Dämmung Stirnseite Bodenplatte bei monolithischer Bauweise

Diskutiere Dämmung Stirnseite Bodenplatte bei monolithischer Bauweise im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen gerade ein Haus mit einer Hausbau-Firma in monolithischer Ausführung - 36,5cm Proton T10-Stein. Aktuell haben wir eine...

  1. #1 Citrus91, 04.01.2020
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    Hallo,

    wir bauen gerade ein Haus mit einer Hausbau-Firma in monolithischer Ausführung - 36,5cm Proton T10-Stein. Aktuell haben wir eine Unstimmigkeit mit dem Bauleiter bzgl. der Ausführung der Dämmung an der Stirnseite der Bodenplatte bzw. das genau diese Dämmung nicht gemacht werden soll. Wir erachten die Dämmung als zwingend notwendig, er sagt: sie ist nicht notwendig.

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    Also habe ich im ENEV- Berechnungsnachweis geblättert. Im Kapitel "5 U-Wert-Ermittlung" ist das Detail "Bodenplatte" berechnet, allerdings nur der Fall "von oben nach unten" (siehe Foto, U-Wert: 0,23). Der Fall, dass die "Kälte" auch von der Stirnseite kommen kann, wurde nicht hier nicht berechnet. Ich habe dies laienhaft anhand der vorhandenen Werte selbst nachgerechnet und komme auf einen U-Wert von ca. 0,38 (siehe Foto). Dies habe ich so der Architektin/Statikerin mitgeteilt und habe folgende Antwort erhalten:

    "Sie haben natürlich Recht, dass die von Ihnen aufgezeigte Stelle berücksichtigt werden muss. Jedoch wird dieser Bereich (stoßende Ecke in der Außenwand und Bodenplatte aufeinandertreffen) nicht in der U-Wert-Berechnung mit aufgenommen, da es sich dabei nicht um einen flächenbezogenen, sondern ein längenbezogenen Verlust handelt.
    Dafür ziehen wir unsere Wärmebrücken-Berechnungen heran (Seite 17 Ihres EnEV-Nachweises). Dabei wird exakt das Szenario, welches Sie uns zugesendet haben, betrachtet & berechnet, sowie auf die Länge (Umfang Ihrer Bodenplatte) berücksichtigt.
    Abschließend ergibt das (Summe aller längenbezogenen Wärmebrücken) einen Gesamtzuschlag, welcher dann wiederrum auf den Transmissionswärmeverlust Ihres Hauses addiert wird."

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    Die erwähnte Wärmebrückenberechnung (siehe Foto) erschließt sich mir als Laie nicht ganz. Aber wenn ich sehe wo "U1" und "U2" verläuft, sehe ich dass das Szenario von mir nicht berücksichtigt ist. Weiter ist mir der Unterschied zwischen flächen- und längenbezogenen Verlusten nicht klar. Auch in genannten Szenario gibt es "eine Fläche", nämlich die ungedämmte Stirnseite der Bodenplatte.

    Abschließend noch ein Hinweis. Die Architektin hat angeordnet, dass die zukünftige Gelände-Oberkante nicht höher als UK-Bodenplatte sein darf (schlecht versickerungsfähiger Boden). Somit ist die ungedämmte Stirnseite der Bodenplatte voll der Kälte ausgesetzt. Ich will die Architektin/Statiker nächste Woche anrufen, hätte aber gern den Sachverhalt bereits im Vorfeld besser verstanden, um entsprechend passend zu argumentieren. Kann jemand helfen?

    1) Was ist der Unterschied zwischen flächen- und längenbezogenen Verlusten?
    2) Warum wird in diesem Fall nicht die U-Wert-Berechnung verwendet?
    3) Wie wird die Wärmebrückenberechnung durchgeführt bzw. ist mein Szenario entsprechend berücksichtigt?
    4) Muss die Stirnseite der Bodenplatte in unserem Fall gedämmt werden?
    5) Was sagt die ENEV2016 dazu? Ich hatte mal irgendwas mit U-Wert < 0,35 gelesen.
    6) Auf der Bodenplatte werden Wasserleitung verlegt. Besteht nicht ohne die Dämmung die Gefahr des Berstens dieser Leitungen?

