Dachwartung?

Diskutiere Dachwartung? im Dach Forum im Bereich Neubau; Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem BGB und ist die Pflicht des Eigentümer. Die beinhaltet ALLE Teile, beziehungsweise ALLE GEFAHREN die...

  1. #41 feelfree, 28.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Bis hierhin alles richtig.

    Rechtsstreit mit wem?
    - Dem Geschädigten? Dem gegenüber hafte ich IMMER, egal ob mein Dach gewartet war oder nicht.
    - Meiner Haftpflicht? Glaubst Du wirklich ernsthaft, die Versicherung würde aus einer nicht gemachten Dachwartung mir GROBE Fahrlässigkeit vorwerfen können? Nie und nimmer. Es sei denn, ich sehe schon vorher, dass ein paar Ziegel schief sind, wackeln, was auch immer, und ich trotzdem nichts unternommen habe.
     
  2. #42 zille1976, 28.05.2015
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    Stimmt. Aber ist ein einfacher Nachweis für Vermieter sich gegen tote Mieter auf Grund schlechter Elektroinstallationen abzusichern.

    Ausserdem klingt E-Check viel cooler als Dachwartung.
     
  3. #43 Kalle88, 28.05.2015
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    Und du erkennst deine "Schuld" sofort an? Ob nun erwiesen oder nicht?

    Eine Versicherung ist am Ende auch nichts anderes als ein Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Weniger ausgehenden Zahlung, mehr Einnahmen = mehr Profit.

    Was ist mit Dingen die sich aus strafrechtlicher Hinsicht ergeben? Fahrlässige Körperverletzung? Was ist mit Bußgeldern? Zahlst die auch Freiwillig in beliebiger Höhe?
     
  4. Neutal

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    Um es kurz zu machen. Es besteht keine Pflicht zur Wartung. Warum man sich allerdings so davor sträubt sein Dach sicher zu halten erschließt sich mir nicht. Zum Glück gibt es noch den Zufall, der uns oftmals davor schützt von herabfallenden Ziegeln getroffen zu werden.
     
  5. #45 feelfree, 28.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ach Kalle, jetzt kommst Du sogar mit Strafrecht. Zeig' mir einfach ein Beispiel, muss ja kein Dach sein. Die meisten Fälle dürfte es in Richtung Verkehrssicherungpflicht/Schneeräumen geben. Ist da schon mal jemand strafrechtlich belangt worden? Ich bin neugierig!
     
  6. #46 zille1976, 28.05.2015
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    Auch das regelt die Haftpflicht für mich. Stichwort passiver Rechtsschutz.
     
  7. #47 Kalle88, 28.05.2015
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    Wozu braucht es ein Beispiel, wenn die Möglichkeit besteht bei Körperverletzung oder Tötung dich belangen zu KÖNNEN! Da hilft dir dann auch nicht mehr die tolle Haftpflicht, denn die sitzt im Falle des Falles deine Strafe nicht ab. Fraglich ist ebenso ob sie Bußgelder übernimmt/ abdeckt. Aber über was diskutieren wir hier jetzt? Um das Recht haben? Dann verkünde ich jetzt das User feelfree und zille1976 Recht haben, Recht bekommen werden und ich habe das Recht auf meine Ruhe. Insofern hat sich das jetzt für mich. Jeder darf beauftragen was er der Meinung ist beauftragen zu müssen - unabhängig von einer Pflicht.
     
  8. BJ67

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    Mir reicht zu lesen, dass das Dach 1987 saniert wurde und 1990 fliegen lernte. mit etwas Glück war es ein BGB-Vertrag, dann war nicht mal Verjährung für die Leistung eingetreten. Wo ist das Folgeurteil gegen den DD ???
     
  9. R.B.

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    Darauf würde ich mich nicht verlassen. Versicherungen sind bekanntlich sehr kreativ wenn es darum geht nicht zahlen zu müssen. Steht hier dann "grobe Fahrlässigkeit" im Raum, dann wird die Versicherung zumindest ihre Leistung kürzen. Je nach Schwere zahlt sie dann vielleicht nur noch ein Drittel, unter Umständen auch gar nicht. Im Streitfall wird das dann ein Richter entscheiden.

    Nur mal zur Erinnerung, jeder der eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, hat spätestens mit Anerkennung der AGB, eine Klausel unterschrieben die wie folgt (oder ähnlich) lauten kann:

    Es wird sich also die Frage stellen, wie der Hauseigentümer dieser Pflicht nachgekommen ist.

