Darf man eine Gasleitung an Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen?

Diskutiere Darf man eine Gasleitung an Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, darf man im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften bei Gasleitungen eine Gaseitung bei einem Neubau an der Grundstücksgrenze innerhalb...

  1. #1 Darius1, 19.03.2015
    Darius1

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    Hallo,

    darf man im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften bei Gasleitungen eine Gaseitung bei einem Neubau an der Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen?
    Denn wenn der Nachbar ebenfalls an der Grenze bauen würde, wäre die Gasleitung zugebaut und zudem könnte der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze einen Kamin oder ähnliche betreiben was dazu führen würde das direkt hinter dem Feuer des Kamin eine Gasleitung wäre.

    Die Gasleitung verläuft übrigens zusammen mit der Frischwasserleitung.

    Beide Leitungen kommen weil das Gebäude nicht unterkellert ist und keine Durchführungen in der Bodenplatte gemacht wurden seitlich an dem Gebäude hoch und laufen dann in die Wämedämmung und verlaufen dann etwa 7 Meter in der Wärmedämmung und gehen dann durch einen Durchbruch in der Wand in das Haus.

    Auch dürfte sich dabei wohl Kondensat in der Wärmedämmung bilden oder nicht?

    Gruß

    Darius
     
  2. R.B.

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    Wer hat die Leitungen so verlegt?
    Geschah dies mit Zustimmung des Versorgers?

    Normalerweise dürfen Trassen in denen Gasleitungen verlegt sind nicht überbaut werden. Die Gasleitung ist auf dem kürzesten Weg in das Gebäude zu führen. Grundlage hierfür sind die TAB der Versorger sowie DVGW Richtlinien (Bsp.: DVGW G459-1 Anlage 1 für die Einführung der Leitung in das Gebäude).

    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der VNB so eine Verlegung akzeptieren wird. Bei einer Leckage könnte sich Gas innerhalb der Dämmung zwischen den Häusern sammeln, die Leitung wäre nicht mehr zugänglich ohne ein Haus abzureißen, es gibt einige Gründe die gegen so eine Lösung sprechen. Die VNB können Abweichungen von den TAB bzw. DVGW Richtlinien zulassen (deswegen meine obigen Fragen), aber mir fällt es schwer zu glauben, dass er hierfür seine Zustimmung gegeben hat.
    Ich vermute eher, dass man eine mögliche Nachbarbebauung schlichtweg ignoriert hat, und sollte doch mal gebaut werden, dann würde die Leitung umgelegt (wer die Kosten zahlt ist wohl klar).

    Deswegen wäre zu prüfen wer diese Verlegung veranlasst hat, wer sie ausgeführt hat, und ob der VNB hierfür seine Zustimmung gegeben hat.
     
  3. Gwenny

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    Darf man überhaupt bei euch direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

    Ansonsten stimme ich Ralf zu. Ausserdem trägt der Versorger den Verlauf der Gasleitung (und Wasserleitung) in ihre Bestandspläne ein, Stichwort Leitungskataster. Die müssen ja auf jeden Fall wissen, wo ihre Leitungen lang laufen
     
  4. #4 Darius1, 20.03.2015
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    Nein der Versorger sieht sich nur auf öffentlichem Grund in der Verantwortung, auf privatem Grund sieht sich der Versorger nicht zuständig
     
  5. R.B.

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    Das glaube ich nicht. Sein Verantwortungsbereich geht bis zum Übergabepunkt (Hauseinführung/Zähler). Genaueres steht in den TAB.
     
  6. #6 Martin1967, 05.04.2015
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    Steht alles in der TRGI da kannst du es Nachlesen
     
  7. Neutal

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    Der Versorger ist bis zum Übergabepunkt, also den Hausanschluß, verantwortlich. Bekommt der Versoger mit das eine Gasleitung überbaut wurde, so kann er die kostenpflichtige Umlegeung der Leitung einfordern oder die Versorgung einstellen. Ist eigentlich ganz einfach ;-)
     
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