Defekter Abwasserkanal/"Bürgermeisterkanal" /Grundstück läuft voll Wasser

Diskutiere Defekter Abwasserkanal/"Bürgermeisterkanal" /Grundstück läuft voll Wasser im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag und ich beschreibe gleich ein sehr kompexes Problem :confused: Sollte dies nicht die richtige Rubrik...

  1. #1 Renewvierer, 30.07.2024
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    hallo zusammen,
    dies ist mein erster Beitrag und ich beschreibe gleich ein sehr kompexes Problem :confused:
    Sollte dies nicht die richtige Rubrik für meine Frage sein, bitte ich um eine entsprechende Verschiebung.

    Meine Frau und ich haben kürzlich ein Haus aus Bj. 1920 in NRW gekauft. Über das Grundstück läuft ein alter sogenannter "Bürgermeisterkanal". Dieser läuft über zahlreiche Nachbargrunstücke parallell zur Straße und wurde laut Aussage der Nachbarn ca. 1950 verlegt. Dieser endet wohl am Ende der Straße in einem Bach. Im Jahr 1980 wurde in der Straße ein Mischwasserkanal gelegt wo nun das Ab- und Regenwasser eingeleitet wird. Viele Häuser haben aber die rückseitige Regenwasserentwässerung an dem alten Kanal belassen da dieser schon existent war und man sich den Anschluss an den neuen Kanal spraren wollte. Außerdem sind auch Drainagepumpen angeschlossen, da regelmäßig Wasser durch den Kanal fließt auch wenn es nicht regnet.

    Der alte Kanal ist in den Flurkarten der Grundstücke jedoch nicht eingezeichnet. Lediglich in einer alten Baugenehmigung für den neuen Kanalanschluss aus dem Jahr 1980 ist er in EINEM Flurstück eingezeichnet.
    Nun wurde letztes Jahr das Haus auf dem Grundstück neben uns abgerissen und ein Neubau errichtet. Bei den Bauarbeiten wurde der alte Bürgermeisterkanal beschädigt/verschlossen und das Abwasser kann nicht mehr abfließen. Der Bauherr ist sich keiner Schuld bewusst, da ihm der alte Kanal nicht bekannt war.

    Nun strömt das Abwasser der Nachbargrundstücke in unser Grundstück ein und kann nicht abfließen (unser Grundstück ist untem ein einem Hang). Da der Kanal sehr alt und nicht mehr ganz dicht ist, drück das Wasser bei uns in den Garten und in den Keller, sodass wir bei jedem Regen Wasser im Keller haben. :mad:

    Für diesen Kanal existieren keinerlei Verträge, Leitungsrechte oder Baulasten!!
    Die Stadt fühlt sich nur bedingt zuständig und ich habe das Gefühl, dass die betreffende Sachbearbeiterin das Thema nicht mit höchster Priorität bearbeitet. :sleeping

    Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale könnte ich den Kanal auf meinem Grundstück verschließen da ich damit Schaden vom Grundstück abwenden würde. Gelichzeitig habe ich Angst vor Haftungsansprüchen von Nachbarn, die schon seit Jahrzehnten im guten Glauben diesen Kanal benutzen. Außerdem scheint der Kanal ja zumindestens bedingt Teil des öffentlichen Kanalsystems zu sein, wenn aus einer Baugenehmigung von 1980 für den neuen Kanalscnhluss die Einleitung von Regenwasser in diesen alten Kanal genehmigt wurde.

    Ich habe schon viel gelesen aber komme alleine nicht weiter. Ist die Stadt als Träger des Kanals zuständig? Muss ich den alten Kanal dulden da er schon so lange im Boden ist? Muss mein Nachbar für den Veschluss haften?
    Darf ich den Kanal verschließen?

    Mich würden eure Anmerkungen sehr interessieren!!
    Ich bedanke mich schon einmal bei allen, die sich trauen dazu eine Einschäztung abzugeben!! :28:

    Vielen lieben Dank vorab!!
     
  2. #2 nordanney, 30.07.2024
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    Das Thema hätte bei mir auch niedrigste Priorität. Zumindest als Sachbearbeiterin - an Deiner Stelle natürlich höchste Priorität.
    Ehrlich gesagt würde mir auch versehentlich bei Arbeiten am Grundstück auch so etwas passieren... Kann man ja nicht mit rechnen, dass genau da der Kanal verläuft.
     
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  3. #3 Viethps, 30.07.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In so einem Falle sollte man mal das Tiefbauamt befragen. Wenn das in einen offenen Graben geht kommt auch der zuständige Verband infrage. z. B. Ruhrverband, Emschergenossenschaft, Lippeverband etc.
    Wenn das Tiefbauamt nichts hat, könnte das eine Variante von Feldüberfahrt sein.
    Wenn da nichts bei raus kommt, würde ich die Nachbarn ansprechen mit der Ankündigung, daß du gedenkst den Zufluß zu unterbinden. Sie mögen sich darauf vorbereiten.
    Könnte auch eine Art von Felddrainage sein.....
    Sowas habe ich bei einem Grundstück und muß mich auf meine ( Mieter über NK ) Kosten drum kümmern, da die Vorflut ohne pumpen nicht mehr erreichbar ist ( Bergbaufolgeschaden, bei dem der Vorbesitzer leider eine Verzichtserklärung unterschrieben hat )
     
  4. #4 Fabian Weber, 30.07.2024
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    Ich würde mal ganz dreist Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde anmelden. Dann rührt sich da vielleicht was.
     
  5. #5 simon84, 31.07.2024
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    Wieso nicht gegen den Nachbarn der den zuvor einwandfrei funktionierenden Kanal zerstört hat ?
     
  6. #6 thomenec, 31.07.2024
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    Wieso nicht gegen den nächstliegenden Nachbarn aus dessen Richtung Wasser auf das Grundstück des TE fließt ? Dieser hätte dann wieder Ansprüche gegen den nächsten Anlieger stromaufwärts ? Auch möglich ..

    Ich würde mich nach einem kompetenten Rechtsanwalt umschauen. Wenn es keine im Grundbuch eingetragenen Rechte gibt, dann sehe ich auch keine Grundlage für diesen Kanal (der für mein Empfinden eine Rohrleitung ohne Leitungsrecht darstellt). Folglich könnte der TE den Rückbau durch den Ersteller - die Stadt - verlangen. Und wenn dann noch Wasser auf sein Grundstück und in sein Haus fließt ist Eile geboten. Da gibt es bestimmt Möglichkeiten würde ich vermuten. Möglicherweise ist der Kanal schon damals einfach ohne Rechtsgrundlage errichtet worden.

    Grüße
     
  7. #7 Holzhaus61, 31.07.2024
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    das Stichwort lautet: Anschluß und Benutzungszwang. Wenn also 1980 der MW-Kanal gebaut wurde, sind mit Sicherheit alle Anlieger aufgefordert worden, sich anzuschließen.

    Also liegt es an dem Träger der Entwässerung diesen auch durchzusetzen. Ist dann zwar ein guter Start in die Nachbarschaft, aber so geht das ja nu auch nicht...
     
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  8. seaway

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    Genau. Wenns knallt wird das Abwasserwerk sagen: Der neue Mischwasserkanal in der Straße ist die vorgegebene Entwässerung. Das alte Ding im Garten ist offiziell nicht mehr existent und die Anwohner hätten schon vor Jahren an den neuen in der Straßen anschließen sollen / müssen!
    Somit Problem der Nachbarschaft nicht der Gemeinde. Die hat ja die richtige Entwässerung vorgegeben. :28:
     
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