DEFEKT AN WP! Wie reagieren?????

Diskutiere DEFEKT AN WP! Wie reagieren????? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, das defekte freiverlaufende Rohrstück wurde herausgeschnitten und mittels Muffe ersetzt. Der Monteur stammt vom Vertreiber dieser...

  1. ju64ho

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    Hallo, das defekte freiverlaufende Rohrstück wurde herausgeschnitten und mittels Muffe ersetzt. Der Monteur stammt vom Vertreiber dieser Wärmepumpen, also ein Werkskundendienst. Nach seinen Angaben hat der Kompressor wohl keinen Schaden erlitten. Durch das ausgetretene Öl habe der Kompressor jetzt seinen Idealstand. Wie auch immer? Der Monteur hat 5Stunden an der Pumpe gearbeitet, plus 1 Std. Anfahrt. Es wurde lediglich das defekte Stück Rohr durch eine Muffe ersetzt. Bei dem Kältemittel handelt es sich um das R404A, 4,1 kg. Ich hoffe der Monteur hat recht mit dem Kompressor! Danke für die Antwort. Ich bat den Leiter des Betriebs-/Servicecenter um Stellungnahme bezüglich der für mich eigenartigen Beschädigung. Löcher in einem geraden Stück, eigentlich seltsam!? Er will sich nach dem 10.01.11 bei mir melden, aber ich soll nach Eingang der Rechnung schon mal überweisen. Mal abwarten.
     
  2. #22 Alfred Bopp, 03.01.2011
    Alfred Bopp

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    Hallo ju64ho,
    wenn in einem Kupferrohr kleine Löcher auftreten, ist das ein Materialmangel, der in der Kupfermischung ursächlich zu suchen ist. Dieses Problem war auch vor Jahren bei einem b
    Bekannten aufgetreten und zwar erst nach einer 4-5 Jahres Frist. Nach meiner Erinnerung wurde die Mängelprüfung von der zuständigen Handwerkskammer veranlasst, vielleicht konnte ich dir helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp
     
  3. ju64ho

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    Re

    Danke für ein dankbares Posting! Den Weg kann man evtl. eingehen und versuchen! Es ist eigenartig, dass eine Fa. auf ein horendes Einkommen verzichtet?

    Dumme Sprüche und sehr schlaue Sprüche findet man hier zu Genüge!

    Aber das genau braucht ein Geschädigter!!

    Danke an Alle!!
     
  4. #24 denkedran, 04.01.2011
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    Hallo,

    lies das mal durch:yikes

    Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und auszugsweise auch die Abrechnungsregelungen der VOB Teil C, nämlich die jeweiligen Abschnitte 5 der DIN18299 und DIN 18379 als „Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)".

    Da die Wartung bei dieser/n Anlage(n)/Teilen dieser Anlage(n) Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Ihre Gewährleistungsansprüche - abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B, der eine vierjährige Frist vorsieht - nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B lediglich zwei Jahre, wenn Sie uns die Wartung dieser Anlage nicht übertragen. Die Verjährungsfrist beträgt allerdings dann vier Jahre, wenn Sie uns für diesen Zeitraum vertraglich die Gelegenheit zur Wartung der o. a. Anlagen/Anlagenteile übertragen


    Gruß Denkedran:bounce:
     
  5. #25 Alfred Bopp, 04.01.2011
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    dichtigkeitsübrprüfung

    Hallo denkedran,
    ist eine Wartung ab 3 kg Kältemittel bei Wärmepumpen, die kein geschlossenes System haben, wie z.B. Splitt-Anlagen und über 3 kg Kältemittel verfügen, nicht zwingend vorgeschrieben? Das wäre dann ja nur mit einem jährlichen Wartungsvertrag zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp
     
  6. #26 denkedran, 04.01.2011
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    Hallo Herr Bobb,

    lies Dich mal unter http://www.kaelte-klima-portal.de/ ein. Im KFZ Bereich kann man es sich durchaus vorstellen, die Wartungen regelmäßig durchzuführen. Auch einen TÜV und eine ASU gibt es doch zwischenzeitlich.
    Wie auch der Schornsteinfeger überprüft jährlich die Abgaswerte der Heizungen.

