Dauerhaft stehendes Wasser in Loggia. Gewährleistungsgrund?

Diskutiere Dauerhaft stehendes Wasser in Loggia. Gewährleistungsgrund? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, auf unserer Loggia im DG (Neubau 2019) sind Bodenplatten auf einem Kiesbett gelegt (siehe Skizze) Darunter ist wohl eine...

  1. #1 Skalare, 19.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.02.2021
    Skalare

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    Hallo,

    auf unserer Loggia im DG (Neubau 2019) sind Bodenplatten auf einem Kiesbett gelegt (siehe Skizze) Darunter ist wohl eine Abdichtung/Beschichtung (Material unbekannt). Vorne an der Brüstung ist ein Flachdachentwässerer, in welchen das Regenwasser aus dem Kiesbett langsam einsickert. Von dort gibt es einen Ablauf durch die Brüstung in ein Fallrohr. Kein Siphon!

    Seit Bezug der ETW steht permanent ca. 1-3 cm Wasser (je nach Jahreszeit) vor diesem Sammler. Auch während Dürreperioden nimmt es kaum ab.
    1. ist das nicht schädlich für die Abdichtung/Isolierung unter den Platten? Im Stock darunter befindet sich eine Wohnung. Falls es mal zu Undichtigkeiten deswegen kommen sollte, sickert es möglicherweise dorthin dort.
    2. weiterhin scheint der Abfluß des Sammlers zu hoch angebracht zu sein. Zu hoch über dem Wasserspiegel, als daß das Wasser komplett abfließen könnte (siehe rot eingezeichnet Abstand Wasserspiegel zu höherem Ablauf). Restwasser bleibt daher immer stehen. Ich denke, er müßte ca. 3-4 cm tiefer angebracht sein, damit auch das letzte Restwasser abfließen kann.

    Wäre das Ganze ein Gewährleistungsfall gegenüber dem Bauträger oder ist das im Rahmen, also muß man hinnehmen, daß immer etwas Wasser auf so einer Loggia steht?

    Für Eure Beratung im voraus besten Dank!

    Mfg. Skalare
     

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  2. #2 Skalare, 27.02.2021
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    Hallo Experten.

    Könnt Ihr mir keine Antwort auf meine Fragen erstellen? Wäre dankbar!!

    mfg. Skalar
     
  3. #3 simon84, 27.02.2021
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  4. #4 Fabian Weber, 27.02.2021
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    Ich finde es harmlos.
     
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    @simon84, sorry Hochbau ich nicht so meine Stärke. Da halt ich lieber die Klappe.
     
  6. BaUT

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    Korrekt ist das nicht.
    Bei der Meisterprüfung wäre er damit durchgefallen, fürchte aber dass die Gesellenprüfung das mit einer Note 3 - 4 noch durchgewinkt hätte.

    Das Problem besteht jetzt darin,
    dass die gesamte Dachterrasse abgeräumt und die gesamte Abdichtung angehoben werden müsste
    oder
    dass man den Ablauf in der Brüstung 3-4 cm tiefer anordnen müsste.

    Da wird ihnen jetzt jeder sagen: Ditt macht nüscht. Ditt kann die Abdichtung ab. Sind ja 2 Lagen Hochwertbahnen PYE oder so. Die sind och für Nullgefälledächer jeeignet.
    Es wird sie sicher niemand auf mögliche Frostschäden und verfrühter Alterung der Abdichtung infolge Eisbildung in Nahtbreichen hinweisen.
    Naja - die Gewährleistungszeit wird die Abdichtung sicher überstehen. Mehr ist für den Dachdecker und den bauträger nicht wichtig.
    Ob sie allerdings die erhoften 25 - 30 Jahre oder länger hält? Das kann ihnen niemand versprechen.
     
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