Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Diskutiere Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? im Dach Forum im Bereich Neubau; Das würde für alle Folien mit den gleichen bauphysikalischen Daten gelten! Jetzt haben Sie es erkannt.

  1. #61 bauschaden, 30.04.2014
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  2. #62 bauschaden, 30.04.2014
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    Ausländisch können Sie auch?

    Wird aber so geschrieben: Hva'beha'r? oder ungekürzt: Hvad behanger?

    und heißt: Wie bitte?

    also nicht verstanden? oder nicht verstehen wollen?
     
  3. #63 dannyfuxx, 30.04.2014
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    Welche Daten braucht ihr den um genaueres zu sagen?
     
  4. #64 gunther1948, 30.04.2014
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    hallo
    nochmal und hoffentlich für alle streithähne verständlich.
    bei der berg und tal verlegung müssen vom sd-wert her zwei bereich unterschieden werden. einmal der zwischensparrenbereich mit einer dampfsperre /-bremse und der bereich über den sparren als möglichst diffusionsoffener bereich.
    das ist mit der folie so wie sie verlegt wurde nicht möglich.

    das zum prinzip. die taupunkt- und feuchteberechnung mit festlegung der sd-werte ist ein anderes thema.

    gruss aus de pfalz

    gruss aus de pfalz
     
  5. #65 Kalle88, 30.04.2014
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    Der AG trägt doch auch garkein Risiko... Was sind das hier für Binsenweisheiten? Selbst nach der Abnahme bleibt ein Mangel, als solches offensichtlich zu erkennen, ein Mangel! Aus Fehlplanung kommt man nicht nur mit einer Abnahme heraus. Der AN oder besser gesagt DD in diesem Falle ist sich seinem Risiko glaube ich nicht mal im Ansatz bewusst. Das ist Unternehmerisch wie handwerklich ne glatte Sechs hoch zwei!

    Aber Dummheit bestraft das Leben.

    Und noch einmal: Die Abweichungen von den Empfehlungen haben KEINEN Mangel nach sich zu ziehen. Wenn man jetzt den Unterschied zwischen einer herkömmlichen Dampfsperre in dünnwandiger PE Stärke zu einer geeigneten Sub and Top Bahn kennen würde, dann müssten wir uns um so ne Gehirnfürze auch nicht streiten. Die Einsicht würde mit dem Brett vorm Kopp einschlagen.

    Was der AN nachweisen muss ist, dass sein Systemaufbau bauphysikalisch funktioniert. Da der AN, aber offensichtlich genauso wenig Ahnung von der Materie hat wie manch ein Schreiberling, ist es nicht verwunderlich. Dass diese simple Tatsache einem nicht wie Schuppen von den Augen fällt.

    Lieber wird sich über die Begrifflichkeit von Sperre und Bremse gestritten, obwohl Herr Ibold das ja nun schon treffend formuliert hat. Es geht hier doch garnicht um die Materialwahl, die Bahn oder wat weiß ich. Hier sind Grundsätzliche Dinge im argen. Simple Verständnisfragen.

    Klasse finde ich auch die Aussage des Mitarbeiters. Die ist, für die Rundablage... Ehrlich gesagt würde ich mich schämen, wenn ich Korresspondiere und dann so einen Dünnschiss in einen GESCHÄFTS!Brief schreiben würde. Fehlt nur noch, dass der Text ein Puzzle aus Textbausteinen war.

    Da stelle ich mir doch mal ganz galant die Frage, warum so eine Bahn nicht funktionieren würde? Die Reisfestigkeit solcher Bahnen ist ja nun nicht der ausschlaggebende Punkt. Es erleichtert mir als Verarbeiter das Leben - ja. Warum aber sollte das Bauphysikalisch nicht möglich sein? Also ist es doch quatsch zu behaupten solche Bahnen wären nicht geeignet dafür.