    Vielen Dank für Ihre/deine Antwort.
     
  2. #2 Fabian Weber, 04.01.2020
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    Ich kenne es mit Dämmung und entsprechenden Unterschnitt unter der aufgehenden Wand.

    Wenn die Architektin die Wärmebrücke im Griff hat, dann ist ja gut.

    Linienbezogen heißt, dass man die U-Werte nicht extra für Außenecken etc. berechnet, sondern am Ende einen prozentualen Abschlag wegen solchen schlechter gedämmten Bereichen vornimmt.

    Aber warum sträubt sich die Architektin denn gegen die von Dir gewünschte Ausführung?

    Ist das ein GU?
     
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  3. #3 Citrus91, 04.01.2020
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    Ja, wir bauen mit einer Haus-Baufirma (GU).

    Es geht in meinem Sezenario nicht nur um die Ecken. Das Problem ist ja umlaufend.

    Was heißt man nimmt einen "prozentualen Abschlag" vor? Wir haben einen Ht-Wert von 0,29
     
  4. #4 Fabian Weber, 04.01.2020
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    Da steht bestimmt irgendwo das Wort Wärmebrückenzuschlag in der ENEV-Berechnung.

    Du kannst das ja umplanen lassen, dann kostet es halt extra.
     
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  5. SIL

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    Wenn die Stirne der BP in der gezeichneten Lage ist, über GOK entzieht sich diese Ausführung jeglicher Anforderung beginnend mit 4108 etc, auch ein Kompensationzuschlag reicht dort nicht aus. Fibi kann gerne probieren dort etwas zu 'zaubern'... Dann verlangen Sie einfach einen qualifizierten Nachweis über Wärmebrücken der BP respektiv des Verlustes, viel Spaß.
    T10 und 20cm im Dach - wo willst kompensieren Fibi, so eine Ausführung ist völlig unsinnig, zumal dies kein Problem darstellt, dort Dämmung zu verbringen,zumal unter der BP XPS liegt- mit 18 cm BP auch eher eine minimalistische Variante.
     
  6. #6 Fabian Weber, 04.01.2020
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    Ist doch nicht meine Planung, ich hätte es ja auch anders gemacht. Er soll die Planerin fragen, wie sie das formal hinbekommt, mal sehen was die dann sagt.
     
  7. SIL

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    Gar nicht Fibi, das ist doch die ungünstigste Ausführung - das geht ja weiter, falls die GOK stimmt, die Streifenfundamente als was ausgeführt - nur konstruktiv.... als Frostschürze oder was soll das dann werden... Das wird so oder so nix, vor allem mit minimalen Aufwand vermeidbar...
     
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  8. #8 Citrus91, 05.01.2020
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    Wer ist denn der "Fibi"

    Ja, die Gelände-Oberkante muss zwingend unter Unterkante der Bodenplatte liegen. So steht es auf jeder Zeichnung vom Haus. Du spielst sicherlich auf die DIN4108 an. Gibt es da einen § oder eine Seite auf die ich mich beziehen kann? Als Laie ist es immer schwierig einem Fachmann/-frau Untätigkeit nachzuweisen. Sprich, wenn die gegen eine konkrete Vorschrift verstoßen haben, dann hat man als Laie eher die Möglichkeit zu argumentieren.

    Wie würde eine qualifizierter Nachweis der Wärmebrücken der Bodenplatte aussehen? Bzw. wie ist die Wärmebrückenberechnung auf Seite 17 (siehe letztes Foto) zu werten? Darauf wird sich die Statikerin sicher berufen.

    Sie wird auf die Wärmebrücken-Berechnung aus dem ENEV-Nachweise als formale Begründung verweisen. Ist diese ausreichend? Soll die komplette Berechnung nochmal online stellen?

    Also sie sagen die Stirnseiten-Dämmung ist zwingend erforderlich und finanziell für den GU auch theoretisch die billigste Variante. Wie weit sollte die Dämmung ins Erdreich reinreichen? (soll ich bzgl "nur konstruktiv" noch ein Foto von den Statik-Unterlagen machen?
     
