Definition Nebenanlagen

Diskutiere Definition Nebenanlagen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen in Baden-Württemberg ein Haus und im B-Plan gibt es folgende Regelung: Garagen, Carports, Stellplätze: Garagen,...

  1. #1 studthomas, 04.11.2024
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    Hallo zusammen,

    wir bauen in Baden-Württemberg ein Haus und im B-Plan gibt es folgende Regelung:

    Garagen, Carports, Stellplätze:
    Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen zulässig

    Nebenanlagen:
    Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO als Gebäude sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Sonstige Nebenanlagen, die nicht Gebäude sind, sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.

    Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen möglich.


    Mich interessiert insbesondere folgende Gegenstände:
    - Gewächshaus
    - Geräteschuppen (3x3x2,5m)
    - Fahrradbox (2x1x1,40m)
    - Mülltonnenbox (2x1,2x0,8m)

    Insofern stellt sich die Frage, wohin diese Gegenstände "eingruppiert" werden müssen... Habt ihr eine Idee? Wäre natürlich klasse, wenn ich das eine oder andere Teil am süd-/östlichen Eck unterbringen könnte...

    Hier noch ein Auszug aus dem Lageplan:
    upload_2024-11-4_11-49-8.png

    Besten Gruß
    Thomas
     
  2. Dimeto

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    Alles sind Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO, aber nur die ersten beiden sind Gebäude. Die beiden letzten können somit auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden, sofern nicht andere Vorschriften entgegenstehen.
     
    Kriminelle und studthomas gefällt das.
  3. #3 studthomas, 04.11.2024
    studthomas

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    Vielen herzlichen Dank!

    OK, dann geht es also darum, ob ein Gebäude vorliegt. Ich habe im Internet (LBO) folgende Definition gefunden:

    "...Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen...."

    Das ausschlaggebende Kriterium stellt sich für mich der Punkt "die von Menschen betreten werden können" dar. Wenn ich bspw. einen großen Geräteschrank (Größe: 228 x 84 x 181 cm) außerhalb der Baugrenze hinstelle, so stellt dies kein Problem dar, da dieser Schrank eben nicht von einem Mensch (sinnhaft) betreten wird...

    OK, dann gehe ich mal in die Planung über, wo ich das Gewächshaus platziere ;-)

    LG
    Thomas
     
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