Datum des Rechnungszuganges

Diskutiere Datum des Rechnungszuganges im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; VOB / B 7. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist....

  1. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    VOB / B
     
  2. carpe

    carpe

    Dabei seit:
    09.03.2004
    Beiträge:
    374
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zimmerermeister
    Ort:
    südpfalz
    siehe Eingangsthread:

    Genau aus diesem Grunde habe ich ja die Prüffähigen Unterlagen vorab geschickt.
    Weil zwischen Rechnung schreiben, Bürgschaft beantragen und erhalten liegen eben meist ein paar Tage.
     
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    .......
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 10.12.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Es sei denn ...

    ... es ist im Vertrag anders vereinbart :konfusius .

    Ist bei vielen EP-Verträgen auch ein bisschen ungerecht. Mal für die eine, mal für die andere Seite.
     
  5. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    aber mal ehrlich...
    @ carpe

    wenn ich eine rechnung per e-mail bekomme mit dem hinweis, daß ich die rechnung mit allen unterlagen in papierform erhalte,
    würde ich mir vielleicht auch mal die diese e-mail anschauen, aber der prüfstempel kommt dann erst auf das original und auch der eingangsvermerk.
    ich würde auf keinen fall den pdf-anhang ausdrucken und als original behandeln.
    wer weiss, vielleicht hat mein drucker größere randabstände und es fehlen ein paar € :)
     
  6. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Hallo, nur mal so am Rande:
    Bei: "Kopie der R. zur Prüfung vorab..." würd' ich den Eingang der Kopie auch nicht als offiziellen Rechnungseingang sehen....

    juwido
     
  7. #27 susannede, 10.12.2007
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    Volker, ich sehe das ganz tausendprozentig genau wie Du - ich bin weder der Papier-Ausdruck-Depp von Firmen, noch ein zeitnah-fleißiger Leser aller E-Mail-Eingänge, geschweige denn, dass man damit jedweden goodwill verscherzt.

    Bürgschaft auch bei uns nach Feststellung über wat denn - in der finalen Summe - gebürgt wird.
    Vertragliche Bürgschaften nur bei Vorauszahlung wegen hoher Vorleistung.

    Grüßle!

    Susanne (auch altmodisch)
     
  8. #28 Jürgen Jung, 10.12.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    hehehe

    wahrscheinlich auch nicht rechtssicher aber er hat sich blöffen lassen:

    Ich habe einem Unternehmer, der mit eine SR 6 Seiten incl. 47 !!! Aufmaßblätter per Mail zugesandt hat, und diese waren alle farbig mit Firmenlogo eine Mail zurück geschickt in der ich ihm anbot, für 28 Cent je Farbausdruck gern die Rechnung auszudrucken. :bounce:

    Ich habe die dann 2 Tage später mit der Post bekommen.

    (auch altmodischer) Gruß aus Hannover
     
  9. carpe

    carpe

    Dabei seit:
    09.03.2004
    Beiträge:
    374
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zimmerermeister
    Ort:
    südpfalz
    okay okay....ich habs kapiert.

    in zukunft werde ich auch jede angebotsanfrage welche per mail oder fax (läuft bei mir per fritz fax in den pc) kommt als ausgedrucktes exemplar anfordern.
    ausserdem fülle ich kein lv mehr aus welches nur einfach eingeht.
    ach ja, und verträge die durch die welt gefaxt werden gibt es dann auch nicht mehr.

    wie schön daß manche gleicher sind.......
     
  10. #30 Jürgen Jung, 11.12.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    in 9 von 10 Fällen

    gehts ja auch unkompliziert

    Nur wenn jemand partout auf den Regeln besteht, sollte man das auch tun

    Ist doch kein Grund, beleidigt zu sein :biggthumpup:
     
  11. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ne carpe.....
    ich akzeptiere auch angebote die als mail kommen oder sogar irgendwelche bedenkenanmeldungen o.ä.
    aber keine rechnungen!
     
  12. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Gerade erst wieder gesehen ...

    Angesichts der Flut von Spam-/Junkmail muss man wohl jedem Mailempfänger zugestehen, das auch mal 'ne Mail "im falschen Topf landet" und übersehen oder versehentlich gelöscht wird...:boxing:motz

    juwido
     
  13. #33 Jürgen Jung, 17.12.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    da gibt es dann ja noch

    die Möglichkeit des Absenders, eine Empfangsbestätigung für wichtige Mails anzufordern, also ich sehe die Verantwortung nicht beim Empfänger.

    Gruß aus Hannover
     
  14. wabe

    wabe Gast

    Diese Möglichkeit ist nur eine scheinbare, ich gebe normalerweise nie die Bestätigung zurück, dass ich die Mail erhalten habe.
    Gruss
    wabe
     
  15. #35 Jürgen Jung, 17.12.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    tja

    :mauer:mauer was soll ich nun dazu sagen, was für eine Begründung :mauer:mauer

    Wenn ich denn ein wichtiges Dokument als Versender nicht bestätigt bekomme, frage ich ja wohl nach, oder etwa nicht?

