Dachflächenfenster Holz Mietobjekt Sanierungsfrage

Diskutiere Dachflächenfenster Holz Mietobjekt Sanierungsfrage im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; In einem unserer Objekte sind Dachflächenfenster aus Holz verbaut. Die Mieter lüften unzulänglich und trocknen auch die Rahmen nach Baden/Duschen...

  1. #1 Michael621, 24.11.2019
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    In einem unserer Objekte sind Dachflächenfenster aus Holz verbaut.

    Die Mieter lüften unzulänglich und trocknen auch die Rahmen nach Baden/Duschen in den Maisonettewohnungen unzureichend und trocknen Wäsche in den Wohneinheiten.

    Das Mieterverhalten lässt sich selbst mit Abmahnungen nicht ändern, es wird über Mieterbund/Anwälte immer argumentiert, die Fen2ster sein undicht.

    Also muss Bautenschutz das unabänderliche Verhalten korrigieren.

    Was ist der beste Holzschutz bei der Feuchtelast?

    Was bietet besten Schimmelschutz und Bläueschutz?

    Unsere Erfahrungen bisher:

    Acrylanstrich bei "Einzelmieter" - geringe Schäden.

    Polyurethananstrich bei Familie mit Kleinkind - leichte Risse und Holzschäden.

    Acrylanstrich bei Familie mit zwei Kleinkindern - starke Fsrb-/Holzschäden, Bläue im Holz.

    Spezieller PU Beschichtungsanstrich mit "Elastomerzusatz" - versagt in Anhaftung, Schimmelansätze

    Ich überlege nun, insbesondere da die Farbe mit Elastomer (sehr teuer und als die "Endlösung" angepriesen) wieder versagt hat (nach 2 Jahren) ob ein Holzschutzsystem in der Tiefe basierend auf Leinöl die Fenster besser schützt?

    Tausch gegen Kunststoff geht aktuell nicht.

    Erfahrungen/Ideen/Anregungen?
     
  2. #2 Fred Astair, 24.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2019
    Fred Astair

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    Da kann ich Dir keine Hoffnung machen.
    Nach jahrelangem Kampf habe ich es aufgegeben und alle Schnellverfaulfenster gegen Kunststoff ausgetauscht. Du kannst von einem desinteressierten Mieter nicht erwarten, dass er mehrmals täglich die Holz/Glaskante trockenwischt.
    Dachflächenfenster an sich sind schon eine Krankheit, aber solche aus Holz sind die Pest.
     
  3. #3 Manufact, 24.11.2019
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    Ohne die genauen Vorbedingungen der Schädigung des Holzes kann -speziell bei nicht genannten Vorbehandlungen und Produkten - keine Aussage getroffen werden.

    Was bietet besten Schimmelschutz und Bläueschutz?
    -> spezielle - nicht für Innenräume zugelassene fungizide Voranstriche in Verbindung mit vorgeordneter H2O2 - Behandlung

    Klären Sie mich bitte auf:
    Was ist der Unterschied eines Polyurethananstriches zu einem PU Beschichtungsanstrich.
    Meinen Sie vielleicht eher einen mit PU versetzten Alkydharzanstrich?

    Sie können mir gerne per PM die Produkte nennen, vielleicht kann ich Ihnen dann besser helfen.

    Fotos der Zwischenstufen der Bearbeitung würden auch helfen.
    Desweiteren, wenn schon weiche Stellen vorhanden waren, wie wurden diese ausgebessert, wie sahen dann die Abdichtungen zu den Glasfenstern aus und mit welchem GENAUEN Material wurden diese ausgebessert?
     
  4. #4 Gast84552, 24.11.2019
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    Wie ist das Lüftungsverhalten der Mieter ganz konkret? Bei Abmahnung muss man als Grundlage ja schon durch Datenlogger o.ä. sehr konkrete Langzeitwerte haben.....gib die doch mal durch....
     
