Dämmwirkung Eternitfassade auf Holzlattung

Diskutiere Dämmwirkung Eternitfassade auf Holzlattung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, im Rahmen des Hausumbaus sind auch Fensteröffnungen von der Größe her angepasst wurden. Auf einer der Hausseite (Westen) ist...

  1. gurze

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    Hallo zusammen,

    im Rahmen des Hausumbaus sind auch Fensteröffnungen von der Größe her angepasst wurden.

    Auf einer der Hausseite (Westen) ist eine hinterlüftete (?) Eternitfassade auf Lattung angebracht.

    Ich überlege nun, ob ich hier mit neuen Platten die Lücken schließen soll, oder ob ich die Fassade lieber gleich rückbauen lassen soll.

    1. Bringt die Fassade in der heutigen Form einen nennenswerten Beitrag zur Dämmung, d.h. sie zu erhalten könnte Sinn machen? Falls nein, würde ich sie lieber entfernen lassen aus optischen und gesundheitlichen Aspekt.

    2. Falls sie entfernt werden würde, klar, müsste man die Wand eh ausbessern und streichen. Dann könnte man auch gleich dämmen. Allerdings ist das halt nur eine Hausseite (Kosten vs. Nutzen der Heizenergieersparnis).

    Was meint ihr?

    Danke!
     

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  2. gurze

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    Achso, falls noch relevant: Mauerwerk sind 36er Ziegel.
     
  3. #3 Fabian Weber, 04.11.2019
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    Ist das das gleiche Haus wie das Spechthaus?

    Dann mach doch wieder hinterlüftet aber auch mit Holzverkleidung.
     
  4. gurze

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    Ja, Spechthaus :-)

    Fände ich das schön, aber in Summe wird es mir dann schon ein wenig viel Holz eventuell?
    Aber die Idee nehme ich Mal mit.

    Wer macht eigentlich solche Fassaden? Schreinerei? Dachdeckerei...?
    Müsste Mal Mal hinsichtlich der Kosten prüfen.
     
  5. #5 simon84, 04.11.2019
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    Und EnEV nicht vergessen
     
  6. gurze

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    Inwiefern?
    Darf ich den Altbestand nicht einfach rückbauen?
     
  7. #7 Fabian Weber, 04.11.2019
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    neue Fassade = ENEV=Pflicht.
     
  8. gurze

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    Das heißt, auf einer Seite vom Haus darf ich die vorhandene Fassade nicht einfach wegbauen, sondern muss unter Gesichtspunkten der enev dämmen oder eine neue Fassade als Dämmung wieder herstellen.

    Die anderen drei Seiten (heute ungedämmt) kann ich aber so lassen wie sie heute sind, oder?
     
  9. #9 bluebox, 07.02.2020
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    Korrekt. Was mit der "eigentlichen" Seite ist, das ist auch eine Frage der Berechnung / Einschätzung gem. EnEV Paragraph 25. Ich selber bin da gerade in der glücklichen Situation, daß mir die entsprechende Bescheinigung dazu schon vorliegt. Was aber nichts an meinem Problem (Ersatz der alten hässlichen und asbesthaltigen Eternit-Westfassade durch irgendwas schönes) ändert. Aber immerhin bin ich aus den Dämm-Anforderungen der EnEV raus.
     
  10. gurze

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    Ah, das ist ja interessant!

    Was war die Begründung, die letztlich bei dir zum Erfolg geführt hat?
    Und bei welcher Behörde muss man sich diese Freigabe einholen?
     
  11. #11 Andreas Teich, 07.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Die hinterlüftete Fassade wird dämmtechnisch nicht berücksichtigt,
    auch wenn der Wärmeübergangswiderstand in der Praxis etwas erhöht wird.

    Auf die ENEV-Dämmverpflichtung wurde schon hingewiesen, die allerdings umgangen werden kann.
    Zudem wird nur äußerst selten geklagt weil sich einfach niemand drum kümmert.

    Da der Aufwand der Nacharbeiten relativ hoch ist würde ich trotzdem dämmen, da bei Dämmung mit Stegträgern, Zellulosedämmung und Holzweichfaserdämmplatten diese komplett entfallen können.

