Darf ein Architekt ohne Haftpflichtversicherung die LP1-8 durchführen?

Diskutiere Darf ein Architekt ohne Haftpflichtversicherung die LP1-8 durchführen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Dann fordere einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach der Berufsordnung ersatzweise eine Bürgschaft darüber. Das kann er sich wohl...

  1. #41 Thomas B, 09.05.2010
    Thomas B

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    Das kann er sich wohl sparen...denn:
    Natürlich kann er dies nun fordern...aber wozu??? Er weiß ja, daß der "Architekt" über keine Haftpflicht verfügt!

    Thomas
     
  2. #42 samosir, 09.05.2010
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    1. Nein, wie beschrieben war das mein zweites BV mit Ihm und wir hatten uns inzwischen angefreundet.
    Trotzdem haben wir einen Vertrag, der mündlich entstanden ist. Es gilt dann Mindestsatz, Zone III.
    Die maximale Bausumme sowie andere Absprachen zur Ausführung sind in Form von E-Mails, die er auch beantwortet hat, belegt.

    2. Ja. Es gab für mich keine Veranlassung das in Zweifel zu ziehen, da er vor einigen Jahren bei meinem ersten BV die Baugenehmigung eingereicht hat.

    Wenn ich den Verlauf des jetzigen BV noch mal innerlich nachvollziehe, dann wird mir schon klar, dass ein schriftlicher Vertrag jetzt vielleicht besser für mich wäre. Und die bisher von mir geleisteten Abschlagszahlungen lassen nicht im geringsten den Gedanken aufkommen, das wir einen super günstig Freundschaftspreis zahlen.
    Mir geht es jetzt nur noch darum, auch die von mir zu erwartende Leistung zu erhalten, ohne gleich vor Gericht zu ziehen. Die von mir erwartete Leistung sind die Dinge, die in der HOAI als Mindestleistung beschrieben werden.
    Das ist das Problem, an dem ich im Moment arbeite. Die nicht vorhandene Haftplichtversicherung ist dabei ein Teil des Problems.

    Samosir
     
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