Bauzeichnungen habe ich in Kopie, inkl. Stempel vom Bauamt nebst Datum usw.! Das lief auch alles über einen Architekten damals von dem auch A3 Bögen mit den Zeichnungen vorhanden sind.

    Dieser "Freibrief" kann doch aber nicht rechtens sein, oder steht die Teilungserklärung über dem Gesetz, jetzt mal plump gefragt? Da ich die Wohnung schon gekauft habe, vor gut 2 Jahren, wäre ich wohl dran. Da ich aber von einem legalen Ausbau ausgehe, dürfte dieser Passus aber nur für die Vergangenheit gelten, oder könnte da willkürlich irgendetwas anderes beschlossen werden?

    Wie finde ich denn heraus, was er mir zugesichert hat? Ich habe das Gefühl ich grabe immer tiefer und es kommt immer mehr Mist zum Vorschein. Ich weiß das diese ganze Geschichte vermutlich einen Anwalt benötigt, denn ich bin am "Worst Case" interessiert.
     
  16. #16 Peter Kruttschnitt, 02.02.2017
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    Hallo Firen91,
    ich würde raten erst mal das Ersatzteil identifizieren dann bei Velux bestellen,( die haben eine relativ gute Ersatzteilversorgung) und einbauen oder wenn zu kompliziert vom Velux Kundendienst einbauen lassen.
    Wenn man das Teil hat ist der Einbau sicher nicht so schwierig, halt eine Frage von Handwerklichem Talent.
    Ein neues Fenster und Dach neu eindecken ist für 2000€ auch attraktiv.:e_smiley_brille02:
    Erst dann je nach Laune und Nervenzustand weiter graben.
    Gruß Peter
     
  17. #17 Firen91, 07.02.2017
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    Moin Peter,

    da hast du Recht! Ich habe in der Zwischenzeit versucht herauszufinden, was da kaputt ist. Der Dachdecker hat die ganze letzte Woche Urlaub gehabt und war nicht zu sprechen (nicht mal das Büro konnte Auskunft geben - das geht gar nicht)... Die 2.000 Euro waren natürlich nur auf das Fenster bezogen;) Das Problem ist hier, das das Innenfutter wohl mitgetauscht werden muss. Da wird dann auch ein Teil der Wand zwangsläufig mit rausgerissen... Ich weiß das es auch funktioniert, nur das Fenster an sich zu tauschen. Doch dann passen die Dämmwerte wohl nicht mehr...
     
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