DHH 1x Bodenplatte 1x Keller

Diskutiere DHH 1x Bodenplatte 1x Keller im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir planen, eine Doppelhaushälfte (Fertighaus)auf einer Bodenplatte zu errichten. Das Nachbargrundstück für die 2. Hälfte ist noch nicht verkauft...

  1. #1 marcof69, 20.09.2004
    marcof69

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    Wir planen, eine Doppelhaushälfte (Fertighaus)auf einer Bodenplatte zu errichten. Das Nachbargrundstück für die 2. Hälfte ist noch nicht verkauft und wird folglich auch nicht gleichzeitig bebaut. Unsere Architektin sagte, dass das Haus aufwändig abgestützt werden müsse, wenn das Nachbarhaus mit Keller gebaut werden soll. Nun unsere Fragen:
    1. Wer muss die Kosten für die Abstützung tragen?
    2. Wie hoch würden vermutlich solche Kosten sein (Hauslänge 12 m)?
    3. Wie können wir uns selbst absichern, dass die zuküftigen Nachbarn unser Haus genügend abstützen?

    Wir hoffen, dass uns jemand von euch helfen kann! Vielen Dank bereits jetzt!
     
  2. #2 Baufuchs, 20.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein Tipp:

    warten bis der 2. Bauherr gefunden ist und das DHH gleichzeitig gebaut wird.Wenn der Fertighausanbieter bis heute keinen Bauherren für die 2. Hälfte gefunden hat, wird es für ihn nicht einfacher, wenn schon eine Hauhälfte steht. Fragen Sie den Fertighausanbieter auch mal danach, wer die Kosten für die Fassadendämmung der "freien" Trennwand trägt, die bis zum Bau des 2. Hauses notwendig ist.
    Also am Besten: erst abschließen wenn der 2. Bauherr gefunden ist, sonst Finger weg!
     
  3. #3 marcof69, 20.09.2004
    marcof69

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    ist es z.B. nicht einfach möglich das eine fundament, das zum nachbargrundstück geht statt 80cm 160 tief zu machen? Das sollte doch dann funktinieren?
     
  4. geigei

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    da hat der Baufuchs

    wohl recht!
    Ich kann mir denken wie doof es ist zu warten, aber lasst Euch gesagt sein, wenn Ihr alleine baut, lassen sich später die Probleme (fast) nicht vermeiden.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    im prinzip ja - und dein späterer nachbar wird es dir danken :)
    das "vogel-strauss-prinzip" würde allerdings auch funktionieren - dann hätte der spätere nachbar ein (finanziell) ernsthaftes problem.

    falls dein bau über e. BT als grundstücksbesitzer läuft, sollte der wenigstens soviel hirn haben, die gründungsanforderungen zu klären und vorab zu erbringenden leistungen im interesse des späterbauers vorzuhalten.
    ja ich weiss: schöne illusion...

    wir haben in ähnlicher situation ein gebäude (ohne keller) einseitig tiefer gegründet und der späterbauer (mit keller) hat die kosten (vorab) freudig übernommen - nachdem er sich an etwaigen unterfangungskosten die nase eingerannt hat :p

    guck mal hier:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=4472
     
  6. #6 bauhexe, 20.09.2004
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    Eigentlich sollte man hoffen, ...
    daß der Nachbar NICHT auch ein Fertighaus baut.
    Den Fertighausanbieter interessiert nämlich nur die Beschaffenheit der Bodenplatte, NICHT die Lage, NICHT die Gründung und schon gar nicht der Nachbar, wenn der schon gekauft hat!
     
  7. #7 marcof69, 20.09.2004
    marcof69

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    der bauplatz gehört schon mir. nur ist der grundwasserspiegel bei 1,3m und deshalb will ich keinen keller, sondern mache lieber oben noch einen ganzen stock drauf. das ist billiger und den keller hätte ich eh nicht gebraucht, da eh gasheizung. da ist mir ein stock lieber.

    denke ich werde das eine fundament tiefer machen, kostet ja nicht viel mehr und der rest muss dann halt der nachbar tragen.

    thx für eure hilfe!
     
