Deckendurchbruch: wann technisch unmöglich und andere Fragen

Diskutiere Deckendurchbruch: wann technisch unmöglich und andere Fragen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin! Ich habe eine Frage zum Deckendurchbruch. Ich miete gerade eine Wohnung, die Wohnung unter uns gehört demselben Vermieter. Nun möchte ich...

  1. #1 davidhd, 20.06.2019
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    Moin!

    Ich habe eine Frage zum Deckendurchbruch. Ich miete gerade eine Wohnung, die Wohnung unter uns gehört demselben Vermieter. Nun möchte ich ihn vorschlagen, dass ich beide Wohnungen kaufe. Ich will gut vorbereitet sein bevor ich den Vorschlag mache, er ist so ein Typ... also man soll bereit sein seine Fragen sofort beantworten können. Ich habe mich ein bisschen eingelesen und soweit ich verstehe:

    1. Juristisch gesehen darf ich Deckendurchbruch durchführen soweit keine Änderungen an der Fassade/Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden
    2. Grundsätzlich ist Deckendurchbruch technisch möglich
    3. Man muss aber immer einen Statiker dazu ziehen
    4. Bei Spannbetonhohldielen darf Deckendurchbruch technisch unmöglich sein

    Ich versuche so gut wie möglich einzuschätzen, ob es in unserem Fall technisch möglich sein soll. Leider habe ich zu diesem Zeitpunkt keine Grundrisse usw. Es geht um ein 5-stöckigen Gebäude aus den 70er in Heidelberg. Also, hier sind endlich meine Fragen:

    - weiß jemand von euch, wie hoch darf die Wahrscheinlichkeit sein, dass hier mit Spannbetonhohldielen gebaut würde? Klar, genau sagt mir das keiner, ist mir bewusst, ich bitte nur um eine Einschätzung
    - gibt es noch welche Situationen, neben den Spannbetonhohldielen, wo es technisch unmöglich sein kann, einen Deckendurchbruch durchzuführen?
    - gibt es noch welche Tipps von euch zu diesem Thema? :)

    Für jegliche Infos wäre ich sehr dankbar!

    LG
     
  2. #2 Fred Astair, 20.06.2019
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    1. Nein. Die Decke gehört zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigenrum gehört der Bodenbelag und evtl. manchmal der Estrich.
    2. Ja
    3. Ja
    4. Keine Ahnung. Vermutlich aber nicht.

    Die Hauptfrage dürfte aber die Größe des DD sein. Willst Du eine Treppe einbauen oder ein Lüftungsrohr durch die Decke legen?
     
  3. #3 davidhd, 20.06.2019
    davidhd

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    Danke Dir für deine Antwort! Es geht um eine Treppe um die 2 Wohnungen zusammenzulegen.
     
  4. #4 SIL, 20.06.2019
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2019
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    Wenn beide Wohnungen Ihnen sind ja - mit WEG Beschluss und stat. Nachweis ggf Prüfstatiker.
    Technisch möglich ist das immer, es stellt sich häufig nur die Frage nach der Kostenaufwendung' bzw Verhältnis Nutzen/Aufwand.
    Baurechtlich vermutlich Kenntnisverfahren mit Tektur ausreichend, die TE ist anzupassen und ihre ME erhöhen sich, rein technisch eher das geringere 'Problem'.
     
  5. #5 simon84, 20.06.2019
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    TE muss nicht unbedingt angepasst werden. Nur weil 2 Wohnungen verbunden sind, wird daraus nicht zwangsläufig eine einzige Wohnung für die WEG Abrechnung. Hat aber Nachteile bei der Abrechnung, da man dann alles was "pro Wohnung" abgerechnet wird doppelt zahlt (wie aktuell wohl).

    Änderungen (z.B. Durchbrüche) an tragenden Bauteilen sind je nach Gebäudeklasse mittlerweile sogar verfahrensfrei und brauchen evtl. keine Prüfstatik. Das hängt aber von Bundesland und Gebäudeklasse ab.

    Und ganz abgesehen davon, brauchst du alleine aus rechtlicher Sicht um dich selbst abzusichern eine Genehmigungsplanung und Statik vom Architekt+Ingenieur. Auch wenn du es nicht einreichen musst.
    Sonst sind dann jeder Haarriss und jedes sonstige Problem im Gebäude von dir, du verstehst ? Neidische Miteigentümer usw.
     
  6. #6 davidhd, 21.06.2019
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    Tausend Dank für eure Antworte! Das sind recht gute Nachrichten! Wegen Genehmigungsplanung und Statik vom Architekt+Ingenieur, ja, ich würde es auf jedem Fall machen - sicher ist sicher. Es freut mich aber sehr, dass das ganze keine Zustimmung der anderen Eigentümer bedarf. Und das es technisch immer möglich ist - das ist die beste Nachricht! :)

    Vielen, vielen Dank!
     
