Darf hier ein Walmdach gebaut werden?

Diskutiere Darf hier ein Walmdach gebaut werden? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Frau und ich möchten demnächst gerne Bauen auf einem Grundstück, welches schon länger im Familienbesitz ist. Wir haben uns...

  1. Scash

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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich möchten demnächst gerne Bauen auf einem Grundstück, welches schon länger im Familienbesitz ist.
    Wir haben uns den Bebauungsplan angeschaut und würden uns gerne im Vorfeld absichern, ob unser Bauvorhaben überhaupt eine Chance hat.
    Das Grundstück ist eine Hanglage, unter einem ehemaligen Weinberg.
    Wir möchten gerne wie folgt Bauen: Keller, Vorderseite wäre der Eingang ins Haus, Rückseite unter der Erde.
    1. Geschoss als Vollgeschoss.
    2. Geschoss als Vollgeschoss.
    Und ein Walmdach oben drauf. So dass das Dachgeschoss so gut wie nicht vorhanden ist.

    Nun sind wir uns nicht sicher ob wir 2 Vollgeschosse Bauen dürfen mit Walmdach.
    Vielleicht hat hier ein wenig Ahnung von so etwas. Wir wären euch sehr dankbar.

    Den Bebauungsplan habe ich hochgeladen.

    LG
    Sascha
     

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  2. #2 Holzhaus61, 21.04.2024
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    Nö. Ein Vollgeschoss, 2tes nur wenn der Keller ausgebaut wird und dann mit Ausnahme und Zustimmung durch die Gemeinde.

    Stadtvilla mit Keller ist nicht.
     
  3. Scash

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    Danke für deine Antwort.
    Was ich noch dazu erwähnen sollte. Es gibt Häuser in der Straße, welche einen Keller + 2 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss (Satteldach) haben.
    LG
     
  4. #4 Holzhaus61, 21.04.2024
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    Dann mach ne Bauvoranfrage und stellst einen Antrag auf Ausnahme und Befreiung vom B-Plan. Dann hast Du Rechtssicherheit...
     
  5. #5 Kriminelle, 21.04.2024
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    Du darfst ein Walmdach bauen, und Du darfst talseitig einen Keller als VG bauen, das 2. VG wäre das EG, dann das Walmdach.
    Das UG als VG nur mit Genehmigung der Gemeinde.
     
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  6. #6 simon84, 22.04.2024
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    Ob ein Walmdach sinnvoll ist sei mal dahingestellt.
    Üblicherweise kitzelt man mit Satteldach und maximaler Ausreizung der dachneigung am meisten raus
    Bezugshöhen wurden ja nicht genannt
     
  7. 11ant

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    Ich deute die Darstellungen so, daß Ihr bauen dürft, was Ihr vorhabt: ein von der Eingangsseite (Talseite) wie eine "Stadtvilla" aussehendes Gebäude, dessen Eingangsgeschoß dann hier vom Bebauungsplan "talseitiges Untergeschoß / Kellergeschoß" genannt wird und darüber noch ein weiteres Geradwandgeschoß hat, oberhalb dessen erst das Dachgeschoß beginnt; dieses darf dann 10 bis 38° Dachneigung haben. Meinetwegen nennt das dann zwei Vollgeschosse, wenn Ihr damit lediglich meint, daß das obere der beiden Stockwerke noch nicht im Dachraum liegt. Also im Grunde ein Haus, das wie eine "Stadtvilla" mit in den Hang hineingebauter Rückseite des Eingangsgeschosses aussieht. Ja, das lese ich hier als möglich. Als Dachneigung würde ich Euch hier so etwa 25 bis 28° empfehlen, da die mindestzulässigen 10° nicht mit allen Dacheindeckungen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind und ich bei Euch den Wunsch nach einem optisch nicht hoch aufbauenden Dach lese. Als Walmdach nähme ich es dennoch nicht, sonst ist es selbst als Abstellraum ein Krampf. Also UG, OG und Spitzboden.
     
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