Dachterrasse - Fliesenbelag, Fugen sehen komisch aus!

Diskutiere Dachterrasse - Fliesenbelag, Fugen sehen komisch aus! im Dach Forum im Bereich Neubau; Laut Fachregeln ist eine Abdichtung ohne Gefälle nicht verboten wenn eine Abdichtung für erhöte Anforderungen eingebaut wird. Das heisst dass 2...

  1. Eric

    Eric

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    Solche Aussagen kommen immer dann, wenn jeder nur sein eigenes Gewerks und nicht die Funktionsfähigkeit des Gesamtaufbaus sieht.

    Bei einem Balkonbelag mit Estrich und Fliesen, muß zur Verhinderung von Frostschäden und Fliesenschäden durch Dampfdruck für eine Abführung des Sickerwassers gesorgt werden. Also bedarf es eines Gefälles auf der Abdichtung und einer Drainschicht. Das Gefälle auf der Abdichtungsebene wird durch den unter der Abdichtung anzuordnenden Gefälleestrich oder eine Gefälledämmung hergestellt. Wasserlachen auf der Abdichtung durch zu hohe Überlappungen bei z.B. Bitumenschweißßbahnen, sollte man durch Verwendung von Kunststoffabdichtungsbahnen verhindern.

    Hier ist der Aufbau völlig falsch ausgeführt worden und demzufolge abgesoffen. Grundlegender Fehler war, dass der Archi nach dem Ausführungsfehler des Abdichtungsunternehmens gemeint hat, den Gefälleestrich auf der Abdichtung nachholen zu können, statt die vertragswidrige Ausführung sofort abreißen zu lassen. Das ändert allerdings nichts daran, dass der Abdichtungsunternehmer in der Verantwortung für die falsch Ausführung ( Gefälleestrich unterhalb der Abdichtung fehlt ) bleibt.

    Eine falsche Ausführung besagt nichts über die grundsätzliche Eignung eines Balkonaufbaus mit Estrich und Fliesen.
     
  2. Eric

    Eric

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    Vielleicht in Köln, weil es südlich von Düsseldorf liegt.:mega_lol:
     
  3. H.PF

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    Eric, ich sehe da ein großes Problem...

    Da werden die Anschlüsse alle nicht ausreichen, um das in Ordnung zu bringen, auch mit Gefälle unter der Abdichtung...
     
  4. Eric

    Eric

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    Schon klar! Das war wahrscheinlich eine " Nullplanung " in Bezug auf die Abdichtungshöhen vom Archi + fehlerhafte Bauüberwachung.

    Mir gings aber mehr um die " Freizeichnung " des Dachdeckers durch powercruiser in Bezug auf das notwendige Gefälle.
     
  5. Eric

    Eric

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    Meist fängts bei der zu hohen Höhenlage der Dachterasse im Verhältnis zum Belag in der Wohnung an und findet dann in der Realisierung des Wunschs des Bauherren, die Füße nicht über eine Schwelle heben zu wollen, die Vollendung.
     
  6. #26 Gast036816, 09.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    handelt es sich um einen neubau oder wurde im bestand gearbeitet? hast du wenigstens eine rine vor der tür? wahrscheinlich nicht!
     
  7. #27 Herr Nilsson, 09.06.2013
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    Nöö, aber wenn man die Gerüche stehender Wässer und Mücken mag ist gegen ein Nullgefälle bei ausdrücklicher Ausführungsanweisung ja nichts einzuwenden. Der Aufbau oben drauf geht in der Kombi halt gar nicht mehr.

    Übrigens seit Januar Leverkusen und Arbeit in D-Dorf, die Witze ziehen also nicht mehr bei mir:winken. Alt trinke ich aber trotzdem nicht, das finde ich immer NOCH schlimmer als Nullgefälle.
     
  8. Eric

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    Hast Recht. Kölsch trinke ich auch lieber. Gibts inzwischen auch in der Altstadt.

    " Ausführungsanweisung " hilft Dir nur nach vorherigem schriftlichen Bedenkenhinweis. Das Zauberwort heißt insofern auch nicht Ausführungsanweisung ( hast Du ja immer in Gestalt der Vorgben im LV, den Plänen usw. ), sondern schriftliche Freizeichnung des BH von der Gewährleistungsverpflichtung.
     
  9. #29 Gast360547, 10.06.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    nein, liebe Leute, nein, so ist es denn nicht.

