Decke soll wegen Fernwärmeleitungen abgehängt werden, Mangel?

Diskutiere Decke soll wegen Fernwärmeleitungen abgehängt werden, Mangel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft. Nun haben wir bei einem Haus der gleichen Typs das in der gleichen Siedlung gebaut wird gesehen,...

  1. #1 Tommynocker, 29.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2018
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    Hallo wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft. Nun haben wir bei einem Haus der gleichen Typs das in der gleichen Siedlung gebaut wird gesehen, Fernwärmeleitungen unter die Decke verlegt und die Decke abgehängt wurde.
    Die Deckenhöhe beträgt im Haus ca 250 cm, im Flur wird sie nur noch 230 cm betragen.
    In der Baubeschreibung ist kein Hinweis oder die Möglichkeit von angehängten Decken vorhanden. Auch in den Skizzen des Kaufvertrags haben alle Räume die gleiche Höhe.
    Nach Rücksprache mit den Installateuren auf der Baustelle haben wir erfahren das die Fernwärme-Übergabe- Station nicht in Hausanschlussnische passte und daher diese Lösung her musste.
    Wir haben uns dann an die Bauleitung gewandt und wurden mit folgender Begründung abgespeist:

    Laut Kaufvertrag :„…Vorgaben von Versorgungsunternehmen beachten. Diese können bis zur vollständigen Fertigstellung des Gesamtobjektes durch die Behörde/ das/die Ver-und Entsorgungsunternehmen geändert bzw. ergänzt werden und sind vom Käufer zu dulden. Änderungen nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit oder in der Gestaltung bleiben der Verkäuferin vorbehalten.“
    Die Leitungen der Fernwärme dürfen aufgrund der Bereitstellung des Versorgers nicht im Estrich verlegt werden, da diese reversibel zugänglich bleiben müssen. Aus diesem Grund wird die Decke lediglich im Bereich des Flures abgehängt und mit Trockenbau verkleidet.“

    Was meint das Forum dazu? Was soll an einer Deckenhöhe 230cm zu 250cm gleichwertig sein?
     
  2. #2 bauspezi 45, 29.11.2018
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    verzweifelter Versuch Entschädigung zu bekommen ?
    wenn technisch nicht anders möglich ist es halt so.
    die Deckenhöhe von 2,30m ist doch noch ok, kannste ja
    auc ganz weglassen und de Rohre sichtbar lassen... na ja
     
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  3. SIL

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    Die 'Gleichwertigkeit' bezieht sich auf die dann abgehängte Decke bzw deren Endfinish, ich sehe laut dem vorliegenden Passus wenig Chancen für Sie dort etwas in Richtung 'Minderung oder Mängel oder Verletzung zugesicherte Eigenschaft etc' zu erzielen, um das etwas salopp auszudrücken Sie sind ja darauf hingewiesen wurden, in vielen Verträgen steht einfach 'Änderungen nach stat. Vorgaben und Leitungsführung können angepasst, vorgenommen werden.....' als lapidarer Beisatz...
     
  4. #4 Tommynocker, 29.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2018
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    Danke für deine Antwort.
    Es gäbe die Möglichkeit das ganze auch in nebenan liegenden Hauswirtschaftsraum zu verlegen, dann wäre die Leitung und das abhängen der Decke nicht mehr erforderlich. Es ist der verzweifelte Versuch das eine Lösung mit uns abgesprochen wird.
     
  5. SIL

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    Aha das müssen sie schon dazuschreiben - wenn es eine andere technische Lösung gibt bzw die Möglichkeit das ganze mit weniger 'Beeinträchtigung' für den Erwerber zu gestalten, so ist diese Variante zu wählen, es wird dabei nicht gewürdigt ob dies zu MK auf Seiten des GU /BT führt, respektiv dürfen Ihnen dort keine Kosten auferlegt werden...
     
  6. #6 Fred Astair, 29.11.2018
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    Dann sprich mit denen, die das verändern können.
    Wir wissen nicht, was die Entscheidung ausgelöst hat.
    Im Übrigen ist der Flur kein Aufenthaltsraum und deshalb noch weniger für einen Minderungsanspruch geeignet, als wenn sie Dein Wohnzimmer tieferlegen würden.
    Hotelflure sind oft noch niedriger, weil da die gesamten Lüftungs- und Eltleitungen verlegt sind.
     