    Alles, bis auf den Endputz, kann bei etwas Geschick und Anleitung selbst ausgeführt werden.

    Der Balkon wird durch die Dämmung natürlich schmaler und bildet eine erhebliche Wärmebrücken-
    ggf zu überlegen wäre der Abriß. Die Öffnungen im Geländer sind eh zu groß (max 12 cm im Quadrat sind zulässig)

    Anschließend neuen breiteren und tieferen Balkon (in Breite der unteren Elemente)
    als Holzkonstruktion oder filigranere Metallkonstruktion wärmebrückenfrei neu errichten,
    sodaß der untere Bereich wettergeschützt und als Außenterrasse nutzbar wäre.

    Später können ggf die angrenzenden Fassaden nachgedämmt werden.

    Unsere abgebildete Fassade habe ich nachträglich wie oben beschrieben gedämmt und erfüllt Passivhausanforderungen.
    Statt Holzverkleidung wäre auch Putz möglich gewesen oder beides kombinieren.
    Den auf Stahlträgern ruhenden Balkon habe ich nach vorne um die Dämmstärke verlängert.
    Zwischen die T-Profile kommen noch Gläser
    Wem Holz irgendwann nicht mehr gefällt kann problemlos später überstreichen.
    Bei Fragen ggf Mail schreiben oder anrufen

    Andreas Teich
     

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  12. gurze

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    Hallo,
    besten Dank für die sehr umfangreiche Antwort!
    Den Balkon könnte man wirklich in dem Zuge entfernen... Einen neuen brauchen wir dort auch nicht, da unsere Terasse von ca. 20qm auf der linken Seite bereits voll unter dem Anbau liegt und dafür nochmal ca. 20qm Terasse liegen.
    Zwecks der Umgehung der ENEV-Dämmverpflichtung: wer ist für die Freigabe davon zuständig?
    Danke!
     
  13. #13 Andreas Teich, 07.02.2020
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    Architekt, Bauingenieur oder Energieberater oder gar nicht erst fragen- läßt sich ggf auch hinterher klären.
    Alles Abreißen, wahrscheinlich komplett verputzen und streichen oder verkleiden ohne Dämmung rentiert sich kaum.
    Statt Balkon kannst du auch einen Franz. Balkon -nur Geländer vor der Terrassentür montieren

    Andreas Teich
     
  14. #14 bluebox, 24.02.2020
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    Sorry, hab gerade erst mitbekommen, daß Du geantwortet hast. Die Begründung war ganz einfach: Wirtschaftlich nicht sinnvoll. Bestätigt wurde dies von einem Energieberater, das hab ich dem Bauamt der Stadt vorgelegt und nach etwa zwei Wochen kam dann die Befreiung vom zuständigen Landratsamt.
     
  15. #15 Andreas Teich, 24.02.2020
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    Wenn du eine hinterlüftete Fassadenverkleidung abreißt, die eh nicht zur Dämmung beiträgt, würdest du ja nichts Neues schaffen, sondern nur den Urzustand herstellen.
    Daraus würde kaum jemand eine Dämmverpflichtung ableiten.
     
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    Nein - maßgeblich ist ob dahinter beheizt ist oder nicht - geht in Ö vllt hier aber nicht. Insofern stimme ich da nicht zu - Dämmen - - >
     
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    Deine Tipps sind manchmal merkwürdig - pschl abreißen mal schauen obs einer merkt - unglaublich - Bußgelder zahlt Herr Teich :mauer
     
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  18. #18 simon84, 24.02.2020
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    Abbauen und Dämmen ! Mein Tip :)
     
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    Darauf läuft es wahrscheinlich hinaus...
    Wandaufbau ist aus 30er (oder waren es 36er?) Hochlochziegeln mit normalen Putz. Also U-Wert wahrscheinlich so 1,3?
    Auf welchen U-Wert muss ich denn am Ende kommen um die Vorgaben zu erfüllen? Mein Interesse an 15cm Dämmungsstärke hält sich eher im Rahmen...
     
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    Mit Förderung oder ohne? Wo soll es denn hin gesamthaft Standard oder mehr? Rechner anwerfen 15 sollten es nicht werden eher 10-12 cm geschätzt - hängt auch etwas am Ziegel den 36er
     
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