    @ Eric,
    Du hast insofern Recht, als dass der Dachdecker sich im Grunde VOR seiner Ausführung erkundigen muss, welcher Belag die Dachterrasse zieren soll. Das ergibt sich aber mehr aus juristischen Gründen denn aus technischen.

    Wenn es ein Belag ist, der durch verbleibendes Wasser Schaden, wie Verfärbungen, nehmen könnte, dann wird auch ein Gefälle von 2% nicht reichen, um einen rückstandfreien Wasserablauf zu erreichen.
    Das Problem ist, wenn sich Planer und/oder BH erst im Nachgang für einen Belag entscheiden.
    Bitte beachtet, dass die DIN 18195 KEIN Gefälle kennt.

    Die Mähr von einer unzumutbaren Geruchsbildung und von einer Mückenplage bei Dachneigungen <2% ist erwiesener maßen Quatsch, wird aber immer wieder gerne von Archis, die dem Handwerker die eigene mangelnde Planung zuschieben wollen, genutzt.

    Technisch hat der Archi versagt. ER kannte/wußte um den Belag und hätte danach SEINE Planungen in diese Richtung bringen müssen.
    Hier KÖNNTE die Lösung in einer Drainschicht unterhalb des Estrich liegen.

    Eines, @ Fragesteller, muss aber dennoch wiederholt gesagt werden: Estrich und Fliesen haben m. M. n. nichts auf Dachterrassen und/oder Balkonen zu suchen.
    Allein eine evtl. erforderliche Sanierung oder Reparatur an der Abdichtung, hier insbesondere an den Anschlüssen, führen zu einem gewaltigen Aufwand, der bei lose verlegten Belägen nicht erforderlich ist.
    Zudem könnte man aus der Fachregel für Abdichtungen entnehmen, dass Beläge mit Estrich und Fliesen nicht regelkonform sind, da An- und Abschlüsse nicht frei zugänglich für Wartungsarbeiten sind.

    Nochmals @ Eric,
    auch wenn Du es nicht gern magst, ich widerspreche ausdrücklich dem Urteil des OLG D.-Dorf (Du weist, welches ich meine) sowohl in technischer Hinsicht, wie auch unter juristischen Aspekten.

    Grüße

    stefan ibold
     
  10. Eric

    Eric

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    @ Das Urteil des OLG Düsseldorf in BauR 2010, 1110 ist in der Begründung falsch, weil der Gerichtssachverständige :winken das OLG auf den falschen Pfad gesetzt hat. Die " Zuarbeit " des Gerichtssachverständigen war nicht in Ordnung, u.a. hat er Regeln aus den Flachdachrichtlinien für ein ungenutztes auf ein genutztes Flachdach übertragen. Das OLG hat´s ihm als fachlich richtig abgenommen. " Schuld " war insofern der SV. Lesenswert hierzu: Liebheit, Der Bausachverständige, 2012, 46 ff und Staudt/Seibel, Baurechtliche und technische Themensammlung, Heft 4, Dachabdichtungen, Frauenhofer IRB Verlag.

    Richtig: Drainschicht unter dem Estrich und damit eine Aufstelzung gegen Stauwasser ist erforderlich. Damit die Drainschicht funktioniert, bedarf es allerdings eines Gefälles und es dürfen keine Wassersäcke vorhanden sein. Ansonsten säuft die Drainschicht ab. Diese Ursachenkette habe ich mehrfach an BVH´s gesehen und insofern haben mich die Aussagen von Gutjahr auch hinlänglich überzeugt.

    Alternativ kommt eine zusätzliche Verbundabdichtung vor der Fliesenverlegung in Betracht, weil ich der alleine auch nicht trauen würde. Das habe ich schon vor 15 Jahren so gemacht.

    Der Fragesteller hat Stauwasser und demzufolge wird sein Aufbau über kurz oder lang zerstört. Unabhängig hiervon ist die Abdichtung in Bezug auf die Anschlußhöhen nicht nach DIN 18 195-5ausgeführt worden. Also hat er bei umfassender Beurteilung nicht einen, sondern zwei Mängel.
     
  11. H.PF

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    Also kann es sein, das der Architekt da bös ins Klo gegriffen hat und für den Schaden aufkommen muß?
     
