Dachneigung falsch

Diskutiere Dachneigung falsch im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, habe eine Stadtvilla mit 30° Dachneigung (Zeltdach) bestellt ohne ausgebautem Dachboden. Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber...

  1. #1 baukaiser, 01.03.2021
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    Hallo Forum,
    habe eine Stadtvilla mit 30° Dachneigung (Zeltdach) bestellt ohne ausgebautem Dachboden. Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber 25° Dachneigung geworden. Alle Unterlagen + Statik sind mit 30° angegeben. Habt Ihr Ideen wie man hier mehr Raumvolumen reinbekommt. Wäre ein Vergleich als Vollausbau des Dachboden für euch ok. Ich bin da skeptisch. Habe schon im Dach viel Raumverlust durch die fehlende Neigung.
     
  2. #2 Kriminelle, 01.03.2021
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    Mängelrüge an den Häuslebauer, Angebot der Behebung oder Ausgleichszahlungsangebot!
     
  3. #3 baukaiser, 01.03.2021
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    Ist eine Behebung angemessen? Gerüst wieder aufbauen. Komplett alle Dachpfannen runter, Sparren neu und dann neu eindecken. Wenn man mir jetzt 5000€ geben würde, wäre ich nicht damit glücklich, denn die große Dachfläche war expliziet gewünscht. Man muss ggf. bis ans Lebensende damit leben.
     
  4. #4 Kriminelle, 01.03.2021
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    Nein. Dennoch muss erstmal eine Mängelrüge in richtiger Form raus. Und weil der Aufwand nicht angemessen ist, nimmt man dann eine Zahlung an.
    Der Gedanke kann dann später weitergedacht werden.
     
  5. #5 baukaiser, 01.03.2021
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    Und wie hoch wäre so eine Ausgleichszahlung? Räumlich gesehen wurde damit im Dachboden im Bereich ab 1m Höhe ca. 9qm Fläche und ab ab 2m Höhe nochmal 9qm Fläche verschenkt. Zeltdach 10,3x10,3m.
     
  6. #6 simon84, 01.03.2021
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    9qm Neubaukosten (für den Bereich unter 1m auf jeden Fall) ca 2000-2500 Euro pro qm wären dann ca 20 tausend

    wenn durch die geänderte Neigung wirklich 9qm MEHR unter 1m sind die sonst über 2 Meter hätten .

    das wäre mein Ansatzpunkt
     
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  7. #7 baukaiser, 01.03.2021
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    ich weiss nicht ob du ein Dachboden mit 2000€ ansetzen kannst. Es ist keine Wohnfläche.
     
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  8. BaUT

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    Ich weiß gar nicht woher die Handwerker immer der Meinung sind sie dürften entscheiden welche Mängelbeseitigungskosten angemessen zumutbar oder unverhältnismäßig wären?! Sowas entscheiden nur Gerichte. Grundsätzlich gilt erstmal der Mängelbeseitigungsanspruch des Bauherrn.

    Über Angemessenheit diskutieren Gerichte nur bei "optischen" Mängeln, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand in keinem erkennbaren Verhältnis zur erwartbaren Verbeserung (der Optik) steht.

    Bei allen anderen (technischen) Mängeln ist eine Mängelbeseitigung immer angemessen, denn die Verbesserung (hier mehr Raumhöhe) wäre durch Mängelbeseitigungsmaßnahme eindeutig gegeben. Der Aufwand (Rückbau und Neuherstellung des Daches) ist in jedem Fall zumutbar. Ein Minderwertausgleich ist nicht zumutbar im Verhältnis zu den jahrzehntelangen Nutzungseinbußen für den Bauherrn.

    Bleibt nur die Frage wer alles Schuld trägt an dem Fehler:
    Planer
    Bauleiter
    Bauherr
    Ausführender Zimmerer/Dachdecker
    Wer hat den Plan falsch gemalt? Warum hat das niemand gesehen? Wem hätte das auffallen müssen?
    Das müsste man quoteln und jeder muss sich dann an den Mängelbeseitigungskosten nach seiner Quote beteiligen.
     
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  9. #9 Kriminelle, 01.03.2021
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    Die sollen Dir ein schönes gutes Gartenhaus mit Fundament aufs Grundstück bauen. Sachleistungen haben mehr Spielraum nach oben. Und genau das braucht ihr. Oder den Raum da oben schicki dämmen. Ich würde ersteres nehmen!
     
  10. #10 baukaiser, 01.03.2021
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    Das Dach dämmen & ausbauen wurde angeboten. Also Rauhspundschalung, Dachschrängen Dämmung, Dampfsperre, Sparschalung. Wobei ich nie eine Sparschalung anwenden würde, wenn dann Gipsfaserplatten. Ärgerlich ist es allemal. Diesen Dachausbau kann ich auch selbst später machen, ein Dach erhöhen kann ich nicht.
     
  11. #11 simon84, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    Wer hat es denn verkackt ? hast du den falschen Plan freigezeichnet ?

    Oder wie ist das zustande gekommen ? Was ist der aktuelle Baustand?
    Hätte man da nicht beim Richtfest mal Traufe und First bzw Drempel messen können ?

    war euer Bauleiter da schon voll ?

    würde die vertraglich vereinbarte Bebauung durchsetzen und überhaupt keine Kompromisse machen wenn du da so dran hängst !
     
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