  5. #5 Michael621, 25.11.2019
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    Vermieten Sie umfangreich? So funktioniert das nicht. Sie dürfen nicht loggen.

    Wenn aber auf der Etage ein Raum für Trockner ist, der Mieter aber Waschmaschine und Wäschespinne in der Wohnung hat und keinen Trockner kann man das Verhalten - welches man zB beim Ablesen der Zähler gesehen har - abmahnen.

    Wenn man da sieht dass die Tapete Feuchtelaufspuren in den Laibungen hat und die Rahmen angegriffen sind, kann man korrektes Verhalten einfordern.
     
    Viethps gefällt das.
  6. #6 Michael621, 25.11.2019
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    Acryl war das Erste welches wir haben machen lassen.

    PU Lack war das Zweite.

    PU Beschichtung war PU Lack welcher mit zusätzlichem "Elastifizierer" versetzt wurde.

    So sollte die Rissbildung unterbunden werden.

    Ich kann Bilder der Schäden beistellen.

    Das Problem ist die Wirtschaftlichkeit.

    Das Gebäude ist gross, mit Schiefer eingedeckt und die Flächenfenster in 16-22m Höhe.

    Alleine das Einrüsten ist im Vergleich zu den erzielbaren Mieten ein Alptraum, vom Abdecken und Tausch ganz zu schweigen.

    Komischerweise sind die Fenster auf der Aussenseite (wo die Mieter nicht drankommen) völlig ok.....

    Es ist also das stehende Kondenswasser was das Problem macht.

    Daher der Gedanke, entweder das Holz zu plastifizieren (Epoxy-Druck Holzimprägnierung/Dickschicht) oder mit Leinöl / Leinölfirnis mehrfach tiefenzuimprägnieren währen die Einheit leer steht entstanden.

    Der Schimmel an der Oberfläche ist mir eher "Rille", den bekommt man chemisch durch Verschieben des PHs in den Griff und durch Glastapete in den Laibungen.
     
  7. #7 Michael621, 25.11.2019
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    Schadensbilder an mit Acryl lackiertem Fenster.

    Bei Bild .....39 sieht man, dass Aussen (vor Dichtung) das Holz wie neu ist.
     

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  8. #8 Fabian Weber, 25.11.2019
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    Nennt sich auch normales Wohnen. Warum sollte der Mieter die Fenster nach dem Duschen abwischen?!

    War die von IG-Farben oder woher kommt diese Wortwahl?
     
  9. #9 simon84, 25.11.2019
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    Gibt es elektrische Abluft in den Räumen?

    es gibt auch noch diese t stripe , elektrische begleitheizung. Kann man auch feuchte gesteuert schalten
     
  10. #10 Michael621, 26.11.2019
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    Wenn es dein Haus oder deine Wohnung wäre würdest du auf Entlüftung/Lüften trockenhalten anders achten.

    Nach dem Duschen wird man wohl lüften und auch die Scheiben abwischen wenn da Wasser steht.

    Das Mieterverhalten wie wir es in vielen Fällen beobachten und auch auf Nachfrage vom Mieter (naiv) selber beschrieben bekommen:

    "Ich stehe auf, dusche, schmier ne Stulle, trink schnell nen Kaffee und dann muss ich los.
    Ich kann da nicht noch lüften. Da hab ich keine Zeit zu."

    Bei Familien mit Kleinkindern bekommt man:

    "Ich kann da nach dem Baden nicht durchlüften, der Kleine darf keine Zugluft....blabla..."

    Klassiker in meiner Praxis auch:

    "Ich kann da nicht lüften, die Heizkosten sind so schon zu hoch. Die Wärme aus dem Bad senkt doch die Heizkosten!"

    Ja. Ich gebe dir Recht. Normales menschliches Mieterverhalten - auf Eigentum Anderer wird keine Rücksicht genommen.

