Dachterrasse "aktivieren" , Genehmigung

Diskutiere Dachterrasse "aktivieren" , Genehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem. Als ich unser Haus gekauft habe (Zwangsversteigerung) stand im Gutachten, dass die Dachterrasse...

  1. #1 elevator01, 14.05.2012
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    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Als ich unser Haus gekauft habe (Zwangsversteigerung) stand im Gutachten, dass die Dachterrasse (auf 2 Garagen) nicht genehmigt ist. Dies hat man .... Nachbar gelesen und sich direkt beschwert, da die Garage an seinem Grundstück angrenzt. Ich musste (Brief vom Ordnungsamt/Bauamt) die Dachterrasse stilllegen und das Geländer demontieren.

    Nun möchte ich die Terrasse gerne wieder aktivieren, d.h. verkleinern und mit dem Geländer den Mindestabstand zu ihm einhalten.

    •Wie groß ist der Mindestabstand?
    •Was für kosten und Behördengänge kommen auf mich zu?
    •Die Terrasse wird beim Bauamt als nicht vorhanden angesehen, daher benötige ich eine Baugenehmigung, etc..
    Ich weiss halt nur nicht, was das alles kostet und an was ich noch denken muss.
    DANKE!!!!
     
  2. #2 elevator01, 14.05.2012
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    Dachterrasse wieder "aktivieren" , Genehmigung

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Als ich unser Haus gekauft habe (Zwangsversteigerung) stand im Gutachten, dass die Dachterrasse (auf 2 Garagen) nicht genehmigt ist. Dies hat mein .... Nachbar gelesen und sich direkt beschwert, da die Garage an seinem Grundstück angrenzt. Ich musste (Brief vom Ordnungsamt/Bauamt) die Dachterrasse stilllegen und das Geländer demontieren.

    Nun möchte ich die Terrasse gerne wieder aktivieren, d.h. verkleinern und mit dem Geländer den Mindestabstand zu ihm einhalten.

    •Wie groß ist der Mindestabstand?
    •Was für kosten und Behördengänge kommen auf mich zu?
    •Die Terrasse wird beim Bauamt als nicht vorhanden angesehen, daher benötige ich eine Baugenehmigung, etc..
    Ich weiss halt nur nicht, was das alles kostet und an was ich noch denken muss.
    DANKE!!!!
     
  3. #3 coroner, 14.05.2012
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    Hi Ufologe,
    Abstandsflächen findest du in deiner Landesbauordnung. Mir als Laie kommt oft der Wert von 3m unter.
    Ob das bei dir so ist...? Keine Ahnung :D

    Das Problem ist jedoch deine Garage. Es ist nicht nur deine Dachterrasse nicht genehmigt, sondern es
    verliert auch die darunter liegende Garage eine sehr wichtige Eigenschaft, ohne die sie nunmal nicht auf
    der Grenze stehen dürfte. Sie ist nämlich, dafür dass sie dein KFZ aufnehmen soll, priviligiert dort zu stehen.
    Das verwirkt sie leider wenn man das gute Stück anderweitig als genau dazu nutzt. Eine Dachterrasse ist
    eine anderweitige Nutzung.
    Noch dazu gilt diese Priviligierung nicht nur in dem Grenzabstandsbereich, sondern sie gilt für das gesamte Bauwerk.
    Ist also z.B. deine Nachbar-zugewandte-Garage nur 2.75 breit... nutzt die nächste Garage also auch diese
    Abstandsfläche mit... dann wars das mit deinem Traum von der Dachterrasse.

    Genauso kann es sich aber auch bei deinen beiden Garagen vielleicht sogar um ein Bauwerk handeln, wenn es
    die beiden Garagen beispielsweise mit einer Tür verbunden sind...

    Da du schon merken dürftest, dass es nicht ganz so einfach wird, solltest du dich vielleicht vor Ort an einen
    Sachkundigen wenden, denn der kann teilweise ja schon mit einem Blick erkennen ob das so durchführbar ist.



    PS: Crossposting ist hier nicht nötig... es wird ohnehin immer Forenunabhängig das "neueste" gelesen...
     
  4. #4 elevator01, 14.05.2012
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    Hallo Coroner,

    Danke für Deine Antwort.

    Ich beschreibe mal kurz unser Haus

    garten v. Nachbarn, Garage 1 , Garage 2, Doppelhaushälfte 2 (von mir), Doppelhaushälfte 1 (Meinem direkten Nachbarn, dem gehört Garage 1)

    Also ich würde auf meiner Garage (2) die Terrasse errichten und 3 Meter zu dem Garten vom Nachbarn einhalten (Die Genehmigung vom Inhaber der Garage 1 wäre kein Thema)

    Habe ich dies verständlich erklärt?

    Vielen DANK!!!
     
  5. #5 coroner, 14.05.2012
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    Wie breit ist denn Garage 1 ?
    Es geht - unter anderem - darum, ob deine Garage (2) auch noch in der Abstandsfläche steht.
    Und es gibt bestimmt noch ein paar Sachen zu beachten...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.05.2012
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    Naja - Wenn ein Leichenbeschauer mit einem Ufologen f(l)achsimpelt, was soll dabei schon rauskommen? MIST!

    @ Aufzug:
    Ob das möglich ist, hängt an Deiner Landesbauordnung. In manchen Bundesländer geht das, in anderen NICHT.
    Aber da Du in jedem Fall einen Bauantrag brauchst, kann Dir der Bauvorlageberechtigte sagen, was da wie möglich ist oder auch nicht!
     
  7. #7 elevator01, 14.05.2012
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    Hi, die Garagen müssten jeweils 2,80 Meter Breit sein.

    Stellt dies ein Problem dar?
     
  8. #8 elevator01, 14.05.2012
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    kann man das irgendwo nachlesen?
    Ich habe im Internet nichts vergleichbares gefunden,
    woraus ich eine Antwort ableiten könnte.

     
  9. #9 elevator01, 14.05.2012
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    Hi, die Garagen müssten jeweils 2,80 Meter Breit sein.

    Stellt dies ein Problem dar?


     
  10. #10 coroner, 14.05.2012
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    Wie ich schon schrieb... dann steht "deine" Garage auch noch in der Abstandsfläche, ist damit
    ein privilegiertes Gebäude und somit als Unterbau für deine Dachterrasse so nicht nutzbar.
    Vielleicht trägt ja ein Fachkundiger nochwas sinnvolles bei, denn ich bin nur ein mist-beitragender-laichenbeschauer :)
     
  11. DirkZ1

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  13. DirkZ1

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    Dann bist also ein Biologe und kein IT'ler? :mega_lol:
     
  14. #14 Baufuchs, 14.05.2012
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    Nachrodt = NRW

    Dachterrassen auf Grenzgaragen sind in NRW nur bei Baulastübernahme durch Nachbar möglich.
    Da der sich beschwert hat, wird er keine Baulast übernehmen.

    Auch bei Einhaltung eines Grenzabstands für die Dachterrasse verliert die Grenzgarage ihre Privilegierung.

    Fazit: Keine Chance auf Genehmigung, Dachterrasse auf Garage muss weg.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 14.05.2012
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    Da mal wieder keiner das Schloß im zweiten Thema bemerkt hat :motz, hab ich mal ein wenig Familienzusammenführung betrieben. :o
     
  16. #16 coroner, 14.05.2012
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    @Dirk Nein, aber dein Zitat verfälscht meinen kursiven Text :D
     
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