    Kein Versicherungsnehmer kann behaupten, dass er nicht auf seine Pflichten hingewiesen wurde. Immerhin hat er den Kram (Vertrag etc.) unterschrieben. Machen sich Dachziegel bei einem normalen Herbststurm selbständig, dann ist offensichtlich, dass das Dach einen Mangel hatte. Wurde der Mangel nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt, dann stellt dies mit Sicherheit eine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers dar. Wie diese Pflichtverletzung nun bewertet wird, das darf dann ein Gericht entscheiden. Der Schritt zur groben Fahrlässigkeit ist hier nicht weit.
     
  10. OlliL

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    Wenn ich einmal im Jahr eine Dachwartung z.B. im Frühjar machen lasse, und im Herbst der Dachziegel runterfällt wird man mir dann nicht auch unterstellen das "einmal im Jahr" vielleicht nicht ausreichend war? Bzw. wenn ich Pech habe war im Sommer ein Sturm und ich hätte dann danach auch nochmal eine machen lassen müssen? Kann man das nicht bis ins nahezu unendliche weiterstricken?
    Ich kann mir nur schwer vorstellen, das hier eine lückenlose Überwachung durch einen Fachbetrieb geboten ist. Eine einfache Begutachtung "liegen alle Steine noch da wo sie liegen sollen" ein paar mal jährlich und nach jedem "unnormalen" Wetterereignis durch den Hauseigentümer müssen meiner Meinung nach genügen seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen - von mir aus auch gerne mit Fotos dokumentiert. Natürlich wird im Zweifel dies ein Richter zu entscheiden haben, aber.... siehe mein 1. Absatz dieses Postings....

    Gar nichts zu prüfen ist in meinen Augen grob fahrlässig. Eine "Eigenprüfung" - nicht durch einen Fachbetrieb - ist durch mein (unwichtiges) Rechtsverständnis wenn überhaupt höchstens fahrlässig - und selbst das würde ich anzweifeln.
     
  11. R.B.

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    Diese Frage ist einfach zu beantworten. Eine lückenlose Überwachung ist nur in extrem sensiblen Bereichen notwendig (AKW?). Bei einem EFH, Haustechnik usw. wird üblicherweise ein jährliches Wartungsintervall als ausreichend angesehen. Eine Wartung soll das Risiko minimieren, nicht völlig ausschließen.

    Eine Eigenprüfung wird später sicherlich als unzureichend betrachtet, da für eine ordnungsgemäße "Wartung" entsprechend Sachverstand notwendig ist, den man als Laie nicht hat. Bei o.g. Urteil wurde ja auch schon darauf hingewiesen.

     
  12. #52 Klaus Gross, 29.05.2015
    Zuletzt bearbeitet: 29.05.2015
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    Dachwartung

    Hallo OlliL, du willst nicht kapieren...also dann lass es doch sein............Niemand zwingt dich eine Dachwartung durchführen zu lassen bzw. einen Vertrag dazu abzuschließen....Aber im Fall eines Sturmes und dein Dach bzw. Teile davon machen die Fliege, dann wirst du dich an das Bauexpertenforum erinnern und deine ablehnende Haltung nochmal überdenken. bzw. erinnern...:mauer
     
  13. Rico M

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    Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber bei uns macht jeder Haus- und Hofbesitzer nach einem Sturm eine Runde ums Haus und checkt, ob alle Ziegel an Ort und Stelle sind- weil wenn er es nicht tut, wird an dieser Stelle das Loch beim nächsten mal im besten Fall nur ein bisschen größer, im schlechteren Fall... naja.
    Grundsätzlich hat der DD sicher einen geübteren Blick für Probleme- also bittschön, wer meint soll halt den geübten Blick einkaufen, ist doch legitim
    Aus meinem Handwerk weiß ich auch, dass ein Wartungsvertrag für die Fenster und Haustüren die Lebenerwartung der Elemente deutlich verlängern kann...
    Aber was soll- ich bau auch neue Fenster ein wenn es denn so sein soll...
     
  14. R.B.

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    Nur mit dem Unterschied, dass ein Schaden aufgrund unterlassener Wartung bei einem Fenster nicht so gravierende Folgen haben dürfte als ein übersehener Mangel/Schaden bei einem Dach. Wenn dem Hauseigentümer das Fenster auf die Füße fällt, dann ist das sein Problem. Wenn ein Dachziegel Nachbars Porsche demoliert sieht die Sache halt anders aus. Dann wird gleich nach einer Versicherung gerufen, denn selbst kennt man ja nur seine Rechte, aber wer denkt da schon an Pflichten.

    Aber wer sich das Lehrgeld leisten kann.....nicht mein Problem.
     