    Auch eine Sub and Top Bahn kann für eine Sanierung ungeeignet sein. Was dann? Ich habe mich doch an die Herstellervorgaben gehalten? Aber ups, da hab ich doch glatt vergessen es durchzurechnen oder einfach für 3 sec. den gesunden Menschenverstand zu bemühen.

    Dass das gesamte Dach runter muss, der DD zur Schulung und es dann vernünftig gemacht werden muss, steht außer Frage. Warum also um so unbedeutende Schauplätze wie Gewährleistung streiten?... Zu mal es einfach nur bei nicht wissenden für Verwirrung sorgt. Man sollte daran interessiert sein, etwas aufzuklären, Wissen zu schaffen. Mir korrekten und klaren Formulierungen und nicht irgendeinen schwammigen Scheiß daher quatschen, weil man einfach mit Blubbern will.

    Kein Mensch macht alles richtig, nur wenige haben die Eier das auch eingestehen zu können...
     
  6. #66 Gast360547, 01.05.2014
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    Moment, liebe Leute!

    Würdet Ihr Euch bitte einmal überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden KÖNNEN und/oder welche ergriffen werden MÜSSEN!

    Nachdem wir nun gemeinsam festgestellt haben, dass es irrelevant ist, ob die Bahn eine Dampfbremse (falscher Begriff) oder eine Dampfsperre (korrekte Bezeichnung) ist, die Art der vorhandenen Verlegung ist mangelhaft. Die (Qualität der) Ausführung selber können wir an dieser Stelle nicht beurteilen, da uns Ortskenntnisse fehlen.

    Was aber gibt es jetzt für Möglichkeiten, das Problem zu heilen?
    Worst case: alles runter, alles neu macht der Mai. Die Frage ist nur, ob das wirklich notwendig ist.
    Da der Sperrwert der vorhanden Bahn bekannt ist, uns aber die technischen Möglichkeiten nicht, aber die inneren Bekleidungen ohnehin zurückgebaut werden müssten, warum nicht einfach raumseits der vorhandenen inneren Bekleidung eine Bahn mit einem höheren Sperrwert anordnen? Klar, müsste gerechnet werden und möglicherweise geht ein wenig des Innenraums verloren, aber man(n) hätte eine ebene Unterkonstruktion, auf der man sehr gut aufbauen und die Klebeverbindungen der Bahnen mit Druck verschließen könnte. Kommt man an die fehlerhaft verlegte Bahn noch heran, könnte man diese auch soweit wie machbar von innen entfernen.

    Ist nur mal so eine Überlegung.

    Grüße

    si
     
  7. #67 dannyfuxx, 01.05.2014
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    Also von innen find ich persönlich nicht gut, weil wo soll ich den in der Zeit leben?
    Vorallem ist innen bereits alles neu Saniert worden!!!
     
  8. #68 dannyfuxx, 01.05.2014
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    Herr Ibold, ich würde ne PN schreiben bin nur leider nicht freigeschaltet. Warum auch immer weis ich nicht.

    Gibts ne andere Möglichkeit? Hab noch viel mehr Bilder zur Ansicht.
     
  9. #69 bauschaden, 01.05.2014
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    Das ist jetzt etwas verwirrend.

    Wie im thread # 20 dargestellt:

    „124,00 qm Dampfsperrschicht aus PE Dampfsperre 0,4 mm dick, mit 10 cm Nahtüberdeckung unter den Sparren befestigen, die Nähte werden mit Verbindungsband geschlossen. Anschlüsse zu durchdringenden Teilen sind so dicht als möglich auszuführen.“

    haben Sie die Verlegung der Dampfsperrschicht unter den Sparren mit dem DD vereinbart. Nur diese Verlegeweise schuldet Ihnen der DD als vereinbarte Beschaffenheit mit der entsprechenden Funktionstauglich.

    Genau dieses entspricht auch dem Vorschlag von Herrn Ibold. Besser geht es nicht.

    Hier trifft sich KÖNNEN und MÜSSEN.
     
