DHH-Kauf von WEG - Grunderwerbsteuer?

Diskutiere DHH-Kauf von WEG - Grunderwerbsteuer? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich lebte in einer Doppelhaushälfte nach WEG, wo mir der EG gehört, und dem Miteigentümer OG und DG. Nun habe ich mich entschieden...

  1. #1 Goldmund, 04.12.2013
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    Hallo,

    ich lebte in einer Doppelhaushälfte nach WEG, wo mir der EG gehört, und dem Miteigentümer OG und DG. Nun habe ich mich entschieden seinen Anteil zu kaufen.
    Die Notarkosten trage ich selber, ist auch klar. Aber muss ich in meinem Fall, dass ich bereits da wohne auch die Grunderwerbsteuer zahlen?

    Danke und Gruß
     
  2. Taipan

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    Aber ja doch. Du erwirbst (Mit)Eigentum an Grund und Boden. Damit ist Grunderwerbsteuer fällig.

    Rechtstext dazu: (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:

    1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;
     
  3. #3 lastdrop, 04.12.2013
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    In der Tat, ja.
     
  4. #4 Goldmund, 05.12.2013
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    Vielen Dank an alle! Es war mir schon irgendwo klar, nur ich wollte noch sicher gehen, dass nicht vielleicht irgendwo eine Möglichkeit gäbe dies umzugehen.
    Danke. Viele Grüße
     
  5. Taipan

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    Was Du hier liest, darf Dich nicht sicher machen. Dies ist ein Forum. Hier schreibt meist jeder, was er denkt. Frage klipp und klar den Notar, ob es eine Möglichkeit gibt bei diesem Grunderwerb die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Die Antwort, die Du von ihm erhältst, ist belastbar.
     
  6. #6 feelfree, 05.12.2013
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    In diesem Fall darf dich das doch sehr sicher machen. Und Notare wären in diesem Punkt sicher auch nicht die besten Berater.
     
  7. #7 toxicmolotow, 05.12.2013
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    Der Notar wird es wissen, aber nur sagen, dass er den Vorgang dem Finanzamt melden wird. Was die daraus machen ist deren Sache.

    Eine Steuerberatung darf nur wer machen?

    Wenn du jemanden brauchst der die mehr oder weniger kompetent berät brauchst du einen Steuerberater. Der ist danach sowieso sinnvoll falls du die WEs danach vermieten möchtest.
     
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