  12. #32 Gast036816, 10.06.2013
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    Gast036816 Gast

    ich schätze hier kommt noch der kalziumausfall vom zementestrich dazu, weil er schreibt, dass die oberfläche aussieht als hätten die vögel drauf ..........

    drainschichten unter dem estrich sind dann auch irgendwann zugekleistert vom kalzium, da müsste die verbundabdichtung noch auf den estrich. wie auch immer, jetzt muss es runter.

    vielleicht beantwortet der TE doch noch die frage, ob es sich um einen neubau oder arbeiten im bestand handelt.
     
  13. #33 Headhunter2, 10.06.2013
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    Steht doch im allerersten Post...

     
  14. #34 Gast036816, 10.06.2013
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    Gast036816 Gast

    OK - alles klar, dann hat es ja nicht lange gehalten. wenn dann die anschlüsse am fenster nicht ausreichend sind, dann gibt es mal wieder einen planungs-, überwachungs- und ausführungsfehler in kombination. rinne fehlt wohl auch davor. schöne gemengelage.
     
  15. wl1959

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    Hab den Thread mit großem Interesse gelesen, und wollte mal fragen:

    Was ist denn Kalziumausfall vom Zementestrich ?

    Was ist denn damit gemeint (von Teilnehmer S.Ibold): "Estrich und Fliesen haben m. M. n. nichts auf Dachterrassen und/oder Balkonen zu suchen.
    Allein eine evtl. erforderliche Sanierung oder Reparatur an der Abdichtung, hier insbesondere an den Anschlüssen, führen zu einem gewaltigen Aufwand, der bei lose verlegten Belägen nicht erforderlich ist.
    Zudem könnte man aus der Fachregel für Abdichtungen entnehmen, dass Beläge mit Estrich und Fliesen nicht regelkonform sind, da An- und Abschlüsse nicht frei zugänglich für Wartungsarbeiten sind."

    Was sind denn Fliesenschäden durch Dampfdruck (T. Eric: "Bei einem Balkonbelag mit Estrich und Fliesen, muß zur Verhinderung von Frostschäden und Fliesenschäden durch Dampfdruck für eine Abführung des Sickerwassers gesorgt werden"
     
  16. #36 wasweissich, 11.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lesen allein reicht nicht .

    und bei deiner berufsangabe wundern die fragen schon ............... und ich glaube nicht nur mich .
     
  17. wl1959

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    Berufsangabe: da steht nur "Fliesenleger", was ich de facto mache, nicht "guter Fliesenleger" . Und wenigstens bin ich noch fortbildungswillig - anders als viele die ich wo ich wohne so sehe, die den allergrösten Murks fabrizieren
     
  18. #38 Itzebitze, 11.06.2013
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    Naja, manche Leute lernen erst, auf was es ankommt und gehen danach auf Kundschaft los. Wäre zumindest im Interesse des Kunden ;)

    Dampfdruck entsteht bspw. bei Drainagematten. Ist kein/wenig Gefälle vorhanden, sodass das durchgesickerte Wasser nicht ablaufen kann, bleibt dieses auf der Drainagematte stehen. Knallt jetzt die Sonne auf den Balkon/die Terrasse verdampft das dort stehende Wasser. Wird die Drainage nicht vernünftig hinterlüftet, kann im worst case der Druck die Fliesen/Platten anheben und lockern. Das wissen allerdings die wenigsten...

    ...im Gegensatz zu Ausblühungen. Die erklär ich jetzt bestimmt nicht. Wenn du lernwillig bist, kauf dir ein paar Bücher und informiere dich VOR einem Auftrag über die richtige Ausführung.
     
  19. Eric

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    In welchem Buch steht das denn?

    Der Dampfdruck ensteht durch den abgesoffenen Estrich bei fehlender oder nicht funktionierender Drainung. Außerdem kommt es zu verstärkten Bindemittel- und Salzauswaschungen mit Kalkhydrat-Ablagerungen an den Bodenabläufen bzw. umlaufenden Rinnen. Die genannten Ablagerungen sind dann auch das erste Indiz dafür, dass der Estrich völlig durchfeuchtet ist.

    Wo soll stehen, dass eine Drainage " vernünftig hinterlüftet " werden soll, geschweige denn eine Drainage diese Funktion überhaupt bewerkstelligen kann?
     
  20. wl1959

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    OK danke , verstehe ich jetzt; also darf Feuchtigkeit bei Estrich im Außen- oder Feuchtbereich nicht ignoriert sondern mus unbedingt behoben bzw vermieden werden. Wie denn, bei einfachem Zement-Estrich ?
     
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