Dachneigung 10°, Erhöhte Anforderungen an das Dach?

Diskutiere Dachneigung 10°, Erhöhte Anforderungen an das Dach? im Dach Forum im Bereich Neubau; [ATTACH][ATTACH]

  1. #21 Maestro1, 18.03.2013
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    02.jpg 01.jpg
     
  2. #22 Maestro1, 18.03.2013
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    sorry leider geht ja kein pdf upload hier im forum.
    habe daher einzelne jpg hochgeladen.
    bitte die bilder mit nummer 1 beginnend öffnen, sprich mit dem zweitem eintrag
     
  3. #23 Gast036816, 18.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was für eine dacheindeckung liegt denn auf dem dach?
     
  4. #24 Biber53, 19.03.2013
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    hallo maestro,

    Bilder von oben, vom Dach, kannst Du micht einstellen?

    mfg
     
  5. #25 Maestro1, 19.03.2013
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    fotos kann ich heute abend einstellen, aber so wie mir das mitgeteilt wurde ist unter den dachziegeln nur die folie.
     
  6. #26 Biber53, 19.03.2013
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    Maestro,

    bei DN 10° brauchst Du schon ein wassserdichtes Unterdach. An die Ausführung sind gewisse Anforderungen gestellt.
    Interessieren würde mich der eingedeckte Ziegel. (kannste ja posten) Hab da ja bissle Erfahrung...

    Wenn Du den DD (weldcher ausgeführt hat) zur Überprüfung des Daches vor Ort hattest, was denkst Du was der feststellt, falls der Aufbau nicht i.O. ist?
    Aber erst mal Bilder, Deckung, unter der Deckung, Lattung/Konterlattung, USB/UDB wie überlappt/wie im Traufbereich, Traufblech/Stützblech für USB/UDB...

    mfg
     
  7. #27 Biber53, 19.03.2013
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    na ja, und nicht vergessen.
    Als Erstes würde ich die DN messen (gehört auf den Sparren/Konterlatten an mehreren Stellen gemessen)
    Wenn Du keinen Winkelmesser hat, kannste auch rechnen.

    mfg
     
  8. #28 Gast360547, 19.03.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    es ist völlig wumpe, welcher Ziegel oder Dachstein verbaut wurde, es MUSS ein wasserdichtes Unterdach angeordnet sein. Und das geht nicht mit einer UDB. Wenn Sie ein 7°-Dach von dem Betonmischer haben (sollten), dann würde ich mich an den wenden.
    Aber - wie schon weiter oben ausgeführt - bauphysikalische Aspekte würde ich auch nicht ausser acht lassen. Das ist jedoch unabhängig von der zu geringen Dachneigung ohne wasserdichtes Unterdach.

    M. f. G.

    stefan ibold
     
  9. #29 Biber53, 19.03.2013
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    maestro,

    jetzt aber zum letzten.
    Bei der Durchsicht Deiner Unterlagen. Der 2. DD hat Dir doch schon schriftlich! mitgeteilt was Sache ist.

    mfg
     
  10. #30 Biber53, 19.03.2013
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    Das ist vollkommen in Ordnung.

    Doch für mich persönlich ist es trotzdem äußerst intessant welcher Dachziegel (sagt TE) verbaut wurde.
    Die einzelnen Modelle von den Herstellern und zwischen den Herstellern sind keineswegs gleich bezgl. Regensicherheit.
    Die festgelegten RDN in Gruppen der Modelle (Falzziegel, Flachdachpfannen...) sind so keinesfalls zeitgemäß.

    Ohne entsprechende Nachweise/Untersuchungen.
    Ich habe Dächer gesehen, da haben Flachdachpfannen bei 22° Wasser gelassen, bei normalen...
    Also für mich äußerst interessant.

    mfg
     
  11. #31 Maestro1, 19.03.2013
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    der 2 dd hat mir nur mündlich mitgeteilt, was sache ist.
    er wollte sich dazu nicht schriftlich äußern.

    hintergrund ist, daß er selbst sachverständiger ist und im falle er würde meinen fall bearbeiten, wäre ihm die möglichkeit genommen, die spätere instandsetzung des daches durchzuführen
     
  12. #32 Klaus Gross, 19.03.2013
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    Im Übrigen steht auch, egal von welchem Hersteller die Dachziegel oder Betondachsteine sind, in deren Verlegerichtlinien:

    Es sind die Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks zu beachten

    ...alles andere haben die Kollegen ja schon geschrieben...:motz
     
  13. #33 Maestro1, 19.03.2013
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    dachneigung wurde vom 2.dd gemessen und beträgt 10 grad.

    hab vorhin bilder von dem unterbau machen können.

    P1020874.jpg P1020873.jpg P1020872.jpg P1020871.jpg P1020870.jpg
     
  14. #34 Klaus Gross, 20.03.2013
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    Oh Gott, was waren denn das für Spezialisten, lass das bloß ändern mit einem wasserdichten Unterdach, sonst kriegst Du hier niemals Ruhe.:mauer:mauer.
     
  15. #35 Alfons Fischer, 20.03.2013
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    Formularausfüller
    Diese Aussage halte ich für bemerkenswert!
    Da sieht man, dass es in diesem Fall wohl finanziell interessanter ist, als Dachdecker sein Geld zu verdienen als als Sachverständiger...
     
  16. #36 Gast360547, 20.03.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    der SV-Kollege müsste bei einem gerichtsbestelltem Gutachten ohnehin das Gericht informieren, dass er die Baustelle/das Objekt kennt.
    Er darf aus seiner SV-Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Nutzen dahingehend erzielen, dass er durch die Gutachtenerstattung den Folgeauftrag der Neueindeckung erreicht.
    Man sieht an diesem Fall, dass es aus dieser Betrachtung durchaus sinnvoll sein kann, einen SV ohne einen Betrieb im Hintergrund zu beauftragen.
    Das hat zwar gelegentlich das theoretische Problem, dass dieser SV sich von der Praxis entfernt/entfernene kann, aber wenn er seinen Job ernst nimmt, wird er sich entsprechend weiterbilden (in Theorie und Praxis).

    Zur Technik:
    Nach meiner Auffassung hilft hier nur der vollständige Rückbau und die Neuerstelltung mit einem wasserdichten Unterdach.
    ABER: bitte zunächst die rechtlichen Dinge klären.
    Stichworte: nach welcher Rechtsform ist der Vertrag, bzw. die daraus resultierende Gewährleistung/ der Gewährleistungszeitraum?
    Musste der Verkäufer wissen, dass eine solche Dachkonstruktion nicht ohne Zusatzmaßnahmen im Sinne der Fachregeln des DDH zulässig sind? (Arglistiges Verschweigen, kann die Verjährung verlängern)

    Tipp: unbedingt einen pfiffigen Anwalt aufsuchen!! Die Technik ist hier das kleinste Problem.

    Grüße

    stefan ibold
     
  17. #37 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt fehlt nur noch die aussage der verursacher - das unterdach ist die betondecke.
     
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