    Gruß Denkedran
     
  7. #27 Alfred Bopp, 04.01.2011
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    Wartungsvertrag

    Hallo denkedran,
    es geht doch hier um eine Luft-Wärme-Pumpe bei ju64ho, das ist doch ein Gerät - das meiner Meinung nach - der Überprüfung unterliegt, zumal diese, dein Hinweis habe ich gelesen, schon ab 4 Juli 2007 durchgeführt werden muss.
    Also es wäre doch die Pflicht gewesen, dass die Einbaufirma von ju64ho darauf aufmerksam gemacht hätte, dann wäre ja auch eine verlängerte Garantie gegeben, und es dürften dadurch keinerlei Kosten - für die Reparatur die ju64ho hatte - entstanden sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Bopp
     
  8. #28 denkedran, 04.01.2011
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    Hallo Herr Bobb,

    die Wartung einer Anlage und deren Dichtheitsprüfung sind zweierlei Aufträge.

    Es kann im Ramen der Wartung, natürlich auch eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

    Es gibt einen Wartungsvertrag und einen seperaten Auftrag für die Dichteprüfung.

    Was da mit dem Auftraggeber, dem GU, bezüglich der Garantiefrist, Wartung, ausgemacht wurde, ist hier nicht ersichtlich. Sicherlich war der Wärmepumpenhersteller Service, nicht gleichzeitig der Anlagenersteller.

    Für die Dichtheitsprüfung ist einzig der Betreiber, der Anlage, selber verantwortlich. Wenn er dazu keinen Auftrag gibt, wir diese eben nicht ausgeführt. Die Dichtheitsprüfung darf nur ein zertifizierter Personenkreis durchführen. Also nochmal der Hinweis: hier http://www.kaelte-klima-portal.de/ nachlesen.

    Gruß Denkedran
     
  9. #29 denkedran, 04.01.2011
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    Hallo Herr Bopp,

    zum besseren Verständniss,ein Beispiel, aus der KFZ Branche:

    Wenn Sie einen neuen PKW, nicht zu den regelmäßigen Inspektionen bringen, verlieren Sie die Garantie. Die Inspektion hat aber mit der ASU nichts gemein.

    Eine ASU wird in einem eigenen Auftrag, kostenpflichtig ausgeführt und als Nachweis, erhält man eine Plakette, mit dem Protokoll dazu. Diese ASU, dürfen eben nur dafür zertifizierte Werkstätten ausführen.
    Die Dichtheitsprüfung, vom Wärmepumpen, ist eine EU- Verordnung, welche in deutsches Recht umgesetzt wurde.
    Gruß Denkedran
     
  10. #30 Alfred Bopp, 04.01.2011
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    Dichtigkeitsüberprüfung

    Hallo Denkedran,
    wer eine Dichtheitsprüfung - die laut Gesetz ja sein muss - unterschreibt, wird auch noch einen Wartungsvertrag annehmen, denn beides ist doch mit einer Anfahrt zu machen?

    Dein Schreiben "Die Dichtheitsprüfung von Wärmepumpen, ist eine EU Verordnung, welches in deutsches Recht umgesetzt wurde" und "Für die Dichtheitüberprüfung ist einzig der Betreiber, der Anlage selbst verantwortlich"
    Zusätzlich habe ich kürzlich gelesen, beauftragt der Betreiber einer Anlage, die der Dichtigkeitsüberprüfung unterliegt, keinen geeigneten Kältefachmann, kann er bis zu 50 000.-€ bestraft werden.

    Hier entstehen nun die Fragen:
    1. Wer muss den Betreiber einer WP darauf hinweisen, dass seine WP der jährlichen Dichtigkeitsüberprüfung unterliegt?
    2. Ist nicht schon mindestens vor der Auftragsvergabe vom Auftragnehmer darauf hinzuweisen, welche Kosten bzw. Gebühren auf ihn zukommen, wenn er eine WP mit 3 Kg Kältemittel betreibt.
    3. Sollte einem Kunden nicht auch der Hinweis gegeben werden, dass geschlossene Systeme bis zu 5,9 Kg nicht der Dichtigkeitprüfung unterliegen.