  9. #9 Fabian Weber, 05.01.2020
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    Das wüsste ich auch gerne von @SIL :)
     
  10. #10 Citrus91, 05.01.2020
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    Ich habe gerade nochmal die E-Mail vom Bauleiter in der Hand gehabt. Er begründet die fehlende Dämmung mit der DIN4108. Er sagt laut. "DIN 4108 Bbl 2 im Bild 11" ist die Ausführung korrekt.

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  11. #11 simon84, 05.01.2020
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    Wenn der GU nicht so baut wie du es willst (ggf Aufpreis) dann stimmt aber mehr nicht im Verhältnis...
     
  12. #12 Fabian Weber, 05.01.2020
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  13. #13 Fabian Weber, 05.01.2020
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    Im rosa Forum hast Du doch schon den Auszug aus der BLB gepostet, wo vertraglich drinsteht dass der Sockel und Frostschürze gedämmt werden, kein uninteressantes Detail auch hier.

    Mach dem Bauleiter mal ne Ansage, dass er gefälligst den Vertrag erfüllen soll.
     
  14. #14 Citrus91, 05.01.2020
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    Laut Vertrag:

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  15. #15 Fabian Weber, 05.01.2020
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    Mir fehlt da irgendwie die vertikale Bauwerksabdichtung, also hinter der Sockeldämmung bis 30cm über GOK.
     
  16. #16 SIL, 05.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2020
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    Frostsicherheit Fibi kommt noch dazu DIN 1997 - im Beiblatt 2 der 4108 welches gegebenermaßen nicht so aktuell ist, sind auch keine Dämmungen unter der BP zwingend vorgesehen. Bei nicht unterkellert wie hier in dieser Ausführung fehlt sowohl die Perimeterdämmung und auch die Stirnseitige, da du ja als Fibi ( @Fabian Weber) noch nicht so lange von der Uni bist - wie sieht es denn aus mit der EnEV von ' aussen Luft oder erdberührten Betonteilen', diese sind nun mal zu dämmen, weiterhin heisst es so schön ' Wärmebrücken sind zu minimieren'. Ansonsten forderst dem Bauteil bezogenen qualifizierten Nachweis über den Verlust der ungedämmten BP Stirn plus eventuell Streifenfundamente ( dort könnte die Dämmung allerdings eventuell entfallen wenn die Streifenfundamente als Frostschürze ausgebildet sind).
    Ich weiß nicht was der Unternehmer dort versucht, aber dort einzulegen ggf das MW verfahren stellt doch kein Problem dar.
    Edit: steht ja auch etwas verworren in der BLB /allerdings 30- OK BP ist wohl auch Nonsens, sollte doch deutlich die Untersohlendämmung unterlaufen...und Styro naja..
    Was soll überhaupt erreicht werden - - hier steht nochwas von Fassaden Dämmung ich dachte mono T10 ?
     
  17. #17 Fabian Weber, 05.01.2020
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    Eine klassische @SIL Nichtantwort, sorry ist aber so.

    „Wo steht es?“ war die Frage, ich erinnere mich an einen lustigen Fliesenthread.

    Die Planung ist nicht falsch aber halt blöd.

    Außerdem würde ich hier gar nicht mit irgendwelchen DIN, AdT oder sowas argumentieren, sondern ganz einfach mit dem Vertrag, weil da steht’s ja drin.
     
  18. #18 Fabian Weber, 05.01.2020
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    Es gibt doch eine Frostschürze!

    Nicht immer so schnell was raushauen, das verunsichert den TE doch total.
     
  19. SIL

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    Weil du es nicht verstehst, genau wie die Fassade, auch dort habe ich dir entsprechende Lektüre gegeben bzw verwiesen aber vermutlich nicht für Architekten geeignet, du Silikon :e_smiley_brille02:
     
  20. SIL

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    Dann rechne nach mit 40*80 was soll das sein Frostsicher? In Afrika wa :mega_lol:und wo auf dem Comic ist eine Frostschürze? Oder wird nun doch das Streifenfundament gedämmt innen und aussen?
     
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