das haus der nachbarn liegt deutlich tiefer

Diskutiere das haus der nachbarn liegt deutlich tiefer im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; ihr hattet übrigens recht. der nachbar musste so tief gehen, damit er nicht die 10m grenze überschreitet.. hätte ich echt nicht gedacht, dass 1...

  1. coco77

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    ihr hattet übrigens recht. der nachbar musste so tief gehen, damit er nicht die 10m grenze überschreitet.. hätte ich echt nicht gedacht, dass 1 1/2 geschosser so hoch sind..

    wie dem auch sei...der bauleiter empfahl uns auch die zufahrt mit l-steinen einzufassen, um das gefälle auszugleichen. und die auskunft wer die kosten trüge war, dass immer der höhere sein gelände abfangen müsse.
    sprich... wir zahlen....
     
  2. #22 Baufuchs, 25.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Auskunft war falsch.

    Wer gegenüber der natürlichen Geländehöhe abgräbt, hat das Gelände des Nachbarn abzufangen.
    Die Abgrabung und dessen Absicherung hätte doch im Bauantrag des Nachbarn (der abgegraben hat) eingezeichnet sein müssen.
     
  3. coco77

    coco77

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    also ich hab gar keine ahnung was "abgegraben" genau heißt.
    ich hab vom GÜ heute mal die werte bekommen:
    OK. FF:EG: 88,7m sind wir
    nachbar links (der tiefere) EG: 88,33m
    nachbar rechts (der kommt noch bis jetzt nur wiese) EG: 89m

    ist das so ok vom gelände? oder gilt das als abgegraben?
     
  4. Julius

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    Das ist der Wert für Oberkante des fertigen Fußbodens im Erdgeschoß.
    Und hat überhaupt nichts mit der Modellierung des Geländes zu tun.

    Man muß die Verhältnisse an der Grundstücksgrenze betrachten, welche absolute Höhe bestand dort ursprünglich, welche hat Grundstück A nun und welche hat Grundstück B nun?

    Abgegraben heißt schlichtweg, daß dort etwas weggenommen wurde, also die Oberfläche nun niedriger liegt als das vor Beginn sämtlicher Arbeiten der Fall war.
     
  5. lumo

    lumo

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    Habt Ihr natürliches oder festgelegtes (Bebauungsplan/Bauamt) Gelände und wer weicht davon ab? Mir ist aus den Beschreibungen unklar, wer hier was geändert hat. Befrage dazu Deinen Planer oder das Bauamt. Wer das Gelände ändert, muss den Geländesprung sichern. Sollte Dein Nachbar "abgegraben" haben, so muss er auch auf seinem Grundstück sichern - z.B. L-Steine setzten und bezahlen. Ggf. musst Du aber zu Deinem rechten Nachbarn den Hang sichern....
     
  6. coco77

    coco77

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    also wie gesagt.. das einzige was ich sonst habe ist der lageplan. (siehe 3ter post)
    da sieht man halt die höhen.. früher war das gebiet eine ganz normale wiese.

    beim bauantrag bei uns stand nichts bzgl. sicherung oder ähnliches.
     
Thema: das haus der nachbarn liegt deutlich tiefer
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