Definition - freistehendes Wohngebäude

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  1. Lenti

    Lenti

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    Hallo zusammen,

    ich benötige für die Einstufung der Gebäudeklasse eines Wohngebäudes die Definition, was unter einem freistehenden Wohngebäude im Sinne der BauO NRW zu verstehen ist.

    Nach Aussage des Bauamtes definiert sich ein freistehendes Wohngebäude u.a. durch einen Abstand von 5,00m oder mehr zum nächstgelegenen Gebäude. Leider wurde hierfür kein Quellennachweis erbracht und mir ist diese Definition nicht bekannt.

    Ist es richtig, daß ein Gebäude, welches einen Abstand von ca. 1,30m - 1,80m zum nächstgelegenen Gebäude hat nicht als freistehendes Gebäude behandelt wird?

    Kennt jemand eine offizielle Definition, ggf. mit Quellennachweis?

    Danke, Lenti
     
  2. Baumal

    Baumal

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    mit quellennachweis kann ich nicht dienen.

    meiner definition nach unterschreitet ein "freistehendes" gebäude
    nicht die abstandsflächen der jeweiligen lbo.
     
  3. #3 Baufuchs, 20.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine

    Definition für "freistehende Häuser" findet sich in der BauONW nicht.

    Hilfreich wäre wohl nur die Definition "Einzelhäuser". Dazu findet sich eine Erläuterung in § 22 BauNVO.

    Demnach sind Einzelhäuser Gebäude, die mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. Grenzabstände/Abstandsflächen sind in § 6 BauONW festgelegt.
    § 6 BauONW sowie Möglichkeiten der Unterschreitung durch Abstandsbaulasten dürften bekannt sein.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Da kommt dann sofort die Nachfrage:
    Wo steht das?
    Oder höflicher:
    Oh, das kenne ich noch gar nicht. Könnten Sie mir mal bitte sagen, wo diese Definition steht.
    Stottert der Beamte oder kommen so pauschale Aussagen wie >>in der Bauordnung<<, >>in der DV<< - dann ist klar, das er es selber nicht weiß.

    MfG
     
  5. #5 Stefan61, 20.02.2008
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    M. E. ist "freistehendes Haus" Synonym zu "offene Bauweise" und Gegenbegriff zu "geschlossene Bauweise". Ich würde daher ein Haus, das keine gemeinsame Wand mit einem Nachbarhaus hat, als freistehend ansehen. In welchem Abstand es "frei steht", ist nebensächlich.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Stimmt nicht. Dopplehäuser gelten als offene Bauweise.

    MfG
     
  7. #7 Baufuchs, 20.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht noch doller

    Selbst Hausreihen bis 50m Länge gelten als "offene Bauweise".:)
     
Thema: Definition - freistehendes Wohngebäude
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