  7. #7 simon84, 21.06.2019
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    es gab Gerichtsurteile zu Trennwänden zwischen Wohnungen. Zu deckendurchbrüchen ist mir kein Urteil bekannt.

    Dass es gar keiner Zustimmung bedarf würde ich so nicht unterschrieben. Was ich meinte war evtl Verfahrensfrei im Sinne der Bauordnung.

    Die WEG muss auf jeden Fall im Boot sein, informieren musst du auf jeden Fall, ob du das Thema fristgerecht als ordentlichen TOP für die nächste Versammlung anbringst ist deine Sache.
    Sicher wäre es. Wenn Baupläne vom Architekten vorliegen und es nur deine eigenen beiden Wohnungen betrifft sollte es normalerweise keine Gründe geben dass die WEG dagegen stimmt. Und sogar wenn könntest du noch klagen und trotzdem die Baumaßnahme durchführen.

    Still und heimlich etwas durchzuziehen und die WEG nicht vollumfänglich zu informieren ist meiner Meinung nach die schlechteste Option mit dem größten Potenzial Streit zu verursachen
     
  8. #8 Fred Astair, 21.06.2019
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    Wo hast Du das her? Rosarotezuversichtsbrille?
    Ich habe Dir geschrieben, dass Decken zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören und SIL schrieb, dass Du einen WEG-Beschluss brauchst. Simon hat hierzu gar nichts geschrieben.
    Woher also Dein Optimismus?
     
  9. SIL

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    Wer sagt den das? Sie brauchen dazu einenTop Punkt in der WEG der von allen zugestimmt wird - so wie Simon dies auch bemerkte, Sie ändern wesentlich etwas am 'Gemeineigentum', es geht nicht nur um die jetzigen Eigentümer eventuell vererbt oder verkauft auch einer - ohne Beschluss geben sie einen Rückbau dann freies Feld.
     
  10. #10 davidhd, 21.06.2019
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    Ach, sorry, ich habe dich falsch verstanden.

    So auf keinen Fall! Es ist aber ein riesen Unterschied ob man höflich informiert oder doch um Erlaubnis bittet :).
     
  11. #11 davidhd, 21.06.2019
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    Ich habe Simon84 leider falsch verstanden.
     
  12. #12 davidhd, 21.06.2019
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    Ein Missverständnis, siehe oben.

    Das war nicht notwendig
     
  13. arch

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    und ich kann mit schon situatione vorstellen, wo es technisch an 2unmöglich" grenzt, dort so ein großes loch rein zu machen. Zb wenn zwei spanbetondielen direkt am auflager abgeschnitten werden, welche 8 meter spannen, und dann durch ein wechsel abgefangen werden müssten, die bestehenden dielen aber nicht die zusätzliche last, zumindest um verformungs und rissfreiheit zu behalten, aushalten... gibt bestimtm noch andere blöde situaionen, wo es, wie sil schon sagte, unwirtschaftlich wird, das zu tun. Die überschwengliche zuversicht versteh ich auch noch nicht ganz. Zudem dürfte die selbst gebastelte Meinung aus einem Forum sowieso nicht ausschlaggebend sein. Nicht das du in der nächste WEG versammlung sagt, das die User im Forum aber gesagt haben, das es geht ;D.
     
  14. #14 Fred Astair, 21.06.2019
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2019
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    Begreif es doch endlich, auch wenn Simon es etwas milde ausgedrückt hat:
    Du brauchst eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur konstruktiven Veränderung des Gemeinschaftseigentums. M.E. muss die sogar einstimmig sein.
    D.h. wenn auch nur ein Miteigentümer Bedenken hat, ist es aus. Dann kannst Du dagegen klagen und vor Gericht nachweisen, dass dieser Eigentümer durch den Umbau gar nicht betroffen ist und auch für die Zukunft keine Nachteile zu befürchten hat. Bis dahin ist aber ein weiter Weg.
    Und die Frage nach der rosaroten Brille ist immer dann notwendig, wenn Fragesteller tapfer die gegebenen Auskünfte "überlesen" und sich ihre eigene Anwort basteln, um Bestätigung für ihr Tun zu bekommen.

    Ein bekannter WEG-Rechtler hat mal gesagt:
    "Ihnen gehört die Luft zwischen den Wänden".
    So ganz unrecht hatte er nicht.
     
  15. #15 simon84, 21.06.2019
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    Als erstes sollte die technische Planung stehen. Architekt, Statiker (je nach Gebäudeklasse auch Prüfstatiker).
    Wenn Ersatzmaßnahmen nötig sind wie Stahlträger oder Stützen, dann brauchst du ggf. auch Ausführungsplanung und "Details" wie Brandschutz.