    Dein Hinweis, dass man beim Auto verpflichtet ist ASU und noch mehr machen zu müssen, ist zumindest den Autofahrern bekannt, auch der erwähnte Schornsteinfeger gehört dazu, der kommt von selbst - ohne Aufforderung - es ist nicht nur wegen der -Gebühren-

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Bopp
     
  11. #31 denkedran, 04.01.2011
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    Hallo Herr Bopp,

    wir drehen und ständig im Kreis, hier ist alles Wesentliche aufgeführt,

    in dem eigens dafür eingerichteten http://www.kaelte-klima-portal.de/

    Bitte nachlesen, ich kann die Menge an Information hier nicht wiedergeben.

    Gruß Denkedran
     
  12. Stoni

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    Leute - Eure Haustechnik ist oftmals mehrere 10T€ wert, ein Auto gleicher Preisklasse wird doch auch zur Durchsicht gebracht.
    Und nicht nur ein Auto unterliegt der Abnutzung - Haustechnik auch!

    Damit ist dem TE natürlich nicht geholfen - aber eine so punktuelle Beschädigung wie bei ju64ho deutet für mich eher auf äußerliche Beschädigung als auf einen Materialfehler hin.
    Gibt's Bilder???

    Gruß Stoni
     
  13. #33 Alfred Bopp, 05.01.2011
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    Dichtigkeitsüberprüfung

    Hallo Stoni,
    - Dichtigkeitsüberprüfung - ist ein jährliches muss.
    - Wartungsvertrag - ist ein kann.
    Wenn man beide Verträge annimmt, spart man doch eine Anfahrt des Fachmannes und nun meine Frage: Ist dann der Wartungsvertrag, wenn man ihn in Verbindung mit der Dichtigkeitsüberprüfung annimmt, so teuer, dass man - um deine Worte zu nehmen - "die wollen doch alle nur Kohle rausschinden" berechtigt?
    Eigentlich empfinde ich die Aussage als eine Beleidigung der WP-Betreiber!

    Zu 1.
    Zitat " Sollte der Veräußerer/Montagefirma machen "
    Dies ist doch die Pflicht eines guten Fachmannes Zitat "ansonsten ist in D der Anlagebetreiber in der Pflicht sich über die gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb seiner Anlage zu informieren" WO?
    1a. Informationen in Prospekten gleich 0, da wird doch nur diejeweilige
    Anlage in seiner besonderen Güte gelobt!
    2b. Ausstellungen/Messen - ebenfalls 0, denn da wollen doch nur die
    Verkäufer/Berater ihr Produkt loben und verkaufen.
    3c. Bei der Beratung beim Fachmann - er müsste sein fundiertes Wissen
    seinem Kunden vermitteln, aber nicht wie du meinst, sollte oder könnte!

    Zu 2.
    Zitat "kann er machen"
    meine Meinung, müsste er, denn jeder Kunde ist der Meinung, dass er mit einem gut ausgebildeten Fachmann spricht, der sein Metier beherrscht.
    2a.
    Thema Auto:
    Ich habe auch schon einige Autos kaufen müssen und
    was Sprit/Öl/Durchsicht anbelangt, gehört dies zum Allgemeinwissen.
    2b. Demgegenüber ist das Wissen über eine WP kein Allgemeinwissen!

    Zu 3.
    Zitat "Wenn man fair ist sollte man es tun"
    Durch diese Aussage wird jetzt auch mein Glaube an den Fachmann erschüttert. Du willst doch den Fachmann nicht so herunterstufen,
    dass man denken sollte - wie du bei den Kunden meinst Zitat "die wollen doch alle bloß Kohle rausschinden"

    Zur deiner letzten Aussage
    Zitat "Eure Haustechnik ist oftmals mehrere 10 T € wert"
    Stimmt, aber wegen dem Wert darf man doch auch eine wertvolle fachliche Aufklärung einfordern!
    Nun will ich mal meinen Fachmann hier loben, der sich für meine Belange sehr viel Zeit nahm und meine Fragen in einer mir verständlichen Weise darlegte.
    Außerdem wurden Dinge erwähnt, die ich ihn nicht fragte und zwar über Geräte, die der Dichtigkeitsüberprüfung unterliegen und Geräte, die dies nicht benötigen! Da ich kein Freund von jährlichen Gebühren bin, habe ich mich für eine LWP entschieden, die der Dichtigkeitsüberprüfung nicht unterliegt.

