Dachsanierung Frühstart

Diskutiere Dachsanierung Frühstart im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Ich bin gerade vom Bauvollgas auf Tempo 0 runtergebremst worden und weiß jetzt nicht mehr weiter. Aber der Reihe nach: Das Dach...

  1. #1 Martin1111, 04.09.2019
    Martin1111

    Martin1111

    Dabei seit:
    04.09.2019
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen.
    Ich bin gerade vom Bauvollgas auf Tempo 0 runtergebremst worden und weiß jetzt nicht mehr weiter.
    Aber der Reihe nach:
    Das Dach meiner Doppelgarage (Holzflachdach mit Teerpappe) war an mehreren Stellen durchnässt und dadurch haben sich Schimmel und Co. ausgetobt. Beim begehen besonders im Randbereich hat alles gekracht und nachgegeben.
    Also wurde der Plan gefasst Flachdach runter, Satteldach mit Ziegeln rauf. Ein Zimmermann aus der Familie hat mir wertvolle Tipps gegeben zwecks Materialien, Bauweise usw.
    Mehrere Nachbarn haben ihre Garagen schon auf diese Art umgebaut und es hieß mehrmals das alles wäre ohne Genehmigung möglich.
    Also habe ich alles bestellt, mich mit meinen Söhnen ans Werk gemacht, das alte Dach runter und den neuen Dachstuhl rauf getan.
    Nun hat aber die weibliche Stimme der Vernunft in unserem Haushalt immer wieder gedrängt das ich zum Baurechtsamt gehe. Nur zur Sicherheit.
    Also bin ich dahin, kein Problem, alles Genehmigungsfrei. Aber genehmigungsfrei heißt in D noch lange nicht Antragsfrei.
    Jetzt sitze ich hier mit den Antragsbögen und komme nicht weiter.
    Benötige ich einen Statiker der meinen Eigenbau absegnet?
    Oder einen Zimmerermeister? Der wird doch mit Sicherheit etwas bemängeln um es dann natürlich selbst zu beheben. Dann wäre doch die Ersparnis durch DIY futsch.
    Kann mir das Amt etwas weil der Bau schon begonnen wurde? Was wäre die Konsequenz?
    Danke im Voraus für Antworten oder auch Schelte (habe ich wohl verdient)
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 04.09.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    121
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Was meinst du mit, dass das Vorhaben nicht antragsfrei sei?
     
  3. #3 Martin1111, 05.09.2019
    Martin1111

    Martin1111

    Dabei seit:
    04.09.2019
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Der Herr vom Amt meinte vom Bebauungsplan her wäre es kein Problem und selbst wenn, durch die Ausbauten in der Nachbarschaft würde die Präzedenzregel gelten und hat mir dann den Antrag für die Baugenehmigung und die Baubeschreibung in die Hand gedrückt. Nach meinem Verständnis der deutschen Bürokratie muss ich jetzt den Antrag stellen, um dann die Bestätigung zu erhalten das keine Genehmigung nötig ist.
     
  4. #4 Stadtbaumeister, 05.09.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    121
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Also, wenn der Bebauungsplan das Satteldach in der gewünschten Ausführung baugestalterisch zulässt (Dachneigung, Überstand, Eindeckung, etc.), dann ist es materiell wohl zulässig. Frage ist, ob es nach deiner Landesbauordnung baugenehmigungsfrei ist? Dann wäre kein Bauantrag etc. nötig. Falls es nicht baugenehmigungsfrei ist, kommt aber eine Genehmigungsfreistellung in Frage. Hierzu muss allerdings ein vollständiger Antrag auf Freistellung erstellt werden. Die Gemeinde entscheidet dann, ob ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Falls nicht, kannst du nach Mitteilung der Gemeinde losbauen.
     
  5. #5 Martin1111, 05.09.2019
    Martin1111

    Martin1111

    Dabei seit:
    04.09.2019
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Auszug aus der LBO, Absatz Verfahrensfreie Vorhaben:
    b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich,

    Ich liege mit meiner Doppelgarage aber bei 40m², also war es das wohl mit der Freiheit.

    Ist eine Genehmigungsfreistellung das Ergebnis eines Kenntnisgabeverfahrens? Dort ist doch auch jemand mit einer Bauvorlagenberechtigung nötig. Muss ich also doch zum Statiker und meinen Dachstuhl absegnen lassen oder?
     
Thema:

Dachsanierung Frühstart

Die Seite wird geladen...

Dachsanierung Frühstart - Ähnliche Themen

  1. Bauphysikalische Eignung Aufsparrendämmung/Dachsanierung

    Bauphysikalische Eignung Aufsparrendämmung/Dachsanierung: Guten Abend, mich interessiert die bauphysikalische Eignung einer Dachsanierung bzw. des Aufbaus hinsichtlich eventuellen Tauwassers. Die...
  2. Diffusionsdichte Dachsanierung mit PIR und Holzfaser?

    Diffusionsdichte Dachsanierung mit PIR und Holzfaser?: Ich plane mit Architekt und Bauphysiker eine Dachsanierung eines 45 Grad Steildachs. Im Dach ist eine Dachwohnung mit Dachfenstern und darüber ein...
  3. Dachsanierung nach Marderbefall

    Dachsanierung nach Marderbefall: Marder in der Dachkonstruktion Aufbau des Daches: Es handelt sich um ein ausgebautes Dachgeschoss mit Dachkonstruktion und Dachaufbau wie folgt:...
  4. Dachsanierung um Monate verzögert, mögliche Schäden durch Frost im Haus

    Dachsanierung um Monate verzögert, mögliche Schäden durch Frost im Haus: Moin! Unser Dachdecker hat uns komplett versetzt. Vereinbart war Sanierung mit Aufsparrendämmung, neue Ziegel und was noch dazu gehört. Die...
  5. Innenausbau OG erneuern bei Dachsanierung?

    Innenausbau OG erneuern bei Dachsanierung?: Guten Tag zusammen, wir haben ein Haus übernommen bei dem das Dach erneuert werden muss (Holzwurmbefall vor ~50 Jahren). Jetzt stellt sich uns...