    Gruß
     
  16. RolSim

    RolSim

    Dabei seit:
    26.12.2004
    Beiträge:
    557
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stromer
    Ort:
    Kahlgrund
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr mit schmalem Buget aber hohen Ansprüchen
    Wenn du auch so genügend Aufträge hast/bekommst kannst du es ja auf diesem Wege versuchen. Ob`s was nützt ?

    Aber bzgl. Rechnungen halte ich es auch wie Volker und Sanne :winken
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hallo,

    kurz ein Erfahrungsbericht. Ich drucke seit etwa 3 Jahren die Rechnungen als pdf und verschicke diese auch als eMail-Anhang. Heute bekommen die meisten Kunden ihre Rechnung als pdf.

    Zu Beginn gab es öfter Rückfragen, und ein paar Außenprüfer des FA wollten das auch nicht anerkennen, aber seit etwa 2 Jahren -> keine Probleme mehr.

    Meine Meinung, es besteht schon ein Unterschied ob ich ein pdf-Dokument verschicke, oder eine Text-eMail als Rechnung.

    Selbstverständlich kriegt jeder Kunde auf Wunsch seine Rechnung auch auf Papier. Da bei uns eine Rechnung max. 2 DIN-A4 Seiten umfaßt, ist das auch kein Problem mit den "Druckkosten"..:biggthumpup:

    Zum Datum wäre zu sagen, daß für mich das Rechnungsdatum gilt, also das Datum das auf der Rechnung (pdf) ausgewiesen ist. Wann der Empfänger die email erhalten hat ist mir egal. Es interessiert mich ja auch nicht wie lange die Post benötigt um den Brief zuzustellen.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ne Ralf - Ich weiß zwar nicht, ob das bei Euch anders ist, aber es gilt immer noch das Datum des Rechnungszugangs - Eingangsdatum beim AG
    Du kannst dem Kunden doch nicht vorwerfen, daß die Bummelpost ne Woche braucht, um einen Brief von A nach B zu bringen. Gerade bei den privaten gibts da wohl Probleme (eigene leidvolle Erfahrung - Mahnung ohne Rechnung bekommen)
    In der VOB sogar so geschrieben.

    MfG
     
  19. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    LOL der war nicht schlecht.
    Das interessiert doch nun wirklich sonst niemanden was Du da für ein Datum auf die Rechnung schreibst :wow
     
  20. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Bei uns nicht.

    Da steht auf der Rechnung -> zahlbar netto bis tt.mm.jjjj
    bzw. due date: dd.mm.yyyy

    Das Datum wird auf 30 Tage Basis zum Rechnungsdatum ermittelt.

    Skonto ist bei uns auch ein Fremdwort. Und wenn der Postler 1 Woche braucht um einen Brief zuzustellen, dann hat der Rechnungsempfänger eben nur noch 3 Wochen um die Rechnung zu bezahlen.

    Gemahnt wird dann frühestens 1 Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist, also 7 Tage nach dem o.g. Datum. Meist warte ich aber 14 Tage. Das hängt auch davon ab ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat, oder ob es sich um einen Kunden aus dem Ausland handelt.

    Gruß
    Ralf
     
Thema:

Datum des Rechnungszuganges

Die Seite wird geladen...

Datum des Rechnungszuganges - Ähnliche Themen

  1. BG Bauvorhabenanzeige verpeilt. Datum ab wann angeben sinnvoll?

    BG Bauvorhabenanzeige verpeilt. Datum ab wann angeben sinnvoll?: Hallo, ich habe vor ein paar Monaten langsam angefangen, mein Haus zu sanieren. Nun ist das voll im Gange und ich habe es bisher verpeilt, die...
  2. Baubeginnsanzeige mit falschem Datum..

    Baubeginnsanzeige mit falschem Datum..: Hallo zusammen, an einem schönen Tag war unsere Baugenehmigung im Briefkasten. Da der Baubeginn kurz bevorstand und ich die Baubeginnanzeige...
  3. Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier?

    Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier?: Hallo, es geht um den VOB § 12 Abnahme. Ich zitiere nochmal den passus: """""Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung -...
  4. WICHTIG ! Datum 2014

    WICHTIG ! Datum 2014: Wie Einigen schon aufgefallen ist, ist das Bauexpertenforum selbst der Zukunft schon voraus. Heute wurden bis etwa 15:00 Uhr alle Themen und...
  5. FHT8 zeigt falsches Datum ??

    FHT8 zeigt falsches Datum ??: Moin moin! Folgendes Problem -> meine FHT8 Raumregler kamen irgendwie mit dem Schaltjahr nicht zurecht. Für heute den 19.10 wird mir als Tag...