  10. #70 dannyfuxx, 01.05.2014
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    Ja klar, es wurde so wie im Tread #20 vereinbart , aber der DD hat diese von aussen einfach verlegt weil von innen gings ja nit.

    Das hat er aber nicht besprochen, sondern einfach so gemacht!
     
  11. #71 bauschaden, 01.05.2014
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    Gab es irgendwelche schriftlichen Hinweise oder Bedenken des DD gegen die vereinbarte Bauausführung?

    Wenn nicht, hat er die geschuldete Bauausführung nicht erbracht und schuldet Dir weiterhin die vereinbarte Werkleistung.
     
  12. #72 dannyfuxx, 01.05.2014
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    Nö, das macht er laut seiner aussage ja nie. Er macht wie er denkt und so müssen das bei dem offenbar die AG hinnehmen.

    Ich hoffe nur das der SV auch alles erkannt hat und richtig handelt bzw urteilt.

    Hab da aber noch frage, Im WV steht 124qm Dämmung bei 124qm Dachfläche.

    Kommt das hin?
    Ich kann mir schlecht vorstellen das bei der Zwischensparrendämmung die Dämmfläsche gleich der Dachfläsche sein soll?!
     
  13. #73 bauschaden, 01.05.2014
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    Das kommt hin.

    Das hier noch fehlende Aufmaß ist Basis der Vergütung und sollte gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden.

    Aufbauend auf dem Aufmaß wird die Mengenermittlung durchgeführt.

    Abrechnungsbestimmungen finden sich für die verschiedenen Gewerke in den jeweiligen Abschnitten 5 der der VOB, Teil C, hier: DIN 18334 bzw. 18338. Danach werden zum Beispiel bei „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ bzw. „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ nach Abschnitt 5.2.1 „Bei Abrechnung nach Flächenmaß“ nach Abschnitt 5.2.1.2 „Unterbrechungen in der zu bearbeitenden Fläche durch Bauteile … .“ erst Sparren mit einer Einzelbreite über 30 cm abgezogen. Das bedeutet, dass bei einer Dachfläche mit Zwischensparrendämmung die Sparren kleiner 30 cm Breite, wie in Deinem Fall, übermessen werden.
     
  14. #74 dannyfuxx, 02.05.2014
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    es ist aber nicht <30 sondern >30.

    sind 15 Sparen a 60cm abstand
     
  15. #75 ultra79, 02.05.2014
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    Deine Sparren sind breiter als 30cm?
     
  16. #76 dannyfuxx, 02.05.2014
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    Nein nicht die Sparren sonder der Abstand

    Sparren 6x13
     
  17. #77 bauschaden, 02.05.2014
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    Es geht hier aber nur um die Sparrenbreite als Entscheidung, ob sie für die verlegte Fläche mitgerechnet wird oder nicht. Deine Sparrenbreite beträgt 6 cm. Sie ist also kleiner 30 cm. Diese schmalen Streifen von 6 cm müssen als verlegte Dämmfläche so bezahlt werden, als ob bei einer Aufdachdämmung die Dämmung endlos durchgelegt wurde.
     
  18. #78 dannyfuxx, 02.05.2014
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    und was ist mit Fenstern,Schornstein,Traufe und Mauerwerk?

    Das wird ja nicht gedämmt!

    wenn ich die reine Dämmfläsche ohne Fenster , Schornstein, Traufe und Mauerwerk rechne dann bin ich bei ca 85qm
     
  19. #79 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2014
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    danny - nur falls Du es noch nicht gemerkt hast.

    Es antwortten nur noch Volllaien, insbesnodere einer mit vielen sehr "eigenen" Interpretationen von Vorschriften und Regeln.

    Das nur, damit Du die Sachlage "einschätzen kannst!
     
  20. #80 bauschaden, 02.05.2014
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    Das kann Dir jetzt der Voll-Experte Dühlmeyer beantworten, wenn er dazu in der Lage ist.
     
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