    In der "DDR" gab es das Problem nicht, aufgrund der extrem niedrigen Energiepreise und dem lüftungstechnisch recht undichten Bestand wurde einfach "voll geheizt" und durch "Fenster auf" die Temperatur geregelt.

    Es gibt auch technische Entlüftung, der Mieter muss sie nur einschalten. Kostet aber Energie.

    (Ironie/Zynismus ein)

    Die Farbe war nicht von IG Farben.

    Zyklon B in den Einheiten als Fensterschutz würde sehr gut funktionieren (in leerstehenden Einheiten ist auch bei Sturm, Schlagregen und Allen die Fenster und Rahmen total trocken und ok) aber ich bezweifle, dass die Zyklon B Behandlung die Mieter, die dann weniger duschen?!? noch veranlasst weiter Miete zu zahlen.... (Ironie aus)

    Das Wort "Endlösung" kam vom Maler.
     
  11. #11 Michael621, 26.11.2019
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    Es gibt elektrische Abluft und es gibt in den Küchen (amerikanische offene Küchen im Grundriss) Abzugshauben.

    Die elektrische Abluft ist über Zeitrelais an die Lichtsteuerung der Feuchträume geschaltet und läuft einige Minuten nach.

    Wir haben Mieter die wegen Heiz/Nebenkosten die Lüfter abgeklemmt haben (stellen wir leider erst bei Einheitenwechsel oder Ablesung fest) und die die Ablufthauben in der Küche durch eigene Umlufthauben (zur Energieersparnis) getauscht haben.

    Rechtlich dürfen wir zweiteres nicht unterbinden, bei ersterem wird immer behauptet "der war schon beim Einzug defekt".

    Anlagen Bilder

    Lüfter
    Fensterrahmen in einem Mieter Schlafzimmer morgens
     

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  12. #12 Fabian Weber, 26.11.2019
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    stimmt, und das würde auch jeder Mieter.

    Nö.

    Das hat wohl eher was mit falsch gebaut zu tun. Du kannst einen Lüfter nachrüsten, Kunststofffenster einbauen usw.

    Ein Schulbus ist auch robuster als ein Privatauto.
     
  13. #13 Manufact, 26.11.2019
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    Nochmals auf die Thematik zurückzukommen:
    @Michael621 : Sie können mir gerne eine PN senden, ich werde Ihnen dann die maximal mögliche Lösung (mit Produktbenennung) senden.
     
  14. #14 Gast84552, 26.11.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.11.2019
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    Gast84552 Gast

    [QUOTE

    Der Schimmel an der Oberfläche ist mir eher "Rille", den bekommt man chemisch durch Verschieben des PHs in den Griff und durch Glastapete in den Laibungen.[/QUOTE]

    Ohohoh, JungeJunge......Das scheint aber alles eher fahrlässig. Gut so, dass die Mieter sich das offenbar nicht gefallen lassen. Du hast offenbar Eigentum wo "normales Wohnen" nicht funktioniert, "beobachtest" (Wie konkret 15 Stunden am Tag?) Das Lüftungsverhalten und mahnst aufgrund dessen und der Ablesewerte ab? Dann traktierst du deine Mieter mit üblen Chemikalien anstatt dafür zu sorgen, dass sie schimmelfrei wohnen können?Deine Glasfssertspeten-pH-Aktionen sind Kosmetik, das Grundproblem müsstest du systemisch angehen.
    Warum bloß hsdt du das Problem bei so vielen Mietern?
    Und Warum findest du als Vermieter keine Lösung für das Problem und nur für deine Fenster, etc....?
    Guck dir mal die rechtlichen Pflichten als Vermieter genau an (BGB). Die scheinst du nicht zu kennen.....
     
  15. #15 simon84, 26.11.2019
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    Naja die Fenster gegen Plastik zu tauschen wäre schon die beste Lösung aber fest eingebaute Lüfter abzuklemmen ist natürlich auch nicht in Ordnung.

