Dämmung Abgleitsicherung / Trockenbauwände

Diskutiere Dämmung Abgleitsicherung / Trockenbauwände im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Liebe Bauexperten, Wir bauen derzeit mit einem Bauträger ein Reihenhaus und haben derzeit ein Problem mit den Trockenbauwänden. Laut BLB...

  1. #1 Infuso00, 14.07.2020
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    Hallo Liebe Bauexperten,

    Wir bauen derzeit mit einem Bauträger ein Reihenhaus und haben derzeit ein Problem mit den Trockenbauwänden.
    Laut BLB sind ist geregelt, dass wir einfach Beplankte Metallkonstruktionswände mit Dämmung bekommen.

    Zum Aufbau (W111):
    Benutzt werden Profile von Knauf CW75 (75mm) und dazu eine Mineralwolldämmung von Knauf (40mm). Laut Knauf müssen diese abgleitsicher angebracht werden, da diese den Hohlraum nicht zu 80% ausfüllen, sprich mit einer Befestigung. Unser Bauträger sagt, da es sich hier um Klemm filz handelt ist eine Sicherung nicht nötig. Wir stehen jetzt ziemlich sprachlos da, da die Räume in beiden Stöcken an die Badezimmer angrenzen und wir Angst haben,das wenn die Dämmung rutscht wir alles hören.

    Weiß hier einer was genaueres? Ich wäre euch sehr dankbar.

    VG euer Infuso00
     
  2. #2 Feyerabend, 14.07.2020
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    Warum nur 1-fach beplankt und warum nicht zu 100% dämmen? Rutschen wird die Dämmung aber nicht, sofern der Trockenbauer ordentlich arbeitet
     
  3. #3 Infuso00, 14.07.2020
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    Naja, weil Sie natürlich Geld sparen möchten und wir als Laien haben das nicht bemerkt am Anfang, bis ein aufmerksamer Nachbar uns daraufhin aufmerksam gemacht hat. Ob Sie ordentlich gearbeitet haben, glaub ich eher nicht, als wir im Bad eine Nische eingebaut haben, war die Dämmung schon nicht mehr Fest zwischen den Profilen.
    Ich habe bei Knauf natürlich nachgefragt, diese haben mir geschrieben, das eine 40er Dämmung Abgleitsicher gemacht werden muss und daher Frag ich mich halt ob das mit dem Klemmfilz ausreichend ist oder die hier noch ausbessern müssen. Hätten die nicht beide Seiten Dämmen müssen hier auf dem Bild?

    PS: Müll liegt auch noch dahinter

    VG Infuso00

    unnamed.jpg
     
  4. Alex88

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    rutschen kann die Dämmung nicht, denn dann würde sie ja das lichte Maß der Profile überschreiten (2x40=80 mm)
    was mich stutzig macht ist die einfache Beplankung bei Badezimmerwänden,
    Herstellervorgabe ist, bei Bädern, die gefliest werden, immer doppelt beplanken auch die "Rückseite" im angrenzenden Raum,
    sonst wird es da zu Rissen kommen, weil die Platten sich durchbiegen.
    Einfaches Beispiel, nimm eine dünne Sperrholz oder auch GK Platte und beklebe sie einseitig mit Papier (Rauhfaser, Zeitung o.ä.)

    habe soeben das Bild gsehen,
    zuerst MUSS der Schutt raus, zum zweiten bei einer Vorsatzschale mit Doppelständerwerk, wie hier,
    muss selbstverständlich die Dämmung gesichert werden, am besten mit Plattenstreifen die auf die Profile
    geschraubt werden
    Fazit: eine Seite abbauen und neu machen
     
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  5. #5 Infuso00, 14.07.2020
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    die Badezimmer sind mit dickeren GK-Platten ausgestattet aber auch nicht doppelt.
    Die Rückwände sind auch nicht Doppel beplankt sondern einfach.
    Wo stehen diese Herstellervorgaben? Wir haben die GK-Platten von Knauf.

    VG Infuso00
     
  6. #6 trockener Bauer, 14.07.2020
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    Um das genau beantworten zu können müsstet ihr Alex sagen, welche Platten nun genau dran sind (Art, Materialstärke, etc.). Habt ihr einen Lieferschein oder irgendetwas?

