Dachüberstand nicht mittig

Diskutiere Dachüberstand nicht mittig im Dach Forum im Bereich Neubau; Du ich bin Laie, deswegen hab ich das Thema hier ins Forum gestellt.Per Mail habe ich den Bauleiter ja schon informiert. Offizielle Mängelanzeige...

  1. tommi01

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    Du ich bin Laie, deswegen hab ich das Thema hier ins Forum gestellt.Per Mail habe ich den Bauleiter ja schon informiert. Offizielle Mängelanzeige folgt nun an die Firma selbst.
     
  2. tommi01

    tommi01

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    Thomas B, dann habe ich aber doch keine Handhabe, denn das ist nicht vermaßt.
     
  3. #103 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    und genau deswegen solltest Du Dir einen SV nicht nur ab und an gönnen, sondern einen vernünftigen SV den Bau kontinuierlich überwachen lassen.
     
  4. #104 Thomas B, 28.04.2015
    Thomas B

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    Das kann evtl so sein.

    Ich denke aber schon, daß -wenn es auf den Ansichtszeichnungen so dargestellt ist- man als Laie (=Bauherr) davon ausgehen darf, daß etwas so gebaut wird wie dargstellt. Für den Handwerker vor Ort aber gilt: "Wo ist das Maß, nach dem ich mich zu richten habe???"

    Ein solches entnimmt man (ohne zu messen!) dem Plan. Ist dort kein Maß, wäre mein Tipp an den Handwerker: Um eine verbindliche Maßangabe bitten (Skizze, Werkplan, Fax, auf dem steht: x cm von dort aus)
     
  5. #105 Gast036816, 28.04.2015
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    hättest du früher haben können! die frage nach dem vertraglich geschuldeten planungssoll hatte ich sehr früh hier gestellt - massstab 1:100 oder 1:50! die wurde nicht beantwortet, statt dessen zündest du eine nebelkerze nach der anderen. bring klare fakten rüber, dass alle auch glasklar antworten können und bescheuerte laienkommentare ausbleiben.
     
  6. tommi01

    tommi01

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    Ich denke für diesen "Mangel" brauche ich keinen SV, wenn ich diesen sogar als Laie erkenne. Außerdem hatte ich meinen SV ja zu dem Thema befragt. Aber erstmal danke für Deine Informationen.

    @rolf a i b: Ich habe immer alle Informationen gegeben, die ich weiß. Auch bzgl. des Maßstabs, dass die Ausführungspläne, die mir vorliegen den Maßstab 1:100 haben (bestimmte Bereiche auch größer, aber eben nicht das Vordach) Ich kann natürlich nochmal die Bauzeichnerin anschreiben, ob es noch andere Pläne für z.B. die Zimmerei gibt... Möchte da aber auch keine schlafenden Hunde wecken...
     
  7. stevie

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    Man ist sich ja nicht einmal einig wer die Nebelkerzen zündet...
     
  8. #108 Gast036816, 28.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ganz einfach, der bauleiter auf der baustelle und TE im forum!
     
  9. #109 Gast036816, 29.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als sachverständiger deckt mann/frau fehler, mängel auf und ergründet die ursachen. ich kenne keinen sachverständigen, der eine fehlende planung ersetzen kann. ich würde bei deiner konstellation den auftrag dankend ablehnen. das risiko beim bauen ohne ausführungspläne ist mir viel zu groß, meine haftpflichtversicherung wird mir im schadensfall auch die kalte schulter zeigen.

    bei deinem bauvorhaben bin ich gespannt auf die anschlussdetails abdichtung an fenstertüren und haustür
     
  10. #110 bauschaden, 29.04.2015
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    Leistung der Architekten-Haftpflichtversicherung

    Weshalb würde Deine Haftpflichtversicherung bei fehlender Ausführungsplanung Dir im Schadensfall die kalte Schulter zeigen, also die Kosten des Schadens nicht übernehmen wollen?
     
