Dauer Gültigkeit Auskünfte Bauamt

Diskutiere Dauer Gültigkeit Auskünfte Bauamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei uns gibt es eine Festlegung im B-Plan, die besagt, wo die Stellplätze auf dem Grundstück liegen sollen. Festgelegt ist ein Abstand...

  1. HKMAC

    HKMAC

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    Hallo,

    bei uns gibt es eine Festlegung im B-Plan, die besagt, wo die Stellplätze auf dem Grundstück liegen sollen. Festgelegt ist ein Abstand von ca. 3 m von der Straße.
    Bereits 2005 haben wir beim Bauamt angefragt, ob wir unseren Carport auch an die Straße heranstellen können (weniger als 3 m Abstand). Dafür ist uns die Bestätigung vom Bauamt erteilt worden, dass dies den Festsetzungen des b-Planes nicht widerspricht, da entscheidend sei, dass man den Verkehr auf der Straße nicht blockiert. Da man in eine Carport sofort einfahren kann, sei dies kein Problem.
    Wir haben den Carport damals aber nicht gebaut und holen dies jetzt nach.
    Kann man sich immer noch auf die 8 Jahre alte Auskunft stützen?

    Vielen Dank!
    HKMAC
     
  2. #2 Gast036816, 09.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auf auskünfte kannst du dich nur stützen, wenn du sie schriftlich erhalten hast.

    von der platzierung carport direkt an der gehweg- oder strassenkante rate ich immer ab. die unfallgefahr mit fußgängern ist größer.

    abgesehen von der verschlechterung des gesamterscheinungsbildes, wenn ein nebengebäude so sehr in den vordergrund gerückt wird.
     
  3. #3 ManfredH, 09.11.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn ich vor 8 Jahren von jemandem eine Auskunft bekommen habe und jetzt wissen möchte, ob sie immer noch gilt, dann.... :think ... würde ich ihn einfach nochmal fragen.

    (Ein Anruf hätte wahrscheinlich auch nicht mehr Zeit gekostet als einen Thread ins Forum zu setzen...)
     
  4. HKMAC

    HKMAC

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    ...
    naja. Die ursprüngliche Auskunft habe ich natürlich schriftlich. Anrufen bringt ja nichts, weil man es später nie beweisen kann, was gesagt wurde.
    Die Frage ist praktisch nur, ob ich nochmals schriftlich anfrage und dann wieder 6 Wochen auf eine Antwort warte oder ob ich gleich bauen lassen kann.

    HKMAC
     
  5. BJ67

    BJ67

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    Das würde ich dann doch mal an der Gültigkeit einer Baugenehmigung fest machen, die da in Sachsen so geregelt ist :

    Da nicht mit bauen begonnen wurde und auch keine neue Anfrage im Sinne von Verlängerung erfolgte, muss wohl neu angefragt werden.
     
  6. Jan81

    Jan81

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    Wann bekommt man von Bauamt irgendwas schriftlich? Da muss man schon mit einer Waffe drohen.
     
  7. #7 Gast036816, 11.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eigentlich muss eine befreiung beantragt werden. ob aufgrund einer schriftlichen auskunft von einer auflage abgewichen werden kann, ist fraglich!
     
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