    Dass ein Trockenbauer seinen Müll zwischen den Schalen ablädt, um Entsorgungskosten zu sparen, sagt aber auch schon einiges über den Kollegen aus. So etwas habe ich ja noch nie gesehen :D
     
  7. Alex88

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    kommt darauf an wie dick, 15, 20 oder 25 mm?
    das ist nicht falsch, da das Ständerwerk getrennt ist, mein obiger Kommentar bezog sich auf die W111 (Einfachständerwerk)
    Knauf und Rigips unterscheiden sich qualitativ nicht
    richtig, das würde ich ihm entfernen lassen, das Problem dabei ist nur, dass wenn es ein Bauträger ist, du dem TB gegenüber nicht weisungsbefugt bist,
    da bleibt nur der Weg über den BT notfalls per Anwalt
     
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  8. #8 Infuso00, 14.07.2020
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    Die dicke beträgt 18 mm und an den Rückseiten 12,5 mm.
    Im Badezimmer im OG ist es die W111 und ist nicht getrennt wie im DG oben auf dem Bild.
    Daher wäre es dann dort falsch?

    Das Problem mit dem entfernen ist das, dass die Wände schon verputzt sind und er die Kosten nicht tragen möchte (Glattputz) daher hat er mir eine Entschädigung von 100€ angeboten. Wir haben es entdeckt, als wir die Nische eingebaut haben und ihm gleich bescheid gesagt, er hat sich über eine Woche nicht gerührt und daher hat es unser Maler zugemacht. Das Dämmen und auch die Befestigung der fehlenden Dämmung im Ständerwerks DG lehnt er ab.
     
  9. #9 Feyerabend, 14.07.2020
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    Allein wegen der Frechheit seinen Müll so zu entsorgen, würde ich ihn jetzt bluten lassen. Hätte er sich vorher überlegen sollen. Nicht mit so geringen Beträgen abspeisen lassen!

    Müssens nicht mindestens 25 mm sein?
     
  10. #10 Infuso00, 14.07.2020
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    Das ist hier die Frage :) Ich habe mal anbei die Zwei Bäder im Trockenbauzustand. Weiß nicht wie es bei Knauf ist, anscheinend kann man mit der richtigen Bauweise auch die 18mm nehmen?

    Das sind die Außenwände der Bäder.
    IMG-1909.jpg
    IMG-1910.jpg
     
  11. Alex88

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    ob er das möchte oder nicht, ist doch sein Problem, er hat doch gepfuscht,
    mal abgesehen von Schuttentsorgung, die Dämmung MUSS in einem doppelten Ständerwerk, gegen abrutschen gesichert werden,
    ich würde den Rückbau und den FACHGERECHTEN Aufbau notfalls über den Anwalt durchsetzen,
    du schreibst es ja selbst.....
     
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  12. BaUT

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    Wenn die Dämmung nicht gemäß Herstellervorschriften eingebaut wird/wurde, so stellt dies einen Mangel dar. Alles andere sind Ausreden des GU bzw. seines TBlers. Senden Sie dem GU die Infos von Knauf zu und weisen Sie ihn schriftlich darauf hin, dass sie eine Ausführung mit Lagesicherung erwarten oder eine Ausführung mit 60 mm Dämmeinlage (natürlich ohne Mehrkosten) und alles andere als mangelhaft nicht abnehmen werden. Sollte er dennoch weiter bauen, so sollten Sie sich einen Fachberater holen, der schon jetzt mal die Kosten für die nachträgliche Mängelbeseitigung schätzt und diese in doppelter Höhe von der Schlussrate des GU als Mängeleinbehalt abziehen. Lächerliche Minderwertausgleichsangebote können si getrost ignorieren.
     
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  13. #13 Infuso00, 15.07.2020
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    Als ich mit meinem Baugutachter durch die Baustelle bin, hat er gleich gesagt er macht die Wände garantiert nicht mehr auf und sieht bis heute den Fehler nicht ein. Aktuell ist schon bei uns der Glattputz drauf, da wir Ende August einziehen müssen und aus der alten Wohnung raus müssen konnten wir nicht weiter diskutieren mit dem BT.
    Es ist ein Reihenhaus mit 132 m² Wohnfläche und die Schlussrate beträgt 13.500€ was sollte ich davon einbehalten? Er hat ja im ganzen Haus die Dämmung nicht abgesichert (3 Stockwerke) wenn man das alles nochmals richtig machen würde, würden die 13.500€ nicht ausreichen mit nochmals verputzen? Der BT sieht immer noch keinen Fehler in der Bauweise und droht mit Baustopp etc. :(
     
  14. BaUT

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    Dann müssen Sie ihn fertig bauen lassen und hinterher auf Mängelbeseitigung/Schadenersatz verklagen.
     
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