  11. #111 Bauliesl, 29.04.2015
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    Weil die Ausführungsplanung Teil der geschuldeten Architektenleistung ist. Ein Weglassen dieser Leistung und ein dadurch dem Bauherrn entstandener Schaden (aufgrund fehlender Planunterlagen) würde von der Versicherung vermutlich als vorsätzlich eingestuft werden.... Ich kann ja nicht versehentlich die Ausführungsplanung vergessen... oder?
     
  12. #112 stockstadt, 29.04.2015
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    Hallo,

    d.h. also, dass du als Sachverständiger einen Auftrag ablehnst, weil z.b. der GÜ aufgrund fehlender Pläne Murks baut.
    Im Umkehrschluss nimmst du zur Begutachtung nur perfekt geplante Bauten an.
    Du sollst doch gerade den Murks aufdecken

    Was hat deine Haftpflichtversicherung mit den fehlenden Plänen des Bauherrn zu tun??
    Welchen Schadensfall willst du als SV verursachen??

    LG
     
  13. #113 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2015
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    Äääääähhhh - Jain :D

    Nehmen wir mal den Klassiker:
    Kollegin A macht LP 1 - 4, kann oder will aber nicht 5 ff. übernehmen.
    Die Bauherrschaft hat das Sparfuchs-Gen und beauftragt Kollegen B nur mit LP 8.

    Beide haben vertragsgemäß gearbeitet! LP 5 liegt im Nirvana. Die Frage ist, was bei einem Baumangel oder Mehrkosten passiert, den/die man mit einer Ausführungsplanung hätte vermeiden können.
    Muss sich Kollege B das anlasten lassen, hätte er die Auftragsannahme verweigern oder zumindest einen Haftungsausschluß vereinbaren müssen oder kann sonst seine Haftpflicht den Regress verweigern???

    Spannende Frage!
     
  14. #114 Bauliesl, 29.04.2015
    Bauliesl

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    Aha - ok, ich war auf dem falschen Dampfer (hatte die Beiträge vorab nicht alle gelesen...)
    Also, ich würde als Kollege B meinen Anwalt beauftragen, mir einen rechtssicheren Haftungsausschluss zu formulieren, damit ich hinterher für eine Ausführungsplanung, die entweder nicht ich gemacht habe, oder die es gar nicht gibt, nicht haftbar gemacht werden kann.
    Wenn das nicht geht - Finger weg ;-)
     
  15. #115 Gast036816, 29.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    genau - finger weg. ob der kollege, der für den TE tätig ist, so weit gedacht hat oder von der haftung frei gestellt wurde???
     
  16. tommi01

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    Macht was ihr wollt, macht ihr ja eh... ;-)

    In der Zwischenzeit wurde der Fehler korrigiert und Rumpelstilzchen hat, was er wollte...

    DSC03663.jpg
     
  17. #117 Gast036816, 30.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nicht ganz, aber ungefaehr mittig!!!
     
  18. #118 baudenkmal, 30.04.2015
    baudenkmal

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    Ich hätte nur gedacht, wo mal schonmal beim Ändern ist, daß man vielleicht die häßlichen abfallenden Traufkanten durch rechtwinklige Ortkanten ersetzt. Und wo mal schonmal beim Überlegen ist:
    Die Fallrohre für die Entwässerung müssen dann ja zwei sein. Es lebe die Symmetrie.
    Bitte vorher mit dem Dachdecker klären, sonst kriegt der einen an der Waffel.
     
  19. tommi01

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    Auf Zentimeter genau geht das nicht. Aber wem erzähl ich das...


    @baudenkmal: Danke für den Tipp aber mir gefällt es so, wie es ist. Setze gerne mal ein Foto rein, wenns fertig ist. Der rechte Dachsparren ist nun leider etwas zu kurz unten, aber hat erstmal so keine Auswirkungen. Und was die Fallrohre betrifft... Gleiches Spiel wie bisher: Eins ist eingezeichnet also wird da auch nur eins rankommen! Und wenn das Wasser nicht abfließt gibts ne Reklamation.
     
  20. #120 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch, geht!
     
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