    Dann gehst du mit der Planung auf die WEG zu und machst es zu einem TOP für die nächste Versammlung, oder du berufst eine Sondersitzung ein (kostet extra).

    Mit einer sauberen Planung sehe ich kein Problem, du kannst alle Fragen beantworten, ggf. kann sogar dein Archi bei der Versammlung dabei sein.

    Das kommt auch immer ein bisschen auf die WEG an, wie du in Kontakt zu den Eigentümern und Verwaltern stehst usw.

    Ein Deckendurchbruch ist schon noch ein bisschen anderes Kaliber als ein Wanddurchbruch für eine Tür.
    Da geht es ja dann auch um so Themen wie die Treppe selbst, Trittschall, und und und.

    Plane auf jeden Fall mal mind. 1 Jahr Zeit (end to end) und 20.000 EUR ein, dann sollte das machbar sein.

    Wenn du dachtest, du kannst hier in 1-2 Monaten durch den ganzen Prozess kommen und die für 3000 EUR von ein paar Polen die Decke raushauen lassen und dann eine 1000 EUR Holztreppe aus dem Internet montieren liegst du leider falsch.
     
  16. #16 davidhd, 21.06.2019
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2019
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    Habe ich schon, danke.

    Das nennt man Höflichkeit :)

    Ok, danke!!

    :))) Klar, derzeit versuche ich einfach Infos zu sammeln um mein Unwissen zu minimieren. Wenn es aber wirklich zur Sache kommt, werde ich natürlich nicht ohne fachlichen Rat weitergehen. Wie oben schon gesagt, Simon84 meinte Verfahrensfrei im Sinne der Bauordnung und ich hatte ihn gerne falsch verstanden :) Jetzt habe ich es richtig verstanden.
     
  17. #17 davidhd, 21.06.2019
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    Tausend Dank, Simon84! Mit ca. einem Jahr habe ich sowieso gerechnet, aus verschiedenen Gründen. Ich habe mir ca. 10000+ Euro vorgestellt, nach meinem vorherigen Recherche, tja... allerdings auch 20K wären kein Showstopper, ich meine, wenn man es mit dem Wohnungspreis vergleicht...

    Vielen Dank, nochmal!
     
  18. #18 Fred Astair, 21.06.2019
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    Nö, das war nicht höflich sondern unrichtig.
    Dass ich Simons Aussage nur als "milde" bezeichnet habe, war hingegen höflich. (Sorry Simon, das muss jetzt sein, sonst begreift ers nicht)
    Und das stimmt eben nicht. Die WEG muss nicht nur "im Boot sein". Sie ist das alles entscheidende Gremium, bevor auch nur ein Hammerschlag ausgeführt werden darf.
    Wenn Du, @davidhd etwas weniger starrköpfig gewesen wärst, hätte ich in meinen Unterlagen nachgesehen, ob der Beschluss einstimmig sein muss oder evtl. eine qualifizierte Mehrheit reicht, aber dazu ist mir die Lust vergangen. Du liest ohnehin nur, was Dir behagt.
     
  19. #19 davidhd, 21.06.2019
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    @Fred Astair

    Ich bin dir, wie den anderen, sehr dankbar für deine Beiträge und deine Zeit. Wirklich. Nein, ich bin nicht "starrköpfig" und ich habe alle Beiträge hier gelesen und akzeptiert, sobald ich sie verstanden habe. Allerdings, ich kann nicht kommunizieren wenn es respektlos wird, sorry, aber deine Wortwahl dürfte anders sein. Ich bin dir trotzdem für deine Beiträge sehr dankbar. Ich bin hier ein absoluter Laie, mein Fach ist von Bau und Architektur Welten entfernt, deswegen bin ich eigentlich hier und mein riesen Dank geht an allen, die meine, vlt. naive, Fragen beantwortet haben.
     
  20. SIL

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    Nee genau anders herum - zuerst WEG, dort wird dann je nach 'Goodwill' zuerst die Zustimmung im Vorfeld erbeten, d. h. Einstimmiger Beschluss 1000/1000 ME, dann nimmt man 'Geld in die Hand' und beauftragt bzw erstellt das Konzept-es ist ja unsinnig TWP etc zu erstellen und dann sagt die WEG Nein, im Beschluss stehen dann die entsprechenden Auflagen, wie Kosten trägt komplett der TE plus 'verakten der Statik' etc plus Kopie der Statik eventuell Bauantrag in Kopie, weitere allfällige Unterlagen an die restliche WEG, prinzipiell klärt man dies im Vorfeld-alles was denn bei positiver Entscheidung noch kommt, ist nur 'Kenntnisstand' bzw verteilen von 'Unterlagen'.
     
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