DHH mit Keller an DHH ohne Keller anbauen, Tiefgründung alternativ zu Unterfangung ?

Diskutiere DHH mit Keller an DHH ohne Keller anbauen, Tiefgründung alternativ zu Unterfangung ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich stelle mich mich und mein Vorhaben hier mal kurz vor: Ich möchte eine DHH über Architekt und eigens vergebene Aufträge...

  1. #1 Timmy84, 15.03.2012
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    Hallo zusammen,

    ich stelle mich mich und mein Vorhaben hier mal kurz vor:

    Ich möchte eine DHH über Architekt und eigens vergebene Aufträge bauen lassen.

    Das Grundstück soll in 3 Wochen notariell gekauft werden.

    Die Baufenster der beiden DHH betragen jew. 13,5(Giebelseite)x6,5m.

    Das eine Grundstück ist "erst" mit Bodenplatte bebaut, also ohne Keller, was sich evt. vorteilhaft herausstellen kann.

    Wir möchten nun die Gegenseite mit Keller anbauen.

    Da unser Haus noch nicht geplant ist und erst der Grundstückskauf mit dieser Entscheidung noch aussteht, meine Fragen:

    - Wie seht Ihr die Möglichkeiten, die Grundplatte in den nächsten Wochen vor Beginn der Wanderstellung nachträglich zu untergraben und an der Verbindungsseite bis auf unsere Kellertiefe über eine Stützwand tiefer zu gründen ? (Natürlich auf meine Kosten) Wäre das ein technisch/ statisch anerkannte absicherung ähnlich einer Unterfangung ?

    - Frage an die Architekten hier: Wie würde ein Achitekt der Nachbarn auf diesen Vorschlag reagieren ? Da dies ja die Rissgefahr deutlich senken würde.

    - Würde ich eine Zustimmung der Nachbarn benötigen, um die Unterfangung unter Ihrer Bodenplatte durchzuführen, oder habe ich das Recht dazu wenn ich mich an bestimmte Vorschriften und anerkannte Regeln der Bautehcnik halte ?


    - Was wäre eine etwaige Kostenhausnummer für eine Unterfangung entlang 13,5m Grundplatte mit üblicher Kellertiefe ?

    Wäre sehr dankbar um etwas Rat, da mit noch der Expertenrat zur Entscheidung fehlt.

    Schönen Abend zusammen,

    Christof !
     
  2. #2 gunther1948, 15.03.2012
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    hallo
    eher umgekehrt.
    wie soll das funktionieren mit der unterfangung des nachbargebäudes- auf dem grundstück des nachbarn rumbuddeln?
    wie soll das erdreich unter der vorh. bopl. abgeböscht werden- 90°????
    meine empfehlung such dir ein anderes grundstück oder verzichte auf den keller.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Timmy84, 15.03.2012
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    Hallo !

    Ok, dann vergessen wir meine Spekulationen wohl, daß die Grundplatte vor weiterer Bebauung abgesichert werden kann, schade.

    So ganz will ich das schöne Grundstück noch nicht vergessen:

    Hat vielleicht jemand eine grobe Kostenrichtung aus Erfahrung zur Unterfangung von 13,5m Grundplattenlänge bei gleicher EG-höhe beider DH und üblicher Kellerhöhe des einen DH ?

    Demnach würde ich mich dann für oder gegen das grundstück entscheiden.


    Viele Grüße,

    Christof !
     
  4. H.PF

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    Dein Nachbar musst dir zustimmen und ein halbwegs intelligenter Eigentümer unterschreibt das bestimmt net...
     
  5. #5 Timmy84, 15.03.2012
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    Ok, da kein Keller nicht in Frag ekommt, sehe ich noch eine einzige Chance für das Grundstück, ansonsten vergesse ich es und sage den Notartermin ab :(

    --> Wie sieht es mit den Böschungsrichtlinien bei Teilunterkellerung aus, reicht ein Abstand von 3m bzw. Böschungswinkel von 45° aus um 2,5-3m tief zu graben ? So könnte ich einen 3,5m breiten Keller realisieren. Vorausgesetzt, der Boden setzt sich gleichmässig über die Tiefe, sodass die Kellergrundplatte nur unter dem Teilkellerbereich liegen muss.


    Grüße,

    Christof !
     
  6. #6 gunther1948, 15.03.2012
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    hallo
    böschungswinkel hängt von dem anstehenden erdreich ab.

    gruss aus de pfalz
     
  7. mls

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    deinen künftigen architekten kannst du bereits jetzt testen .. weils auf deine ideen nur eine
    vernünftige antwort gibt:

    und gruss aus bayern ;)


    falls du unbedingt die bei teilunterkellerung immer noch erf. sondermassnahmen
    berappen willst: nur zu ..
     
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