Deckentragfähigkeit Kraftturm

Diskutiere Deckentragfähigkeit Kraftturm im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forengemeinde, hallo liebe Experten, Ich beabsichtige, in meiner Mietwohnung einen Kraftturm aufzustellen, um daran zu trainieren....

  1. Garcia

    Garcia

    Dabei seit:
    22.01.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Forengemeinde, hallo liebe Experten,

    Ich beabsichtige, in meiner Mietwohnung einen Kraftturm aufzustellen, um daran zu trainieren. Da ich mir vorher über das Gewicht bzw. die Deckentragfähigkeit Gedanken gemacht habe, habe ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt und um Erlaubnis bzw. etwaige Beanstandungen gefragt. Mein Vermieter antwortete mir mit folgendem Wortlaut:

    "vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den Sachverhalt durch unsere bautechnische Abteilung prüfen lassen und können Ihnen folgendes mitteilen.
    Grundsätzlich wurden auch schon in der DDR, Wohngeschossdecken für eine Nutzlast von 1,5 kN/m² (150 Kg/m²) bemessen. Dies umfasst nach DIN EN 1991-1-1 NA die Nutzungskategorie A2 . Sofern die auftretenden Lasten innerhalb dieses Wertes liegen, wird der Nutzungsbereich nicht überschritten.
    Eine Kategorisierung Hobbyraum gibt es für die Lastannahmen nicht. Ihrer Schilderung nach handelt es sich um ein Kraftsportgerät. In diesem Fall würde eher nach DIN EN 1991-1-1 NA die Kategorie C4 (Gymnastik- und Kraftsporträume) zutreffen und damit müsste eine Nutzlast von 5,0 kN/m² (500 Kg/m²) angesetzt werden. Das übertrifft aber wesentlich die Bemessungsgrenze der vorhandenen Decken.
    Die angegebenen Gewichte sind Eigenlasten des Gerätes und damit "Ruhende Lasten". Bei Verwendung eines Kraftsportgerätes sind jedoch dynamische Lasten zu berücksichtigen, die pauschalisiert in der Nutzungskategorie C4 erfasst werden und somit die Bemessungsgrenze übersteigen.
    Somit müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir eine Nutzung des Gerätes bzw. der Konstruktion im „Hobbyraum“, hier wohl eher Kraftsportraum, ablehnen. Wir können die dazu notwendige Nutzlast nicht gewährleisten."

    Eckdaten:

    Gewicht-Kraftturm: 135KG
    Zusatzgewichte: 140KG
    Verstellbare Bank: 30KG
    Benutzergewicht: 120KG
    Aufstellmaße: ca. 185 x 225 x 155 cm (BxHxT)
    Raumgröße: 9qm

    Meine Fragen dazu:

    Das Gesamtgewicht von 425 kg ist nach meiner Auffassung doch innerhalb dieses Wertes von 150 kg/qm? Was versteht man unter dynamischen Lasten bei Kraftstationen? Das zu bewegende Gewicht bleibt doch gleich, außer das Stahlseil geht mal kaputt und das Gewicht fällt runter.

    Streng genommen dürfte ich mit meiner Frau weder zusammenstehen noch gemeinsam im Bett verweilen, da die zulässige Lastannahme mit weit über 200 kg überschritten ist. Bricht die Decke wirklich bei 150 kg ein?

    Ich habe leider keine Ahnung von der Materie und hoffe darauf, dass mich jemand erleuchtet und mir das erklären kann.

    Vielen Liebe Dank.....
     
  2. #2 Fasanenhof, 23.01.2024
    Fasanenhof

    Fasanenhof

    Dabei seit:
    20.02.2023
    Beiträge:
    1.339
    Zustimmungen:
    737
    Beruf:
    Ing für Maschinenbau
    Ort:
    Norddeutschland
    Du hast eine Aufstellfläche von 185x155cm, also 2,8m²
    Auf dieser Fläche bringst du eine Gesamtlast von 425k Statisch (151kg/m²) auf, was schonmal knapp ÜBER der Belastungsgrenze ist.
    Dazu kommt die dynamische Last, etwa wenn ein Gewicht fällt.

    Kurzum: Dein Vermieter hat recht. Sowas stellt man am Besten in einem Kellerraum auf. Gibt nen Grund, weshalb im Osten viele Fitnessbuden ihre Krafträume in Kellern hatten.
     
    simon84 gefällt das.
  3. #3 simon84, 23.01.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.020
    Zustimmungen:
    6.775
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das Problem ist auch dass jetzt alle Bescheid wissen und du sicherlich auch für nicht mit deinem Gerät in Zusammenhang stehenden Schäden erstmal angesprochen wirst. Zb wenn es in der Wohnung unter dir Risse aus ganz anderen Gründen gibt.
    Ich würde es lassen
     
  4. #4 Andreas Teich, 23.01.2024
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    3.101
    Zustimmungen:
    529
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Du müßtest dafür sorgen, dass die Lasten gleichmäßig verteilt werden.
    Wenn die Lasten auf die Randbereiche einwirken können sicher deutlich höhere Lasten aufgebracht werden, da es ja primär um Durchbiegung geht.
    Solltest du nun 300 kg Hanteln stemmen wollen sieht’s ganz anders aus- von der Lärmbelastung ganz abgesehen.
     