  7. #7 simon84, 30.11.2018
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    Bei 2,30 Licht Kann man in der Regel auch noch alle Standard Möbel wie 2,37 Lange Schrankteile und Sofas transportieren also eine echte Beeinträchtigung ist das nicht. Bei 2,10 oder weniger wird es haarig.

    Vielleicht kann dir der Bauträger Einbau Spots Sponsoren dann sparst du dir den Aufbau evtl vorhandener leuchten
     
  8. #8 Tommynocker, 30.11.2018
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    Bei unter 230 cm Höhe ist der Flur keine Wohnfläche mehr. Die Bank finanziert die m² genau so wie wir die m² gekauft haben.
     
  9. #9 Lexmaul, 30.11.2018
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    Flur ist doch eh keine Wohnfläche?

    Und seit wann finanziert die Bank m2? Die finanziert das Gesamtwerk samt Grundstück...wie Du auch das kaufst.
     
  10. #10 Tommynocker, 30.11.2018
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    Der Flur ist Wohnfläche, auch ein Abstellraum ist Wohnfläche!
     
  11. #11 Lexmaul, 30.11.2018
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    Seit wann das denn?

    Zudem kommt es auch auf das Bundesland an, ob unter 240 cm da Probleme herrschen - das wurde ja nicht im Profil gepflegt.
     
  12. #12 Fred Astair, 30.11.2018
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    Schick doch mal Zeichnungen mit dem beabsichtigten Leitungsverlauf und dem Abstellraum. Bis jetzt fällt uns die Vorstellung der Situation schwer.
     
  13. #13 simon84, 30.11.2018
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    Komische Bank ! Woher weiß die Bank denn über so eine Änderung überhaupt Bescheid wenn euer Kredit schon lange genehmigt ist. ?
     
  14. #14 tomtom79, 01.12.2018
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    Immer wenn ich deine Beiträge lese, denke ich du schreibst damit du irgendwas schreibst das aber eigentlich Mist ist.
     
  15. #15 simon84, 01.12.2018
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    Erklär bitte, warum das in deinen Augen Mist ist.

    2,30 = keine praktische Einschränkung in der Nutzung.
    Einbauspots = weitere lichte Höhe sparen.

    Evtl. ein Kompromiss auf den der GU eingeht.

    Und das Thema mit der Bank, da wundere ich mich echt woher die denn wissen sollen, dass der Flur jetzt abgehängt wird und nicht mehr zu einer Flächenberechnung zählen sollte ?
     
  16. #16 Fabian Weber, 01.12.2018
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    Wohnfläche und Aufenthaltsraum nach Bauordnung sind unterschiedliche Sachen. Aufenthaltsräume dürfen jeh nach Bauordnung nicht unter 2,50m sein. Ein Flur ist aber kein Aufenthaltsraum, sehrwohl aber Wohnfläche.
     
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  17. #17 simon84, 01.12.2018
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    Woher soll die Bank das denn überhaupt wissen?
    Die hat doch vor langer langer Zeit einen Entwurf genehmigt.
    Kommen dann die Bankspione auf den Bau und verlangen aktualisierte Pläne ???
     
  18. #18 Tommynocker, 02.12.2018
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    Danke für die Antworten.
    Für uns als Käufer ist es schon sehr wichtig wie viel Wohnfläche das Haus hat. Es dient als Kreditsicherheit und der Wert der Immobilie hängt von der Wohnfläche ab. Das gilt natürlich auch wenn man das Verkaufen will. Es ist bestimmt nicht wert steigernd wenn beim Verkauf sagen muss: "Der Flur ist aufgrund seiner Höhe nicht Wohnfläche aber man kann ja durchgehen....." Einfach mal googeln, Wohnfläche ist alles Bad, Klo und Kabuff.
     
  19. #19 Fred Astair, 02.12.2018
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    Die erbetene Zeichnung willst Du uns vorenthalten?
     
  20. #20 Lexmaul, 02.12.2018
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    Sorry, das es einen persönlich stört, ist das eine, aber das mit der Finanzierung oder dem Verkauf vorschieben, ist lächerlich.

    Das interessiert niemanden - und es wurde ja schon richtig beschrieben, dass es kein Aufenthaltsraum ist, daher auch zulässig.
     
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