    Wir d.h. meine Frau und ich haben nun uns für eine LWP entschieden,
    die im Keller installiert wurde (da gehören ja auch die Wärmeerzeuger hin),
    man stellt ja auch keinen Wärmeerzeuger wie Öl-, Gas-, Kohle, oder Holz-Wärmeerzeuger in den Garten.
    Allerdings haben wir bald erfahren müssen, dass durch den Luft-Umsatz, der bei uns durch Lichtschächte geht, ein sehr hoher Schmutzanteil z.B. Blätter,
    Pollen, Insekten usw. den Verdampfer verschmutzt, und dadurch auch höhere Stromkosten entstehen. Aus diesem Grund hätten wir den Verdampfer jährlich mindestens 3 x reinigen lassen müssen. Dieses Problem wollte ich durch die LWP-Hersteller gelöst haben, keiner konnte dies, einer sagte ehrlicherweise,
    das Problem haben wir vergessen. Somit blieb uns nichts anderes übrig, selbst etwas zu entwickeln, dass allerdings die LWP nicht schädigt. Deshalb wurde auch nun der entwickelte Filter vom größten LWP-Hersteller in dessen Labor geprüft und als voll funktionsfähig anerkannt. Auch unsere Idee, dass die im Keller eingebaute LWP nach außen keine Geräusche abgibt, so dass der Nachbar nicht gestört wird, war falsch, deshalb haben wir auch hier Abhilfe geschaffen. Am Lichtschacht wurde - ohne Filter - 63 dB gemessen, jetzt mit dem neuesten Filter - in 1 Meter Entfernung - nur noch 43 dB, d.h. in 5 Meter Entfernung ist kein Geräusch mehr zu vernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp

    P.S. Für die Fachleute sollte es wichtig sein, jeden Kunden sehr gut zu informieren, d.h. das "Soll - Kann und Vielleicht - Denken" in der Information
    beiseite zu schieben, denn ein zufriedener Kunde wird gerne und überzeugt seinen Fachmann weiter empfehlen. Mundpropaganda ist immer noch das Beste für einen guten Fachmann!
     
  14. #34 Alfred Bopp, 05.01.2011
    Alfred Bopp

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    Hallo ju64ho, meine Frage an dich,wurdest du über die jährliche Dichtigkeitsüberprüfung von deinem einbau Fachmann informiert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred bopp
     
  15. Stoni

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    @Alfred Bopp -

    so gründlich kann man sich mißverstehen!:winken
    Es liegt mir selbstverständlich fern, irgendjemand zu beleidigen.
    Meine Aussage " die wollen doch alle nur Kohle rausschinden" hat doch vorne und hinten einen unsichtbaren Ironie - Smiley.
    Mir ging es darum, dass das Angebot eines Wartungsvertrages durch den Anlagenersteller von vielen Kunden erstmal nur als unerwünschte Aquise betrachtet wird - eben nach dem Motto, der Handwerker wolle nur Geld schinden. Und dieses Angebot wird dann eben oftmals ganz unten in den Stapel einsortiert und dann im Baustress verständlicherweise oft vergessen. Kostet ja auch Geld, dass man beim bauen besser verwenden kann.

    Zum Thema Informationspflicht des Anlagenbetreibers:
    Das ist nun einmal ureigenste Pflicht eines Anlagenbetreibers, sich über die gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb seiner Anlage zu informieren. Er ist ja auch derjenige, der bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen zur Verantwortung gezogen wird. Du kennst doch das schöne Schlagwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Dass ein guter Fachmann dabei seine Kunden unterstützen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Verordnung zum Schutz der Ozonschicht wäre da zum Beispiel ein Suchwort.
    Prospekte von Herstellern: naja, wichtige Infoquelle, aber die schreiben so gut wie nichts von möglichen Schäden / Fehlerquellen /Folgekosten usw. - die wollen in erster Linie verkaufen - Autohersteller nennen auch nur einen unter Normbedingungen möglichen Verbrauch und nicht den realen.