  15. OlliL

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    Es geht nicht darum das hier sich keiner sein Dach anguckt nach einem Sturm Rico, sondern darum das man um seinen Arsch zu retten dies einen Dachdecker machen lassen muss da man selbst keine Ahnung hat. Das ist der offensichtlich vorherschende Grundtenor.
     
  16. R.B.

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    Das ist doch in allen Bereichen so. Es gibt eben Dinge die man auch als Laie beurteilen kann, oft genügt auch ausreichend Lebenserfahrung, und es gibt Dinge die man als Laie eben nicht einschätzen kann (selbst wenn man der Meinung ist, dass man das könnte). Das ist grundsätzlich bei Bereichen der Fall für die man Fachwissen benötigt.

    Ob Du im Winter den Schnee ordentlich geräumt hast, das überlässt man Deinem Urteilsvermögen. Hierzu ist kein besonderes Fachwissen erforderlich. Dann gibt es den Bereich der zwar gefahrengeneigt ist, wo man aber dem Laien zutraut, dass er sich Sachverstand holt (Stichwort Selbstverantwortung). Hier handelt es sich um einen Bereich in dem es schon Schäden gab, wo aber die Anzahl der Schäden eine weitere Regulierung bisher nicht notwendig machten. Und dann gibt es noch den sensiblen/kritischen Bereich, wo der Staat der Meinung ist, dass er seine Überwachungsaufgaben intensiv wahrnehmen muss (weil es schon zu mehreren Schäden kam bzw. das Risiko hoch ist, und die Folgen verheerend waren/sein können). Hier wird insbesondere das Risiko für Personenschäden betrachtet. Da greift der Staat dann überwachend ein, beispielsweise durch regelmäßige Kontrollen (Schorni, TÜV beim PKW usw.).

    Bei der Gefahrenabwehr um´s Eigenheim überträgt man dem Hauseigentümer die Verantwortung. Der Staat regelt hier nur beim Bau/Umbau etc. (LBO, Statiker, Planer, Baugenehmigung usw. usw.) und geht dann davon aus, dass damit ein "sicheres" Gebäude erstellt wurde. Die Erhaltung dieser Sicherheit überlässt man nun dem Eigentümer, in der Hoffnung, dass dieser seine Pflichten auch wahrnimmt.
     
  17. #57 stockstadt, 29.05.2015
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    Wie wäre es denn von Seiten der Dachdecker mit einer "Garantieverlängerung" .. z.B. auf 10-15 Jahre
    Dafür zahle ich gern einen angemessenen Preis ... und wenn die DD Garantieleistungen verhindern wollen, sollen sie regelmäßig aufs Dach schauen

    LG
     
  18. R.B.

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    So eine Garantie ist schwierig, da kann man alles vereinbaren. Was hilft eine Garantie, dass die Dachpfannen innerhalb der 10 Jahre nicht explodieren? Man müsste also genau beschreiben, was durch diese Garantie abgedeckt werden soll. Garantiebedingungen sind zudem meist an Wartungen geknüpft, und diese Wartungen gibt es halt nicht gratis.

    Ich habe die Befürchtung, dass das ziemlich komplexe Verträge werden. Ob da dann noch jemand durchblickt?

    Da sollte man lieber, je nach Risikofreude, alle 1-2 oder 3 Jahre einen DD auf´s Dach schicken der alles begutachtet. Wer das nicht mag, der muss halt mit dem Risiko leben.
     
  19. Rico M

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    Dann versteh ich die ganze Problematik nicht...
    Wer meint er will/ braucht einen WV der soll ihn halt abschließen und so ein reines Gewissen haben, wer meint er schaut selber ob es passt tut es halt nicht.
    Beim Auto hat man die Vollkasko doch üblicherweise auch nur die ersten paar Jahre
    (obwohl es beim Dach sicher sinnvoller wäre die ersten Jahre zu ignorieren, und die Wartung mit dem Dachalter zu intensivieren)
    Braucht es denn dafür eine MUSS- Regelung? (in D wahrscheinlich JA)
    MMn soll man halt selber Verantwortung übernehmen für das was man tut- oder lässt. Und wenn es den Porsche erwischt nimmt man die PHV halt in Anspruch...- dafür zahlt man die ja.
    4 Seiten Thread für eine Gürtel+ Hosenträger Diskussion...
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Und was machst Du wenn Dir die Versicherung eine lange Nase zeigt? oder wenn sie nur die neuen Reifen für den Porsche bezahlt?

    Dann darfst Du nicht nur das Dach reparieren oder umfangreich erneuern lassen, sondern auch noch den Porsche bezahlen. Na hoffentlich hast Du eine große Portokasse. Das meinte ich mit "Risiko".
     
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