  5. #5 chris84, 23.01.2024
    chris84

    chris84

    Dabei seit:
    15.08.2023
    Beiträge:
    1.529
    Zustimmungen:
    883
    Bin ich eigentlich der einzige, den die detaillierte Rückmeldung des Vermieters absolut flasht? :respekt
    Die meisten hätten wohl nen einfachen 3- Zeiler geschrieben und abgewiegelt...
    Aber hier kommt eine m.E. Sehr fundierte Antwort, der einfach nur noch eindeutig Folge geleistet werden kann :biggthumpup:
     
    JPtm, Alex88, Fasanenhof und 4 anderen gefällt das.
  6. #6 simon84, 23.01.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.020
    Zustimmungen:
    6.775
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    der Vermieter hat sich in weiser Voraussicht abgesichert falls der Mieter doch das Ding aufstellt
     
  7. #7 VollNormal, 23.01.2024
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.985
    Zustimmungen:
    2.650
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Und das sogar noch in (soweit ich als Laie das beurteilen kann) korrektem Deutsch eindeutig und verständlich formuliert. :biggthumpup:
     
    Oehmi, Fasanenhof und simon84 gefällt das.
  8. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    6.518
    Zustimmungen:
    3.508
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    noch deutlicher geht doch gar nicht....
     
  9. #9 JPtm, 24.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 24.01.2024
    JPtm

    JPtm

    Dabei seit:
    10.05.2019
    Beiträge:
    995
    Zustimmungen:
    316
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Thüringen
    Für jemanden der regelmäßig in einen F-Club geht und die Geräuschkullisse im Kraftbereich kennt, stellen sie da die Haare zu berge.
    Entweder wohnst du Parterre oder du hasst deine Untermieter.

    Wer zum Geier kommt auf den Gedanken, dass das geknalle mit den Gewichten einem Untermieter zumutbar sei!
     
  10. Garcia

    Garcia

    Dabei seit:
    22.01.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für die Antwort. Nein, es soll bei den 140 kg bleiben. Das Gerät würde auf vier "Füßen" doppel-T-mäßig stehen. Die hinteren zwei Füße würden so angebracht werden, dass sie im Abstand von 20-25 cm von der Mauer bzw. der Wand abstehen würden. Die vorderen Füße wären dann vollständig mittig im Raum positioniert, mit jeweils 116 cm Abstand voneinander. Den Lärm sehe ich nicht als besonders problematisch an, da ich in einer zweigeschossigen Wohnung mit Dachterrasse lebe. Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort.
     
  11. Garcia

    Garcia

    Dabei seit:
    22.01.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
     
  12. Garcia

    Garcia

    Dabei seit:
    22.01.2024
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Genau das ist es, was mich stört: Wenn der Vermieter auf diesen Bestimmungen beharrt oder mit diesen Zahlen gebaut hat, dann muss ich ausziehen. Gegenwärtig wiege ich 130 kg. Wenn ich dann noch springe, hüpfe oder in die Wanne gehe, müsste theoretisch die Decke einstürzen. Oder wenn ich mit meiner Frau auf der Couch liege, die sich mittig im Wohnzimmer befindet und locker 300 kg auf weniger als einem Quadratmeter lastet. Ich respektiere die Entscheidung, aber es wundert mich, dass Häuser in der Bundesrepublik Deutschland scheinbar aus Pappe und Zeitung gebaut werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin ein Laie und möchte gerne verstehen, warum ein Mensch getragen wird, aber ein Sportgerät eben nicht.
     
  13. #13 Fasanenhof, 29.01.2024
    Fasanenhof

    Fasanenhof

    Dabei seit:
    20.02.2023
    Beiträge:
    1.339
    Zustimmungen:
    737
    Beruf:
    Ing für Maschinenbau
    Ort:
    Norddeutschland
    Weil dein Raum nicht permanent mit 4 tanzenden/springenden Personen belastet wird, sondern nur gelegentlich.

    Es geht bei diesen Auslegungen um den "üblichen Nutzungsfall" und das, was dazu jeweils drauf gelegt werden kann.
    Für den üblichen Nutzungsfall sagt man: 150kg/m², das entspricht 1 springenden Person pro m². Wenn du eine Pogodisco veranstaltest und es hüpfen plötzlich 2-3 Leute pro m² rum, fliegt dir unten der Putz von der Decke.

    Und genau so läuft es auch, wenn du beim Kraftturm das Gewicht fallen lässt.
     
Thema:

Deckentragfähigkeit Kraftturm