Dachgeschossausbau - was tun mit Erhaltungsrücklagen

Diskutiere Dachgeschossausbau - was tun mit Erhaltungsrücklagen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Eigentümergemeinschaft. Nun möchte einer der Eigentümer zusätzlich den Dachboden...

  1. #1 StefSBG, 16.07.2024
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    Hallo zusammen,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Eigentümergemeinschaft.
    Nun möchte einer der Eigentümer zusätzlich den Dachboden ausbauen und möchte uns anderen die Anteile am Allgemeineigentum abkaufen. Grundsätzlich sind alle einverstanden, aber was passiert mit den Erhaltungsrücklagen wenn eine neue Wohnung hinzu kommt?

    Lösen wir die Rücklagen auf und beginnen mit einer neuen Ansparung?
    Nehmen wir den neuen Eigentümer einfach zu unserem Erhaltungsfond hinzu und die Raten verringern sich aufgrund der größeren Anzahl der Eigentümer?
    Gibt es hierzu ein Standardverfahren, vielleicht nach WEG?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Stefan
     
  2. #2 nordanney, 16.07.2024
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    Die bleiben unverändert bestehen.
    Es gibt eine Eigentümergemeinschaft und diese Gemeinschaft zahlt in die Instandhaltungsrücklage ein.
    Wie hoch die Zahlungen sind, entscheidet die Gemeinschaft. Wenn es z.B. bisher X€/qm Wohnfläche sind, dann kann man entweder den Betrag beibehalten und die Rücklage steigt schneller (dann sind auch mehr Flächen da, die gepflegt werden müssen) oder der jährliche Gesamtbetrag wird auf mehr Flächen verteilt.
     
  3. #3 Tikonteroga, 16.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 16.07.2024
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    So wie ich dich verstehe, möchte der Eigentümer den Dachboden nicht ausbauen, um seine eigene Wohnung zu erweitern sondern, um eine neue Wohnung zu schaffen.

    1. Teilungserklärung anpassen
      1. Die Miteigentumsanteile sollten neu bewertet werden, da ja neuer Wohnraum geschaffen wird.
      2. Es sollte festgelegt werden was vom Gemeinschaftseigentum ins Wohnungseigentum wechselt. Beim Dach sollten nach m. V. die Dachziegel, die Lattung, die Sparren, die Unterspannbahn, die Antenne und die Dämmung weiterhin Gemeinschaftseigentum bleiben
    2. Der Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sollte durch die Eigentümergemeinschaft neu festgelegt werden
    3. Man sollte vereinbaren, wer welche Kosten des Ausbaus zu tragen hat. Im Zuge des Ausbaus müssen vielleicht auch Bauteile angefasst werden, die Gemeinschaftseigentum sind, damit der Ausbau genehmigt wird.
    4. Man sollte auch vereinbaren, wie zukünftig auf die bestehende Erhaltungsrücklage zurückgegriffen wird, da für die neue Wohnung im DG noch nichts eingezahlt wurde.
    5. Falls es Grundschulden im Grundbuch gibt, ist vielleicht die Zustimmung des Grundschuldinhabers erforderlich oder er muss zumindest informiert werden...
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  4. #4 StefSBG, 17.07.2024
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    Ja, es soll eine neue Wohnung erstellt werden.
    Die aufgezeigten Punkte klingen sehr vernünftig, vielen Dank. Mir war nicht bewusst, dass man auch Vereinbarungen über die Verwendung der Erhaltungsrücklage treffen kann, aber es klingt völlig logisch.
    Vielen Dank, für die Hilfe.
     
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