  8. O-B-W

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    warum das denn???
    wenn er einen keller will, muß er doch nicht das ganze haus unterkellern. er kann ja erst nach 2,00 m mit dem keller anfangen, dann spart er sich das unterfangen und ihr braucht keine rücksicht nehmen.
    alles schon gesehen.

    gruß
    o.b.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.09.2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen....

    mal eben ein Stockwerk drauf, bisschen tiefer gründen, natürlich nur einseitig. Grundwasser bei 1.30m, Nachbar muss sehen wie er klar kommt, den "Rest trägt der ja dann". Wenn die Bauinteressenten -anders als Sie- über einen halbwegs cleveren Architekten verfügen, dann lassen sie die Finger von der 2. Hälfte und Sie wohnen ein Leben lang in einer 2-geschossigen Haushälfte. Geschieht Ihnen dann allerdings recht, denn ein gerüttelt Maß an Beratungsresistenz kann man Ihnen nicht absprechen.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "wird" ne Riesengaudi

    wenn der Nachbar mit Keller baut ... das Grundwasser absenkt und sich letztendlich Gerichte mit den Setzungsrissen Ihres Gebäudes auseinandersetzen müssen (!)
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der muss garnicht gw absenken. unterfangen reicht :D
     
  12. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "aber"

    bei 1.30m Grundwasser unter GOK ... muss er doch erst absenken damit er unterfangen kann ... "wird" aber trotzdem ne Riesengaudi ... vielleicht noch ne Unterfanung wie seinerzeit bei JDB mit den KS-Steine dann passt´s scho :)
     
  13. #13 Wassermann, 21.09.2004
    Wassermann

    Wassermann Gast

    Wieder mein Thema

    Als geschädigter. Was erzählt Ihre Architektin denn da? Sie bauen zuerst! Was geht Sie es an, was der Nachbar macht? Der muß doch wohl abfangen?

    Oder doch nicht?

    Sehen Sie! Es ist eine reine Rechtsfrage. Die technischen Antworten sind belanglos, denn es geht ja wohl um die Kosten.

    Jura hat weder mit Logik noch mit gesundem Menschenverstand was zu tun. Das ist zumindest mein Eindruck. Beim ersten bau bin ich auf die nase gefallen. beim zweiten habe ich gar nicht kapiert, warum der rechtsanwalt so pingelig war.

    Das habe ich erst kapiert, als mein Architekt Nachforderungen der Unternehmer an mich weiter reichte. Der Rechtsanwalt hat sich schon mind. dreimal bezahlt gemacht.

    OK, damit ist im Grunde nur die Frage 1 weitergeschoben, aber die anderen Fragen erledigen sich mit beantwortung der ersten Frage durch jemanden, der dafür ausgebildet ist.
     
  14. #14 marcof69, 21.09.2004
    marcof69

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    @baufuchs,

    was ist so schlimm an einer 2 geschössigen DHH. Der Bebauungsplan schreibt 2 vollgeschosse vor. Also mit oder ohne Keller käme ich nicht drum rum. Es geht nur, ob ohne keller die Stabilität bzgl. auf Setzungsrisse genauso gewährleistet werden kann wie mit.

    Das ist die aktuelle Frage.
     
  15. #15 Baufuchs, 21.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frage

    ist schon im Forum "Beton-/Stahlbetonarbeiten beantwortet.
     
  16. #16 marcof69, 21.09.2004
    marcof69

    marcof69

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    hast du genauen link? ich finde nix zum Thema "Warum keine 2 geschossige DHH "
     
  17. #17 Baufuchs, 21.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun wird`s bunt....

    Ihre aktuelle Frage war "Setzrisse". Und diese Frage haben Sie unter "Beton-Stahlbetonarbeiten" selbst gestellt: Beantwortet wurde sie von "Wassermann".
     
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DHH 1x Bodenplatte 1x Keller

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