Dachmurks? von wegen Gewährleistung

Diskutiere Dachmurks? von wegen Gewährleistung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; und dann haftet auch noch der Energieberater bei einem baubegleitetem Effizienzhaus... Die KfW fordert ja für Effizienzhäuser 55, dass der...

  1. #121 Alfons Fischer, 12.02.2014
    Alfons Fischer

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    und dann haftet auch noch der Energieberater bei einem baubegleitetem Effizienzhaus...

    Die KfW fordert ja für Effizienzhäuser 55, dass der "Sachverständige", also der Energieberater mindestens 2x auf der Baustelle auftaucht. Einmal vor den Putzarbeiten, einmal zur Übergabe der Haustechnik.

    der Energieberater, der für diesen KfW-Job also 2x auf der Baustelle auftaucht, kann vom Bauherrn, also Baulaien als "Bauleiter" bewertet werden.
    Und damit ist der Energieberater dafür verantwortlich, was auf der Baustelle abläuft.

    Bleibt also nur die Möglichkeit, KfW-geförderte Effizienzhäuser 55 oder besser abzulehnen, sofern es nicht einen anderen Bauleiter gibt...?
     
  2. #122 Thomas B, 12.02.2014
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    ...Hauptsache es taumelte einmal eine Person mit einer Berufshaftpflicht über die Baustelle (und sei es beim Blinde Kuh spielen)...
     
  3. Jan81

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    Es gibt auch Leute die sich Bausachverständiger (bessere Markler) nennen, aber kein Architekt sind. Haben diese Leute auch eine Berufshaftpflicht?
     
  4. R.B.

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    Haften die Makler überhaupt für irgendwas? ;)

    Makler und Bauträgerverordnung regelt wohl die Pflicht (§2), aber noch lange nicht die Kür. Wenn er sich als Experte, SV oder was auch immer betätigt, dann ist das durch diese "Pflicht" sicherlich nicht abgedeckt.
     
  5. #125 OLger MD, 12.02.2014
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    @ Ralf D.
    Der Hinweis ist berechtigt. Ja, hindern kann ich Keinen, einfach weiter zu arbeiten. War bisher auch noch nicht nötig. In solch einem Fall muss ich dann gewähren lassen und kann nur auf die Konsequenzen (Nichtabnahmefähigkeit, ggf. Rückbau, etc.) hinweisen.
    Ich bin auch immer bereit eine einvernehmliche Lösung zu finden in solchen Situationen. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: die Steine konnten wie vorgesehen verbaut werden, nur der Beton konnte nicht verbaut werden, da keine Möglichkeit für eine Verwendung als Sauberkeitsschicht, Baugrubenverfüllung, o.ä. vorhanden war.

    Wird falsches oder fehlerhaftes Material geliefert bzw. entspricht das Material nicht den Anforderungen (Statik, LV, DIN, etc.), sehe ich auch keinen Grund, dafür einen Nachtrag oder Mehrkosten zu akzeptieren, wenn dieses wieder abtransportiert werden muss. Klar ist, dass ich dem BU Gelegenheit geben muss zum Korrigieren oder Vorschläge von ihm abfragen muss, was er gedenkt zu tun ohne gleich auf weg und neu zu bestehen.

    Mir ging es darum, dass ich nicht tatenlos danebenstehe

    Gruß
    Holger
     
  6. H.PF

    H.PF

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    Ich war jetzt auf einer größeren Baustelle. Da sollte wie jeden Tag Beton eingebaut werden. An DIESEM Tag aber für die Bodenplatte, nicht für Decken. GROOOOSSE Baustelle, 250m³ Beton in einem Zuge zu verarbeiten. Naja, Mischer stehen da, wollen anfangen zu betonieren. Kontrolliert die Bauaufsicht (Kontrolle der Baustelle aus Kundensicht, hat nix mit Bauleiter zu tun. Das ist noch ein Anderer) die Lieferscheine (er unterschreibt ja auch für die Korrektheit der Arbeit) um den Beton freizugeben. *hust* 12 große Mischer, kein bisschen WU-Beton... Mal eben 80 m³ Beton...

    Davon sind vielleicht italienische Maßschuhe oder sonst irgendwas hergestellt worden aber definitiv keine Bodenplatte auf dieser Baustelle.

    Bauleiter hatte die Arbeiten freigegeben, er hatte Beton bestellt...

    Ohne die Aufsicht wäre das aber sowas von in die Hose gegangen...
     
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