    Zum zweiten Punkt:
    Persönlich würde ich davon ausgehen, dass der Kunde eine Leistung erst nach Beschaffung ausreichender Informationen bestellt - und dass das Thema Betriebskosten eben auch zur Entscheidungsfindung herangezogen wurde.
    Dabei kann der Fachmann das Thema aber auch nur anschneiden, entscheiden muss der Kunde.
    Zum dritten Punkt:
    Ich würde es meinem Kunden mitteilen, vorausgesetzt die Information Gerät / Typ ist auch vorhanden.
    Aber wie überall - es gibt solche und solche.
    Und wenn man dann beim Kunden steht und ihm sagt: Dichtheitsprüfung braucht nicht, aber die Anfahrt kostet....
    hat's zumindest einen faden Beigeschmack ( für beide! ).

    So, hoffe ich habe meine Aussage zurechtgrückt.

    Gruß Stoni
     
  16. ju64ho

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    Hallo, also beüglich der jährlichen Dichtigkeitsprüfung erfuhr ich erst im August 2010. Bei dem großen Defekt! Die WP wurde in 12/07 durch einen Werksmonteur in Betrieb genommen. Auch soll es bezgl. der WP eine Art Tagebuch geben, habe ich auch nicht! Jedoch muss ich klarstellen, dass eine zweite Heizungsfirma ind Zusammenarbeit mit dem Vertreiber der WP diese fertigstellte! Ich bin Endkunde und will eine warme Bude! Die Vermutung, dass der Lochfraß auf Grund schlechtem Wasser entstanden sei, den muss ich leider enttäuschen. Für ca. 3000,- wurde eine Bio-Quell Anlage eingebaut.
     
  17. #37 Alfred Bopp, 07.01.2011
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    Hallo ju64ho,
    nicht nur Wasser, sondern auch geringe mengen Stahlwolle- stahlwolle fluse
    beim verlöten führten auch zum Lochfraß in den Kupferrohren.
    MFG A.Bopp
     
  18. #38 ThomasMD, 07.01.2011
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    Wen mußt Du enttäuschen, außer Dich selbst?
    Vielleicht macht gerade Deine Superdupi Bio-Öko-Gesundheits-Wasserverhunzanlage Dein Wasser so sauer, dass das Kupfer Schluckauf bekommt?
    Aber hier ging es ja um Kältemittel, also nix mit Wasser.

    Um welche Beträge ging es eigentlich?

    Richtig, 248,- Euro und 71,-Euro.

    Und um gekränkte Eitelkeit: "Ich bin Endkunde und will eine warme Bude!"

    Na ja, würde ich sagen. "Die Anlage befand sich 3 Jahre lang in Ihrem eigenen Einflussbereich, lieber Endkunde. Woher soll ich wissen, wer da alles dranrumgeschraubt hat.
    Lassen Sie das Rohrstück doch in ein kriminologisches Labor schicken und auf Ihre Kosten untersuchen. Dann schaun mer mal..."
     
  19. #39 planfix, 07.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    hey jungs, mal ruhig bleiben.
    wasser und kältekreis sind getrennt, es sei denn wer tauscher ist aufgefroren. isser aber nicht.
    wie es zu den löchern gekommen ist, weiß auch keiner!
    also sollten man eine kulante lösung anstreben.
    der monteur kann nix für einen materialfehler, es sei denn er hat das falsche Cu eingebaut, oder das richtige beim einbau beschädigt. auch ein eingelöteter stahlfussel liegt im rahmen des möglichen. falls das passiert ist war es sicherlich keine absicht.
    aber auch fehler im rohr sind nicht ganz unmöglich.
    shit happens! ich denke, jeder hat schon mal pech gehabt. den finanzielle schaden kann man mit gutachtern, gerichten, usw. auch in beliebige höhen steigern. daher finde ich, sollten beide seiten miteinander reden, noch ist alles im rahmen.
     
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