    Als Vermieter hast du doch schon ein gewisses Zutrittsrecht, Wasseruhren wird es ja auch zum ablesen geben und ggf auch Rauchmelder zu prüfen. Da sollte sich doch eine Gelegenheit bieten die Lüfter zu kontrollieren.

    ggf kann man die auch so manipulationssicher wie möglich verbauen oder gar an den Haus Strom anschließen ( falls rechtlich zulässig, da bin ich mir nicht sicher )
     
  16. #16 Michael621, 26.11.2019
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    Warum mit vielen Mietern? Es ist nur ein kleiner Prozentsatz aber halt sehr viele Mietverhältnisse.

    Welches "Grundproblem" sprichst du an?

    Ich muss "schimmelfreie" Wohnung zur "Verfügung" stellen?

    Ja. So wird übergeben. Auch konstruktiv einwandfrei.

    Der Mieter muss korrektes Lüftungs- und Nutzungsverhalten stellen.

    Meine Pflichten und Rechte kenne ich aus vielen Prozessen, Gutachterberichten und langjährigen Erfahrungen.

    Nicht einmal ist ein Verfahren zu unseren Lasten oder ein Schimmelfall zu Lasten der Bausubstanz/des Vermieters ausgegangen.

    Nochmal.

    Mir geht es um Bautenschutz, nicht um das uneinsichtige Verhalten mancher Mieter zu ändern.
    Das ist mir nach den vieljährigen Erfahrungen egal.
     
  17. #17 Michael621, 26.11.2019
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    Plastikfenster und insbesondere nicht die, die um den Drehpunkt in der Mitte öffnen wäre auch meine "Favoritenlösung".

    Zutrittsrecht bekommst du bei den Mietern, um die es hier oft geht, nur mit extremem Aufwand, teilweise muss es rechtlich durchgesetzt werden.

    Du kannst die Raumentlüftungen nicht an Dauerstrom klemmen das geht weder energetisch noch würde man es Mietern zumuten.

    Feuchtesensor wäre eine denkbare Variante, welche wir in den Einheiten nachrüsten könnten.

    Mindesttemperatur-Überwachung wäre auch ein Thema.
     
  18. #18 Manufact, 26.11.2019
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    Nur mal um einen Betrag zu nennen:
    Ein einzelner -feuchtigkeitsgesteuerter - Lüfter kostet deutlich unter 100 Euro ...
     
  19. #19 simon84, 26.11.2019
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    Was ist denn mit der begleitheizung
    Schon mal angeschaut ?
     
  20. #20 Gast84552, 26.11.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.11.2019
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Der Mieter mus rechtlich eigentlich gar nichts....ausser Miete zahlen, 2x am Tag lüften und dir Bescheid geben, wenn irgendwas auffällig ist, zb schimmelt....Dann bist erstmal du dran. Und was machst Du? Abmahnen, Prozesse führen....."Viele Prozesse" klingt ja schon alles hochverdächtig, nämlich nach ständigem Stress mit vielen Mietern......schreit alles nach nutzerunabhängigen (Teil-)Ursachen...
    Ich stelle einfach zur Diskussion, ob du Ursachen beheben willst, deiner Sorgfaltspflicht nachkommen willst oder ob du mit Mietern immer Stress haben und Prozesse führen willst. Dein Grundtenor klingt mir nach einem Vermieter, der ein schlechtes Verhältnis zu seinen Mietern pflegt, der möglicherweise keine nötigen Untersuchungen bei Schäden anstellt, der möglicherweise nicht ausreichend Rücklagen für nötige Sanierungen und Lösungsfindungen zurücklegt usw usw

    Dann stell mal die Gutachten ein mit denen du sicherstellt, dass du schimmelfrei übergibt. Oder gibt es nur Sichtprüfungen ohne Fachpersonal? Dann bleibt das eine unbewiesene Behauptung.....
    Und stell mal die aSachverständigengutachten ein, mit denen du alle bauliche Ursachen ausgeschlossen hast bevor du abgemahnt hast...
     
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